Wechsel & Bestand · Stand 2026

Anbieterwechsel

Kurz erklärt: Bei Verträgen ab dem 1. Januar 2009 nimmst du einen Teil deiner Rücklage fürs Alter mit zum neuen Versicherer (Übertragungswert). Dort senkt er deinen Beitrag. Bei älteren Verträgen gibt es diesen Anspruch nicht. Ob der Wechsel des Anbieters oder der Tarifwechsel beim eigenen Versicherer sich besser rechnet, hängt vom Fall ab, und das sehe ich mir vorher an. Wie hoch dein Übertragungswert ist und wie du ihn erfragst, steht auf einer eigenen Seite.
Rechtsgrundlage: § 204 VVG

Was mitgeht, und was nicht.

Wer zu einem anderen Versicherer wechselt, nimmt nicht alles mit. Drei Dinge entscheiden, was der Wechsel dich kostet und was er dir bringt.

Übertragungswert. Bei Verträgen ab dem 1. Januar 2009 geht der Übertragungswert mit: der Teil deiner Alterungsrückstellung, der auf das Niveau des Basistarifs gerechnet ist. Der Rest bleibt beim alten Versicherer. Ältere Verträge haben diesen Anspruch nicht. Wie hoch er in deinem Vertrag ist, steht unter Übertragungswert.

Alter und Gesundheit werden neu bewertet. Beim neuen Versicherer gilt eine volle Gesundheitsprüfung und dein heutiges Eintrittsalter. Möglich sind Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder eine Ablehnung.

Kündigung und Frist. Drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Die Kündigung wird erst wirksam, wenn du den lückenlosen Folgeschutz nachweist; dafür hast du zwei Monate. Ohne Nachweis läuft der alte Vertrag weiter.

Im eigenen Vertrag gibt es daneben den Tarifwechsel nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG; dort bleiben die vollen Alterungsrückstellungen. Welcher der beiden Wege sich für dich rechnet, zeigt erst der Vergleich deines Vertrags mit dem Angebot des neuen Versicherers. Diese Rechnung mache ich.

Übertragungswert

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Rechtsgrundlage: § 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG

Rechtsgrundlage: § 205 Abs. 1 und Abs. 6 VVG

Die richtige Reihenfolge

Erst prüfen, dann sichern, dann kündigen.

  1. Anonyme Risikovoranfrage, vor jedem Antrag. Deine Gesundheitsangaben gehen ohne deinen Namen an die Versicherer. Du erfährst vorher, wer dich zu welchen Bedingungen nimmt. Ein abgelehnter Antrag steht so gar nicht erst in den Akten.
  2. Antrag stellen. Erst jetzt der Antrag beim neuen Versicherer, mit vollständiger Gesundheitsprüfung. Es zählt dein Gesundheitszustand am Tag des Antrags. Das geht schon Monate vor dem Wechseltermin, bei einigen Gesellschaften sechs Monate oder mehr vor dem Beginn.
  3. Annahme abwarten. Du wartest die schriftliche Zusage ab. Ohne Zusage in der Hand wird nicht gekündigt. Bis der alte Vertrag endet, kann der neue bei manchen Gesellschaften als günstige Anwartschaft laufen. Wie das bei deinem Wunschversicherer geht, frage ich für dich ab.
  4. Erst danach kündigen. Drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Wirksam wird die Kündigung erst mit dem Nachweis, dass du ohne Lücke neu versichert bist; dafür hast du zwei Monate.

Der Tarifwechsel im eigenen Vertrag ist kein Schritt in diesem Ablauf, sondern ein eigener Weg. Dafür brauchst du weder eine Kündigung noch eine neue Gesundheitsprüfung, solange die Leistungen gleichwertig sind.

Worauf es ankommt

Was den Ausschlag gibt.

Auf der einen Seite steht, was du abgibst: das höhere Eintrittsalter, und ohne Übertragungswert bleibt die Rückstellung beim alten Versicherer. Auf der anderen Seite steht, was der neue Tarif kostet und leistet. Zur Einordnung gehört, dass die Beiträge der PKV langfristig langsamer steigen als die der GKV (2004 bis 2024: PKV 2,4 % gegenüber GKV 3,8 % pro Jahr, KV.Guru). Ob sich der Wechsel rechnet, entscheidet der Vergleich deiner Zahlen, keine Faustregel.

Das mache ich kostenlos.

Profi-Tipp

Lass beide Wege nebeneinanderlegen: den Tarifwechsel im eigenen Haus und den Wechsel des Anbieters mit Übertragungswert. Erst die Zahlen zeigen, welcher trägt.

Aus der Presse

Wer beim Anbieterwechsel Alterungsrückstellungen abgibt

Wer innerhalb der PKV die Gesellschaft wechselt, nimmt einen Teil seiner Alterungsrückstellung mit, den Übertragungswert. Der alte Versicherer gibt ihn ab, der neue bekommt ihn. Der Versicherungsbote hat für 2025 ausgewertet, bei wem unter dem Strich mehr abfloss als hereinkam.

Die Lage: Ende 2025 waren 8.788.880 Menschen privat vollversichert, 46.860 mehr als im Jahr davor. Von 27 Gesellschaften mit auswertbaren Zahlen hatten 15 beim Wechselgeschäft einen Nettoabfluss und 12 einen Nettozufluss.

GesellschaftNettoabfluss 2025
Debeka47,7 Mio. €
Continentale14,0 Mio. €
DKV13,0 Mio. €
Generali7,5 Mio. €
Gothaer6,0 Mio. €
Barmenia5,4 Mio. €
R+V2,0 Mio. €
Inter1,9 Mio. €
SDK1,6 Mio. €
Münchener Verein1,2 Mio. €

So liest du das: Der Betrag sagt nicht, wie viele Kunden gegangen sind. Wie viel Rückstellung jemand mitnimmt, hängt von seinem Vertrag ab. Und ein großer Versicherer mit Milliarden an Rückstellungen spürt denselben Betrag weniger als ein kleiner.

Quelle: Versicherungsbote, 17.09.2026, „PKV-Vollversicherung: Diese Versicherer verlieren im Kampf um Bestandskunden“, auf Grundlage des MAP-Reports 945 „Bilanzrating Private Krankenversicherung 2025“ von Franke und Bornberg. Zusammenfassung von versichert.richtig, gelesen am 18.09.2026.

Kein Verkauf, nur Klarheit

Wechseln, oder optimieren?

Ich rechne ehrlich, ob sich ein Anbieterwechsel für dich lohnt, oder ob der interne Tarifwechsel der bessere Weg ist. Kostenlos, unverbindlich und mit echten Zahlen.

Unverbindliche Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Kündigen willst du nur mit Sicherheitsnetz. Das Musterschreiben für die Kündigung mit Vorbehalt sorgt dafür, dass deine Zusatzbausteine nicht mitgekündigt werden, falls der Folgeversicherungsnachweis scheitert.

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