Dein Vorteil
Anders als Angestellte brauchst du keine Einkommensgrenze zu überschreiten, der Weg in die PKV ist dir grundsätzlich offen. Bei guter Gesundheit bekommst du oft sehr leistungsstarke Tarife zu attraktiven Beiträgen.
Worauf es bei dir besonders ankommt
- Beitragsstabilität, wähle einen Versicherer mit solider Kalkulationshistorie, nicht den billigsten Einstieg.
- Krankentagegeld, als Selbstständige/r hast du keine Lohnfortzahlung. Ein passendes Krankentagegeld sichert dein Einkommen bei Krankheit.
- Selbstbeteiligung & Entlastung, clevere Bausteine senken den Beitrag und schaffen Flexibilität.
- Schwankende Einnahmen, anders als in der freiwilligen GKV ist dein PKV-Beitrag nicht einkommensabhängig, Fluch und Segen zugleich, den wir gemeinsam einordnen.
Die Tür steht offen, aber sie schließt sich später
Der Zugang ist der einfache Teil. Der schwierige kommt Jahrzehnte danach, und darüber spricht kaum jemand beim Abschluss: Ab dem 55. Geburtstag ist der Rückweg in die gesetzliche Krankenversicherung praktisch versperrt. Wer in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert war und mindestens die Hälfte dieser Zeit selbstständig oder versicherungsfrei war, wird auch dann nicht mehr pflichtversichert, wenn er anschließend angestellt arbeitet (§ 6 Abs. 3a SGB V).
Das ist keine Warnung vor der PKV, sondern der Grund, warum die Wahl des Versicherers wichtiger ist als der Einstiegsbeitrag. Du entscheidest nicht für fünf Jahre, sondern für den Rest deines Berufslebens. Mehr dazu auf der Seite Einmal privat, immer privat?
Der ehrliche Vergleich heißt nicht GKV, sondern freiwillige GKV
Als Selbstständige/r bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht pflichtversichert, sondern freiwilliges Mitglied. Das ändert die Rechnung an drei Stellen, und alle drei werden im Gespräch gern übersprungen:
- Es gibt keinen Arbeitgeber, der die Hälfte trägt. Du zahlst den vollen Beitrag, in beiden Systemen. Der Vergleich lautet also voller PKV-Beitrag gegen vollen GKV-Beitrag, nicht gegen den halben, den Angestellte auf ihrer Abrechnung sehen.
- Die Kasse rechnet auf deinen Gewinn, nicht auf deinen Umsatz, und sie zieht weitere Einkünfte mit heran, etwa aus Vermietung oder Kapital. Ein gutes Jahr wird also auch beim Beitrag ein teures Jahr.
- Nach unten gibt es einen Boden. Die Kasse rechnet mindestens mit einem gesetzlich festgelegten Mindesteinkommen, selbst wenn du gar nichts verdient hast. Für 2026 sind das 1.318,33 € im Monat (30/90 der Bezugsgröße von 3.955 €). Daraus ergibt sich ein Mindestbeitrag von 184,57 € zur Krankenversicherung (ermäßigter Satz von 14,0 %, ohne den kassenindividuellen Zusatzbeitrag) und 55,37 € zur Pflegeversicherung für Kinderlose. Ein Monat ohne Auftrag senkt den Kassenbeitrag also nicht auf null.
Rechengrößen 2026 nach der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung, Übersicht der PSP Software GmbH, Stand 11.2025. Die Werte für 2026 sind vorläufig, solange die Verordnung nicht verkündet ist. Der Zusatzbeitrag ist kassenabhängig, im Durchschnitt liegt er 2026 bei 2,9 %.
Der PKV-Beitrag ist umgekehrt: Er kennt dein Einkommen nicht. Im guten Jahr steigt er nicht mit, im schlechten sinkt er nicht mit. Das ist der eigentliche Unterschied, und ob er für dich Fluch oder Segen ist, hängt daran, wie stark deine Einnahmen schwanken.
Krankentagegeld: die eine Entscheidung, die du nicht verschieben solltest
Als Angestellte/r bekommst du sechs Wochen Lohnfortzahlung. Als Selbstständige/r bekommst du ab dem ersten Tag nichts. Deshalb ist das Krankentagegeld für dich keine Zusatzoption, sondern der Teil, der deine Existenz absichert, während der Krankenversicherungsbeitrag nur die Behandlung bezahlt.
Drei Dinge, die dabei regelmäßig falsch gemacht werden:
- Die Karenzzeit ist die größte Stellschraube am Beitrag, nicht die Tagegeldhöhe. Sie sagt, ab welchem Krankheitstag gezahlt wird. Wer sechs Wochen aus eigener Rücklage überbrücken kann, zahlt deutlich weniger als jemand, der ab Tag 15 abgesichert sein will. Die Frage ist also nicht „was ist billig“, sondern „wie lange trägt mein Konto ohne Einnahmen“.
- Das Tagegeld darf dein Nettoeinkommen nicht übersteigen (§ 192 Abs. 5 VVG). Zu hoch abgeschlossen heißt nicht mehr Geld im Ernstfall, sondern jahrelang zu viel Beitrag für eine Leistung, die im Leistungsfall gekürzt wird. Maßgeblich ist bei Selbstständigen der Gewinn, nicht der Umsatz.
- Sinkt dein Einkommen dauerhaft, darf der Versicherer das Tagegeld herabsetzen. Das steht in den Bedingungen, und es greift genau dann, wenn du es am wenigsten gebrauchen kannst. Wer über Jahre weniger verdient, sollte den Vertrag deshalb aktiv anpassen, statt zu warten, bis es der Versicherer tut.
Wie das Tagegeld im Detail funktioniert, steht auf der Seite Krankentagegeld.
Wenn die Einnahmen einbrechen
Das ist die Frage, die Selbstständige wirklich umtreibt, und sie hat mehr Antworten als „dann kündigst du“. Vier Hebel, von harmlos nach schmerzhaft:
- Selbstbeteiligung erhöhen. Senkt den Beitrag sofort, kostet dich nur dann Geld, wenn du tatsächlich zum Arzt gehst. Details unter Selbstbeteiligung.
- Tarifwechsel im eigenen Haus nach § 204 VVG. Du behältst deine Alterungsrückstellungen und dein Eintrittsalter, es ändert sich nur der Leistungsumfang. Kein neuer Vertrag, keine neue Gesundheitsprüfung für gleichwertige Leistungen. Siehe Tarifwechsel nach § 204 VVG.
- Standard- oder Basistarif. Der Basistarif ist gesetzlich auf den GKV-Höchstbeitrag gedeckelt (§ 152 VAG), bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit halbiert er sich. Die Leistung liegt dafür auf GKV-Niveau. Siehe Basis- und Standardtarif.
- Notlagentarif. Die letzte Stufe, wenn Beiträge offen bleiben (§ 153 VAG). Er kostet wenig und leistet auch wenig: nur Akutbehandlung, Schmerzzustände, Schwangerschaft. Er ist kein Sparmodell, sondern eine Notbremse. Siehe Notlagentarif.
Vor allen vieren steht ein Anruf. Zahlungsschwierigkeiten lassen sich mit dem Versicherer fast immer regeln, solange man sich meldet. Teuer wird es erst, wenn Beiträge stillschweigend offen bleiben.
Steuer: der Punkt, an dem Selbstständige am meisten verschenken
Zwei Dinge, die oft verwechselt werden. Erstens: Dein Krankenversicherungsbeitrag ist eine Sonderausgabe, keine Betriebsausgabe. Er mindert nicht deinen Gewinn, sondern dein zu versteuerndes Einkommen. Das ändert nichts an der Ersparnis, aber viel an der Buchung. Zweitens: Absetzbar ist der Basisanteil auf GKV-Niveau in voller Höhe (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Chefarzt, Einbettzimmer und das Krankentagegeld fallen in einen Höchstbetrag, der bei den meisten längst ausgeschöpft ist.
Für dich als Selbstständige/n kommt ein dritter Punkt dazu, der in keiner Vergleichsrechnung auftaucht: Du darfst bis zu 3 Jahresbeiträge im Voraus zahlen und im Zahljahr voll absetzen. Genau das ist das Werkzeug, mit dem sich ein ungewöhnlich gutes Geschäftsjahr glätten lässt. Details unter PKV steuerlich absetzen und Steuern senken mit Vorauszahlung.
Was ich mir bei Selbstständigen ansehe
- Die Beitragshistorie des Versicherers über zehn Jahre, nicht den Einstiegsbeitrag.
- Karenzzeit gegen Rücklage, gerechnet mit deinen tatsächlichen Fixkosten.
- Ob der Tarif offen oder geschlossen ist, denn ein geschlossener Tarif hat keine jungen Neuzugänge mehr, die den Bestand tragen.
- Die Beitragsentlastung für die Zeit, in der kein Auftrag mehr hereinkommt, weil du in Rente bist. Siehe Beitragsentlastung im Alter.
- Ob du Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bist, denn dann gelten andere Regeln beim Arbeitgeberzuschuss. Siehe GmbH-Geschäftsführer.
Denk das Krankentagegeld von Anfang an mit. Für Selbstständige ist es oft wichtiger als der letzte Euro Beitragsersparnis.