Der Basisschutz ist voll absetzbar.
Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung sind Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG), und zwar der Basisanteil auf GKV-Niveau, meist rund 80 % eines guten Tarifs. Komfortleistungen (Chefarzt, Einbettzimmer) zählen nicht.
Wichtig: Sind die Basisbeiträge abgesetzt, sind andere Vorsorgeaufwendungen (Haftpflicht, BU, Leben) steuerlich oft schon ausgeschöpft. Genau hier setzt der Hebel an.
Der Hebel · § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5 EStGBis zu 3 Jahresbeiträge im Voraus.
Vorauszahlung 3× Jahresbeitrag, also 36 Monatsbeiträge, voll im Zahljahr absetzbar. Jahr 1 · Vorauszahlung zvE sinkt massiv → hohe Steuerersparnis beim Spitzensteuersatz. Jahr 2 bis 4 · Freiraum PKV ist „vorausbezahlt“ → jetzt sind andere Vorsorgebeiträge absetzbar.
Was das grob bringt · exemplarischJe höher der Steuersatz, desto mehr.
~18.000 € Vorauszahlung (3 Jahre), davon rund 80 % Basisanteil, also 14.400 €, × 42 %
≈ 6.048 € Steuerersparnis in dem Jahr. Das ist Geld, das sonst ans Finanzamt geht. Exemplarisch. Die 42 % wirken auf den absetzbaren Anteil, nicht auf die ganze Summe. Das ist der Rechenfehler, der in Vergleichen am häufigsten passiert. Ideal in starken Einkommensjahren, bei Selbstständigen, oder zur Sicherung des Elterngeld-Anspruchs (zvE unter 175.000 €).
Der Grund, warum es überhaupt wirktDer Topf ist schon voll, bevor du ihn nutzen kannst
Sonstige Vorsorgeaufwendungen sind der Höhe nach begrenzt. Nach § 10 Abs. 4 EStG darfst du davon höchstens 2.800 € im Jahr absetzen, und nur 1.900 €, wenn dir jemand einen steuerfreien Zuschuss zur Krankenversicherung zahlt, also als Angestellter, Rentner oder Beamter.
Die Beiträge zur Basisabsicherung in Kranken- und Pflegepflichtversicherung sind davon ausgenommen: Sie sind in voller Höhe absetzbar, auch über diese Grenzen hinaus. Genau daraus entsteht das Problem. Sobald der Basisanteil deiner PKV die Grenze überschreitet, und das tut er bei fast jedem, ist der Topf ausgeschöpft. Alles Weitere geht steuerlich leer aus.
| Diese Beiträge fallen dann unter den Tisch |
|---|
| Berufsunfähigkeitsversicherung |
| Risikolebensversicherung |
| Unfallversicherung, auch für Angehörige |
| Private Haftpflicht, KFZ-Haftpflicht, Tierhalterhaftpflicht |
| Kapitallebens- und Rentenversicherungen, sofern vor 2005 abgeschlossen |
Die Vorauszahlung räumt den Topf. Zahlst du die Krankenversicherungsbeiträge für die Folgejahre schon im laufenden Jahr, sind sie auch dort abgesetzt. In den Folgejahren steht der Topf dann leer und die Beiträge oben können hinein.
BeispielrechnungWas das konkret bringt
Ein 42-jähriger Angestellter, seine übrigen Vorsorgeverträge zusammengerechnet:
| Sparte | Beitrag pro Jahr |
|---|---|
| Berufsunfähigkeit | 1.111,70 € |
| Risikoleben | 918,00 € |
| Unfall, eigene Person | 155,30 € |
| Unfall, Kind 1 | 71,78 € |
| Unfall, Kind 2 | 71,78 € |
| Privathaftpflicht | 66,53 € |
| KFZ-Haftpflicht | 328,59 € |
| Tierhalterhaftpflicht | 52,48 € |
| Summe | 2.776,19 € |
Ohne Vorauszahlung wirkt davon nichts, der Topf ist durch die Krankenversicherung belegt. Mit Vorauszahlung wird er in den Folgejahren frei. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 40 % ergibt das:
| absetzbar | Erstattung je Folgejahr | |
|---|---|---|
| Angestellter | 1.900 € | 760,00 € |
| Selbstständiger | 2.776 € | 1.110,40 € |
Das kommt zur Ersparnis aus dem Vorauszahlungsjahr selbst hinzu, und zu dem Nachlass, den viele Versicherer auf vorausgezahlte Beiträge geben.
Wichtig, und deshalb hier ausdrücklich: Ob und in welcher Höhe das in deinem Fall greift, entscheidet dein Finanzamt, nicht ich. Der Grenzsteuersatz von 40 % ist eine Annahme, keine Zusage. Diese Rechnung gehört vor der Umsetzung auf den Tisch deines Steuerberaters. Quellen: § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG (Basisabsicherung), § 10 Abs. 4 EStG (Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen), Beispielzahlen aus einer Beratungsunterlage, Stand 2026.
Der ZeitpunktEs zählt der Tag der Zahlung
Steuerlich wirkt eine Ausgabe in dem Jahr, in dem sie abfließt (§ 11 EStG). Für die Vorauszahlung heißt das: Sie muss im alten Jahr beim Versicherer sein, nicht im neuen. Ob am 2. Januar oder am 20. Dezember gezahlt wird, entscheidet über ein ganzes Steuerjahr.
Praktisch heißt das auch, dass es eine Vorlaufzeit gibt. Die meisten Gesellschaften wollen den Antrag auf Vorauszahlung einige Wochen vorher haben, und zwischen Antrag, Rechnung und Wertstellung liegen Tage. Wer es im Dezember anstößt, ist oft zu spät. Der richtige Moment ist der Herbst, wenn absehbar ist, dass das Jahr stark wird.
Der zweite EffektSkonto obendrauf
Der steuerliche Vorteil ist nicht der einzige. Wer jährlich statt monatlich zahlt, bekommt bei den meisten Gesellschaften einen Beitragsnachlass, und bei mehrjähriger Vorauszahlung gewähren viele ebenfalls einen. Die Höhe ist gesellschafts- und tarifabhängig, üblich sind bis zu rund 4 Prozent auf den Jahresbeitrag.
Ein Beispiel aus meiner Beratungsunterlage: Bei einem Jahresbeitrag von 7.200 € sind 4 Prozent rund 288 € im Jahr. Das ist kein Steuereffekt, sondern bares Geld, und es kommt zu der Ersparnis aus dem Vorauszahlungsjahr hinzu.
Wichtig beim Vergleichen: Der Nachlass ist kein Automatismus und steht in den Bedingungen, nicht im Beitragssatz. Frag ihn ab, bevor du rechnest.
ElterngeldWarum die Vorauszahlung hier zweimal wirkt
Das ist der Fall, in dem aus einem Steuertrick eine Weichenstellung wird, und er wird regelmäßig halb verstanden. Die Vorauszahlung wirkt beim Elterngeld an zwei Stellen, und an einer dritten ausdrücklich nicht:
- Sie kann den Anspruch überhaupt sichern. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 175.000 € entfällt der Anspruch auf Elterngeld (§ 1 Abs. 8 BEEG). Wer knapp darüber liegt, kann mit der Vorauszahlung unter die Grenze kommen. Details auf Elterngeld für Gutverdiener.
- Sie dämpft die Steuernachzahlung im Elterngeldjahr. Elterngeld ist steuerfrei, hebt aber über den Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Wer im Vorjahr vorausgezahlt hat, hat im Elterngeldjahr weniger zu versteuerndes Einkommen, auf das dieser erhöhte Satz trifft.
- Die Höhe des Elterngeldes selbst ändert sie nicht. Für dessen Berechnung werden pauschalierte Abzüge angesetzt (§ 2e BEEG), nicht deine tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen. Wer mit dem Versprechen „mehr Elterngeld“ wirbt, verwechselt Anspruch und Höhe.
Zur Grenze von 175.000 €: Für Geburten ab dem 1. April 2025 gilt sie für Paare und Alleinerziehende gleich. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen im Jahr vor der Geburt. Was in deinem Fall zählt, sagt dein Steuerberater, ich rechne die Versicherungsseite.
Worauf es ankommtEin Hebel für die starken Jahre.
Die Vorauszahlung lohnt vor allem, wenn dein Steuersatz hoch ist, und sie muss rechtzeitig vor dem Jahresende beantragt werden. Kein Dauerläufer, sondern ein gezielter Schachzug.
In einem guten Einkommensjahr die PKV-Vorauszahlung prüfen: sie senkt die Steuer, sichert unter Umständen das Elterngeld und bringt bei vielen Versicherern noch einen Nachlass auf den vorausgezahlten Beitrag.
Wie viel Steuer sparst du?
Ich rechne, wie viel dir eine Beitragsvorauszahlung bringt, sauber und in Abstimmung mit deinem Steuerberater. Kostenlos und unverbindlich.
Unverbindliche Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.