53 Begriffe
A
Abmeldebescheinigung
Die Abmeldebescheinigung ist der amtliche Nachweis deiner Meldebehörde, dass du deinen Wohnsitz in Deutschland aufgegeben hast. Viele Versicherer verlangen sie, wenn du deinen Vertrag wegen eines Umzugs ins Ausland beenden willst. Manche Gesellschaften geben sich damit zufrieden, andere fordern zusätzlich einen Nachweis über deine neue Absicherung. Mehr dazu unter Wegzug ins Ausland.
Alterungsrückstellung
Die Alterungsrückstellung ist der Sparanteil deines PKV-Beitrags, der in jungen Jahren zurückgelegt und verzinst wird, um deinen Beitrag im Alter zu stabilisieren. Branchenweit haben die privaten Versicherer dafür 366 Mrd. € angesammelt. Beim internen Tarifwechsel bleibt sie vollständig erhalten, beim Anbieterwechsel geht nur der gesetzliche Übertragungswert mit.
Anwartschaft (Anwartschaftsversicherung)
Eine Anwartschaftsversicherung friert deinen PKV-Vertrag ein, wenn du vorübergehend nicht privat versichert sein kannst, und sichert dir die Rückkehr ohne neue Gesundheitsprüfung. Die kleine Anwartschaft konserviert deinen Gesundheitszustand, die große zusätzlich deine Alterungsrückstellungen. Typische Anlässe sind Elternzeit, Auslandsaufenthalte oder eine vorübergehende Versicherungspflicht.
Arbeitgeberzuschuss
Der Arbeitgeberzuschuss ist der Anteil, den dein Arbeitgeber zu deiner PKV zahlt – 2026 maximal 508,59 € zur Kranken- plus 104,63 € zur Pflegeversicherung, zusammen 613,22 € pro Monat. Er beträgt die Hälfte deines tatsächlichen Beitrags bis zu diesen Höchstgrenzen. Voraussetzung ist eine substitutive Krankenvollversicherung samt Pflegepflichtversicherung.
B
Basistarif
Der Basistarif ist der gesetzlich vorgeschriebene Sozialtarif der PKV mit GKV-vergleichbaren Leistungen, dessen Beitrag auf den GKV-Höchstbeitrag gedeckelt ist. Hier gilt Kontrahierungszwang: Kein Versicherer darf dich ablehnen, Risikozuschläge sind verboten. Als dauerhafte Lösung ist er selten sinnvoll, er ist ein Auffangnetz, kein Einstiegstarif. Mehr dazu im Artikel Basis- und Standardtarif.
Beihilfe
Die Beihilfe ist der direkte Zuschuss des Dienstherrn zu den Krankheitskosten von Beamten, je nach Bund, Land und Familienstand meist 50 bis 80 Prozent. Den verbleibenden Rest deckt eine beihilfekonforme private Restkostenversicherung ab. Deshalb ist die PKV für Beamte in aller Regel die wirtschaftlich klar bessere Wahl.
Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist das maximale Einkommen, auf das GKV-Beiträge erhoben werden – 2026 liegt sie bei 69.750 € pro Jahr. Einkommen darüber bleibt beitragsfrei; wer an der BBG verdient, zahlt den GKV-Höchstbeitrag von rund 1.226 €/Monat inklusive Pflegeversicherung. Nicht verwechseln mit der JAEG, die über den Zugang zur PKV entscheidet.
Beitragsdepot
Ein Beitragsdepot ist ein Guthabenkonto beim Versicherer, aus dem deine laufenden Beiträge entnommen werden. Du zahlst einmalig einen größeren Betrag ein, der Versicherer bucht daraus Monat für Monat ab. Genutzt wird es vor allem, um Beiträge für mehrere Jahre im Voraus zu zahlen, was steuerlich interessant sein kann. Details im Artikel Steuern senken mit Vorauszahlung.
Beitragsentlastungstarif
Ein Beitragsentlastungstarif ist ein Tarifbaustein, mit dem du gegen einen Mehrbeitrag heute eine garantierte Beitragssenkung ab einem festgelegten Alter einkaufst, meist ab 65 oder 67. Für Angestellte besonders attraktiv, weil sich der Arbeitgeber am Mehrbeitrag beteiligt. So wird der Beitrag im Ruhestand planbar statt zur Blackbox.
Beitragsrückerstattung
Die Beitragsrückerstattung ist die Rückzahlung von Monatsbeiträgen, wenn du in einem Kalenderjahr keine Rechnungen einreichst. Je nach Tarif ist sie garantiert oder vom Unternehmenserfolg abhängig, oft sind zwei bis sechs Monatsbeiträge drin. Kleine Rechnungen selbst zu zahlen kann sich deshalb rechnen; einfach vorher nachrechnen.
Bestandsübertragung (Betreuerwechsel)
Bei einer Bestandsübertragung wechselt die Betreuung deines bestehenden Vertrags von einem Vermittler zu einem anderen. Der Vertrag selbst bleibt dabei unangetastet: gleiche Gesellschaft, gleicher Tarif, gleicher Beitrag, gleiche Alterungsrückstellungen. Es findet keine Gesundheitsprüfung statt, und es entstehen dir keine Kosten. Grundlage ist die Maklervollmacht.
Bonitätsprüfung
Die Bonitätsprüfung ist die Abfrage deiner Zahlungszuverlässigkeit durch den Versicherer vor Annahme des Antrags. Negative Einträge können trotz bester Gesundheit zur Ablehnung führen, denn der Versicherer bindet sich langfristig an dich. Was geprüft wird und wie du dich vorbereitest, liest du unter Bonitätsprüfung.
E
Entsendung
Eine Entsendung liegt vor, wenn dein Arbeitgeber dich befristet ins Ausland schickt und dein Arbeitsverhältnis in Deutschland bestehen bleibt. Sozialversicherungsrechtlich bleibst du dann in der Regel dem deutschen System zugeordnet, sodass dein PKV-Vertrag normal weiterläuft. Außerhalb der EU entscheiden die jeweiligen Sozialversicherungsabkommen, deshalb gehört jeder Fall einzeln geprüft.
Expatriate-Krankenversicherung
Eine Expatriate-Krankenversicherung ist ein eigener Tarif für Menschen, die längere Zeit im Ausland leben und arbeiten. Sie deckt weltweit und schließt oft Rückholung und lokale Behandlung ein, ersetzt aber keine deutsche Krankenvollversicherung. Wer zurückkehren will, sollte parallel eine Anwartschaft prüfen, sonst steht am Ende eine neue Gesundheitsprüfung.
F
Fortführung im Ausland
Manche PKV-Verträge laufen bei einem Auslandsaufenthalt unverändert weiter, andere nur eingeschränkt, wieder andere gar nicht. Entscheidend ist, was deine Bedingungen zum Geltungsbereich sagen und ob du deinen Wohnsitz in Deutschland behältst. Wer den Vertrag nicht fortführen kann, hat mit der Anwartschaft die zweitbeste Lösung, weil sie die Rückkehr ohne Gesundheitsprüfung sichert.
G
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist die rechtliche Grundlage, nach der Ärzte privatärztliche Leistungen abrechnen. Üblich ist der 2,3-fache Satz, mit Begründung bis zum 3,5-fachen, gute Tarife erstatten auch Honorare darüber hinaus. Wie eine Privatrechnung entsteht, erklärt der Artikel GOÄ: So rechnen Ärzte privat ab.
Geschlossene Tarife
Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen Kunden mehr auf. Für Bestandskunden ändert sich am Vertrag nichts, Leistungsumfang und Alterungsrückstellung bleiben. Was sich ändert, ist die Gruppe, mit der kalkuliert wird: Sie altert und schrumpft, ohne dass jemand nachkommt. Im deutschen Markt sind rund 6.000 von etwa 10.000 Volltarifen geschlossen. Der Ausweg führt über einen Tarifwechsel nach § 204 VVG beim selben Versicherer. Ausführlich: was das für deinen Beitrag heißt.
Gesundheitsprüfung
Die Gesundheitsprüfung ist die Abfrage deines Gesundheitszustands im PKV-Antrag, auf deren Basis der Versicherer dein individuelles Risiko einschätzt. Mögliche Ergebnisse: Normalannahme, Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder Ablehnung. Vor dem Antrag lohnt eine anonyme Risikovoranfrage über einen Vermittler. Alle Details unter Gesundheitsprüfung.
H
Heilmittel
Heilmittel sind medizinische Behandlungen durch nichtärztliche Therapeuten, etwa Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie oder medizinische Massagen. Die Erstattung ist stark tarifabhängig: Achte auf einen offenen Heilmittelkatalog ohne abschließende Aufzählung und ohne enge Preisdeckel. Genau hier trennen sich günstige und gute Tarife.
Hilfsmittel
Hilfsmittel sind Gegenstände, die Krankheitsfolgen oder Behinderungen ausgleichen, von der Brille über das Hörgerät bis zu Rollstuhl und Prothese. Entscheidend ist ein offener Hilfsmittelkatalog: Ein geschlossener Katalog erstattet nur, was ausdrücklich aufgezählt ist, teure Positionen wie Exoskelette fallen sonst raus. Mehr dazu unter Hilfsmittel in der PKV.
Hufeland-Verzeichnis
Das Hufeland-Verzeichnis ist der Katalog anerkannter naturheilkundlicher Behandlungsmethoden, auf den viele PKV-Tarife bei der Erstattung von Alternativmedizin verweisen. Erstattet ein Tarif „nach Hufeland“, sind deutlich mehr Verfahren abgedeckt als beim reinen Heilpraktiker-Baustein der GKV-Zusatzwelt. Hintergründe im Artikel Hufeland-Verzeichnis.
J
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze, ist das Bruttoeinkommen, ab dem Angestellte in die PKV wechseln dürfen. Für 2026 sind das 77.400 € pro Jahr. Für den Wechsel zählt aber nicht nur ein Jahr: Nach § 6 Abs. 4 SGB V musst du die Grenze in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschreiten. Wer zum 1.1.2027 wechseln will, muss deshalb auch über der Grenze 2027 von rund 84.600 € liegen. Ist das erfüllt, wirst du versicherungsfrei und hast die freie Wahl. Für Selbstständige und Beamte spielt die JAEG keine Rolle, sie dürfen unabhängig vom Einkommen wechseln.
K
Kontrahierungszwang
Kontrahierungszwang bedeutet, dass ein Versicherer einen Antrag annehmen muss und nicht ablehnen darf. In der PKV gilt er nur im Basistarif, in allen Normaltarifen entscheidet der Versicherer frei über Annahme, Zuschlag oder Ablehnung. Genau deshalb ist der Zeitpunkt des Antrags so wichtig: Je gesünder du bist, desto besser deine Konditionen.
Kostenerstattungsprinzip
Das Kostenerstattungsprinzip ist das Abrechnungssystem der PKV: Du erhältst die Arztrechnung, reichst sie beim Versicherer ein und bekommst den Betrag erstattet. Du bist damit Vertragspartner des Arztes und siehst, anders als in der GKV, jeden Preis schwarz auf weiß. Wie der Ablauf in der Praxis funktioniert, zeigt der Artikel Ist die PKV teuer?Kostenerstattungsprinzip.
Krankentagegeld
Das Krankentagegeld ersetzt dein Einkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit durch einen festen, steuerfreien Tagessatz ab einem vereinbarten Tag. Angestellte sichern damit die Lücke nach Ende der Lohnfortzahlung ab dem 43. Tag, für Selbstständige ist ein früher Beginn existenziell. Wie du die richtige Höhe berechnest, steht unter Krankentagegeld.
Krankenversicherung der Rentner (KVdR) / 9/10-Regelung
Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist die beitragsgünstige Pflichtversicherung für Rentner in der GKV. Zugang hat nur, wer die 9/10-Regelung erfüllt. Sie verlangt, dass du in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert warst. Wer viele Jahre privat versichert war, erfüllt das meist nicht mehr, ein Punkt, den du vor dem Wechsel kennen solltest. Details unter Die 9/10-Regelung.
L
Leistungsausschluss
Ein Leistungsausschluss klammert eine bestimmte Vorerkrankung samt Folgen dauerhaft vom Versicherungsschutz aus. Er ist die Alternative des Versicherers zum Risikozuschlag, und meist die schlechtere für dich, weil im Ernstfall genau dort die Lücke klafft. Wann ein Zuschlag die bessere Wahl ist, liest du unter Leistungsausschluss.
M
Maklervollmacht
Die Maklervollmacht ist deine schriftliche Erlaubnis, dass dein Makler mit deinen Versicherern korrespondieren, Unterlagen anfordern und Vorgänge für dich bearbeiten darf. Sie ändert nichts an deinem Vertrag, kostet nichts und ist jederzeit widerrufbar. Sie ist die Grundlage jeder Bestandsübertragung.
Medizininflation
Medizininflation bezeichnet den Preisanstieg medizinischer Leistungen, der historisch deutlich über der allgemeinen Inflationsrate liegt. Neue Therapien, teurere Technik und der demografische Wandel treiben die Kosten, und damit die Beiträge in GKV und PKV. Warum das der eigentliche Beitragstreiber ist, erklärt der Artikel Medizininflation.
N
Notlagentarif
Der Notlagentarif ist der gesetzliche Auffangtarif für PKV-Versicherte mit Beitragsrückständen, stark reduzierter Beitrag, aber nur noch Akut- und Schmerzversorgung. Er ist keine Wahloption, sondern wird bei anhaltendem Zahlungsverzug automatisch wirksam. Sobald die Rückstände beglichen sind, lebt dein ursprünglicher Tarif wieder auf. Ausführlich: was der Notlagentarif noch bezahlt.
O
Öffnungsaktion
Die Öffnungsaktion ist ein erleichterter PKV-Zugang für Beamtenanfänger: keine Ablehnung, Risikozuschläge auf maximal 30 Prozent begrenzt, keine Leistungsausschlüsse. Sie gilt in den ersten sechs Monaten nach der Verbeamtung bei den teilnehmenden Versicherern. Für Beamte mit Vorerkrankungen ist sie oft der einzige Weg zu vernünftigen Konditionen.
Optionsrecht
Ein Optionsrecht ist die im Vertrag zugesagte Erlaubnis, zu festgelegten Stichtagen in einen leistungsstärkeren Tarif zu wechseln, ohne dass deine Gesundheit erneut geprüft wird. Häufig liegen die Termine nach 36 und 72 Monaten. Die Erklärung muss vor dem Stichtag beim Versicherer sein, sonst verfällt das Recht ersatzlos. Ausführlich im Artikel Optionsrecht.
Optionstarif
Ein Optionstarif sichert dir das Recht, später ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV-Vollversicherung oder einen höherwertigen Tarif zu wechseln. Du konservierst damit für kleines Geld deinen heutigen Gesundheitszustand. Ideal für junge Angestellte, die die JAEG noch nicht erreichen, sie aber absehbar überspringen werden.
P
Primärarztprinzip
Das Primärarztprinzip verpflichtet dich, vor dem Facharztbesuch zuerst einen Haus- bzw. Primärarzt aufzusuchen, im Gegenzug ist der Tarifbeitrag günstiger. Gehst du direkt zum Facharzt, kürzt der Versicherer die Erstattung, oft auf 80 Prozent. Augenarzt, Gynäkologe und Notfälle sind üblicherweise ausgenommen.
R
RfB-Quote
Die RfB-Quote zeigt, wie hoch die Rückstellung für Beitragsrückerstattung eines Versicherers im Verhältnis zu seinen Beitragseinnahmen ist. Aus diesem Topf finanziert das Unternehmen Beitragsrückerstattungen und federt Beitragsanpassungen ab. Eine solide RfB-Quote ist deshalb ein wichtiges Indiz für langfristige Beitragsstabilität. Bilanzkennzahlen gehören in jede seriöse Tarifauswahl.
Risikozuschlag
Ein Risikozuschlag ist ein individueller Beitragsaufschlag, mit dem der Versicherer das erhöhte Risiko einer Vorerkrankung einpreist, bei vollem Leistungsumfang. Er ist meist die bessere Alternative zum Leistungsausschluss und kann nach ausgeheilter Erkrankung auf Antrag überprüft und gestrichen werden. Mehr unter Risikozuschlag.
Ruhensvereinbarung
Bei einer Ruhensvereinbarung wird dein Versicherungsschutz für eine vereinbarte Zeit ausgesetzt, meist während eines längeren Auslandsaufenthalts. Der Vertrag bleibt bestehen, der Beitrag sinkt oder entfällt, und in dieser Zeit besteht kein Leistungsanspruch. Wie sie sich von der Anwartschaft unterscheidet, regelt jede Gesellschaft eigen, deshalb gehört der Blick in deine Bedingungen dazu.
S
Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung (Selbstbehalt) ist der jährliche Anteil der Krankheitskosten, den du selbst trägst, im Gegenzug sinkt dein Monatsbeitrag. Für Selbstständige oft ein sinnvoller Hebel; für Angestellte lohnt sie seltener, weil der Arbeitgeber sich nur am Beitrag, nicht am Selbstbehalt beteiligt. Die ehrliche Rechnung findest du unter Selbstbeteiligung.
Sondervereinbarung
Eine Sondervereinbarung ist eine vom Standard abweichende Regelung, die nur für deinen Vertrag gilt. Sie steht nicht in den allgemeinen Bedingungen, sondern in deinem Versicherungsschein. Sie kann Leistungen erweitern, häufiger schränkt sie ein, etwa indem sie für eine bestimmte Erkrankung doch eine Gesundheitsprüfung verlangt. Wer sie übersieht, verlässt sich auf ein Recht, das er nicht hat.
Standardtarif
Der Standardtarif ist der ältere Sozialtarif der PKV für Versicherte mit Vertragsbeginn vor 2009, dessen Beitrag ebenfalls auf den GKV-Höchstbeitrag gedeckelt ist. Er leistet etwa auf GKV-Niveau und ist für langjährig Versicherte in finanzieller Not oft die bessere Wahl als der Basistarif. Den Vergleich beider Auffangtarife findest du unter Basis- und Standardtarif.
T
Tarifwechsel nach § 204 VVG
Der Tarifwechsel nach § 204 VVG ist dein gesetzlich garantiertes Recht, beim eigenen Versicherer in einen gleichartigen Tarif zu wechseln, unter voller Mitnahme der Alterungsrückstellungen. Gerade langjährig Versicherte sparen damit oft dreistellige Beträge pro Monat, ohne den Anbieter zu verlassen. Eine neue Gesundheitsprüfung gibt es nur für Mehrleistungen. Alle Schritte unter Tarifwechsel nach § 204 VVG.
Treuhänder
Der Treuhänder ist ein unabhängiger Sachverständiger, der jeder Beitragsanpassung in der PKV zustimmen muss, bevor sie wirksam wird. Versicherer dürfen Beiträge nicht frei erhöhen: Nur wenn sich Rechnungsgrundlagen wie Leistungsausgaben nachweislich verändert haben, darf, und muss, angepasst werden. Das erklärt auch, warum Beitragsanpassungen oft in Sprüngen statt in kleinen Schritten kommen.
U
Umstellungsrecht
Das Umstellungsrecht ist der vertraglich geregelte Anspruch, in einen anderen Tarif desselben Versicherers zu wechseln. Es ist die vertragliche Schwester dessen, was § 204 VVG gesetzlich garantiert, und häufig an Stichtage gebunden. In vielen Bedingungswerken steht es gleichbedeutend mit dem Optionsrecht.
V
Versicherungsfreiheit
Versicherungsfreiheit bedeutet, dass du nicht der Versicherungspflicht in der GKV unterliegst und dich deshalb privat versichern darfst. Versicherungsfrei sind vor allem Angestellte mit Einkommen über der JAEG, Beamte und Selbstständige. Erst die Versicherungsfreiheit öffnet die Tür zur PKV-Vollversicherung.
Versicherungspflicht (§ 193 VVG)
Die Versicherungspflicht nach § 193 VVG verpflichtet jeden mit Wohnsitz in Deutschland, eine Krankenversicherung mit mindestens ambulanten und stationären Leistungen zu unterhalten. Sie gilt seit 2009 und ist der Grund, warum es Auffanglösungen wie Basis- und Notlagentarif gibt. „Gar nicht versichert“ ist in Deutschland keine legale Option.
Versicherungsteuer
Auf Beiträge zur Krankenversicherung fällt in Deutschland keine Versicherungsteuer an. Verlegst du deinen Wohnsitz in ein anderes Land, kann dort nach dessen Recht Versicherungsteuer auf deinen deutschen Vertrag anfallen, weil sich die Besteuerung nach dem Wohnsitzstaat richtet. Was das im Einzelfall bedeutet, steht im Artikel Wegzug ins Ausland.
Vorerkrankung
Eine Vorerkrankung ist jede Krankheit, Beschwerde oder Behandlung vor Antragstellung, die in der Gesundheitsprüfung anzugeben ist. Je nach Schwere führt sie zu Normalannahme, Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder Ablehnung. Verschweigen ist keine Lösung, siehe vorvertragliche Anzeigepflicht.
Vorvertragliche Anzeigepflicht (§ 19 VVG)
Die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG verpflichtet dich, alle Antragsfragen des Versicherers wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Verletzt du sie, kann der Versicherer noch Jahre später vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten, im schlimmsten Fall stehst du im Leistungsfall ohne Schutz da. Deshalb: Patientenakte vorher prüfen und im Zweifel lieber zu viel angeben als zu wenig.
W
Wartezeiten
Wartezeiten sind Zeiträume nach Vertragsbeginn, in denen bestimmte Leistungen noch nicht versichert sind, allgemein drei Monate, für Zahnersatz und Entbindung acht Monate. Viele moderne Tarife verzichten komplett darauf. Beim nahtlosen Übertritt aus einer gesetzlichen Vorversicherung wird die Vorversicherungszeit in der Regel angerechnet.
Wiederinkraftsetzung
Die Wiederinkraftsetzung ist die Rückkehr aus einer Anwartschaft oder einer Ruhensvereinbarung in den vollen Versicherungsschutz. Sie erfolgt ohne neue Gesundheitsprüfung, solange die Anwartschaft durchgehend bezahlt wurde. Fristen und Meldepflichten sind von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden, deshalb gehört der Termin in den Kalender und nicht ins Gedächtnis.
Wohnsitzverlegung
Eine Wohnsitzverlegung ins Ausland kann deinen PKV-Vertrag beenden, ruhen lassen oder unverändert fortführen, je nach Bedingungen und Zielland. Sie ist der Auslöser für Kündigungsrechte, Nachweispflichten wie die Abmeldebescheinigung und mögliche ausländische Versicherungsteuer.
Z
Zahnstaffel
Die Zahnstaffel begrenzt die Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlung in den ersten Versicherungsjahren auf gestaffelte Höchstbeträge. Sie schützt das Versichertenkollektiv davor, dass jemand mit sanierungsbedürftigem Gebiss eintritt, die Rechnung einreicht und wieder kündigt. Nach einem Unfall und nach Ablauf der Staffel gelten die vollen Tarifleistungen. Details unter Zahnstaffel.
Zusatzversicherung
Eine Zusatzversicherung ergänzt den GKV-Schutz um private Leistungen, etwa für Zähne, Chefarzt und Einbettzimmer, ambulante Extras oder Krankentagegeld. Sie ist der Weg für alle, denen die PKV-Vollversicherung (noch) verschlossen ist. Welche Bausteine sich wirklich lohnen, liest du unter Zusatzversicherung.
Nimm dieses Glossar mit ins Angebotsgespräch: Jeder Begriff, der in deinem Angebot auftaucht und den dir der Berater nicht in einem Satz erklären kann, ist eine offene Flanke. Ein guter Vermittler übersetzt jede Klausel in Klartext, und zeigt dir, was sie für deinen Vertrag konkret bedeutet.