Verständlich erklärt

Der Anbieterwechsel

Den Versicherer komplett wechseln – möglich, aber heikel. Was du vorher wissen musst.

Zwei Wege – ein großer Unterschied

Intern bleiben oder ganz wechseln?

Intern · § 204 VVG
Rückstellungen bleiben

Anderer Tarif beim eigenen Versicherer – die vollen Alterungsrückstellungen wandern mit. Meist der bessere Weg.

Anbieter · § 205 VVG
Übertragungswert wandert mit

Kündigung und Neuabschluss woanders, bei Verträgen ab 2009 mit Übertragungswert.

Worauf du achten musst
versichert.richtig

Drei Haken vor dem Wechsel.

01
Rückstellungen

Nur der Übertragungswert (Basistarif-Niveau) wandert mit, bei Verträgen ab 2009. Ältere Verträge haben diesen Anspruch nicht.

02
Neue Gesundheitsprüfung

Voll beim neuen Anbieter – höheres Eintrittsalter, ggf. Zuschläge oder Ablehnung.

03
Kündigung & Frist

Zum Ende des Versicherungsjahres, meist 3 Monate Frist – nur mit lückenlosem Folgeschutz (§ 205 Abs. 6 VVG).

Die richtige Reihenfolge

Erst sichern, dann kündigen.

1
Intern prüfen

Reicht ein § 204-Tarifwechsel? Meist ja.

2
Neu fest abschließen

Annahme & Gesundheitsprüfung beim neuen Anbieter abwarten.

3
Alt kündigen

Erst jetzt – mit lückenlosem Übergang, keinen Tag ohne Schutz.

Worauf es ankommt

Selten der erste Schritt.

Das Eintrittsalter steigt, und ohne Übertragungswert bleibt die Rückstellung beim alten Versicherer. Und langfristig steigt die PKV ohnehin langsamer als die GKV (2005–2025: PKV 3,1 % vs. GKV 3,8 % pro Jahr, WIP). Ein Wechsel nur wegen der Beitragserhöhung lohnt sich selten.

versichert.richtig Profi-Tipp Vor jedem Anbieterwechsel zuerst den internen Tarifwechsel prüfen – und den Verlust der Rückstellungen ehrlich gegen die Ersparnis rechnen. Das mache ich kostenlos.
Weiterlesen

Noch offene Fragen?

Diese Seite erklärt ein Thema von vorne. Wenn du wissen willst, was davon für deinen Fall gilt, sag Bescheid.

Fragen? Chat starten