Im Ruhestand kippt das Verhältnis
Der Beitrag bleibt, das Einkommen sinkt. Aus dem vollen Gehalt wird die Rente.
Während des Berufslebens Voller Lohn, Arbeitgeber zahlt rund die Hälfte des Beitrags mit.
Im Ruhestand Nur noch Rente, der Arbeitgeberanteil fällt weg, der Beitrag wiegt schwerer.
RENTENVERSICHERUNG Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt einen Beitragszuschuss zur PKV (halber allgemeiner Beitragssatz auf die Rente, max. die Hälfte des PKV-Beitrags), aber gedeckelt und meist kleiner als der frühere Arbeitgeberanteil.
So funktioniert's
So funktioniert die Beitragsentlastung
Beitragshöhe / Monat Rentenbeginn: Ab jetzt sinkt dein Beitrag Heute Erwerbsleben Entlastungsbeginn Rente
Alter (Jahre) → Beitrag für die Beitragsentlastung Beitrag für die Hauptversicherung Entlastungsbeginn · 63. oder 67. Lebensjahr
✓ Flexibel Entlastungszeitpunkt (Alter 63 oder 67) und Entlastungssummen sind jederzeit änderbar.
✓ Steuerlich voll absetzbar Die Beiträge zählen als Sonderausgaben, genau wie bei der Krankenvollversicherung.
✓ Arbeitgeberzuschussfähig Bis zu 50 % der Beiträge zahlt der Arbeitgeber, im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeträge.
Nicht verwechselnPflicht-Zuschlag ≠ freiwilliger BET
Gesetzlicher 10-%-Zuschlag Pflicht für alle PKV-Versicherten von 21 bis 60 Wirkt ab 65, dämpft Beiträge allgemein Kein individuell zugesagter Betrag
Freiwilliger BET Freiwillig und frei in der Höhe wählbar Liefert einen konkret zugesagten Entlastungsbetrag Kommt zusätzlich zum Pflicht-Zuschlag
Vorteile und Nachteile im Blick
✓ Vorteile + Arbeitgeber beteiligt sich, bis zum Höchstsatz zur Hälfte am Sparbeitrag. + Steuerlich absetzbar über die Vorsorgeaufwendungen. + Fester, planbarer Abschlag, lebenslang ab Rentenbeginn. ✕ Nachteile. Lohnt nur bei Verbleib beim selben Versicherer bis über die Rente hinaus.
– Bei Versichererwechsel bleibt der BET zurück, das Kapital wirkt nicht mit. Dann ggf. besser flexible eigene Rücklagen bilden.
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Wie viel Entlastung willst du dir sichern?
Ich rechne Sparbeitrag, Arbeitgeberanteil und Wirkung im Ruhestand gemeinsam durch, kostenfrei, digital und persönlich.
Unverbindliche Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.