Dein Anteil, dann zahlt die PKV
Die Selbstbeteiligung ist der Teil der Kosten, den du selbst trägst, bevor die PKV zahlt. Im Prinzip gibt es drei Modelle:
| Modell | So funktioniert es | Zum Beispiel |
|---|---|---|
| Fester Betrag im Jahr | Du trägst die ersten Euro des Jahres, danach erstattet der Tarif nach seinen Sätzen. | 300 € oder 600 € im Jahr |
| Prozentual | Du trägst einen Anteil jeder Rechnung, meist bis zu einer Obergrenze im Jahr. | 10 % jeder Rechnung, gedeckelt auf einen Jahresbetrag |
| Fester Betrag je Leistung | Die Selbstbeteiligung fällt bei jeder Behandlung oder jedem Rezept neu an. | 10 € oder 20 € je Behandlung oder Rezept, so bei der Continentale |
Jedes Modell kann zusätzlich eingeschränkt sein. Oft gilt die Selbstbeteiligung nur ambulant, der Krankenhausaufenthalt bleibt frei. Manche Tarife kürzen sie im ersten Jahr anteilig, andere nicht. Für Kinder sehen manche Tarife eigene Beträge vor. Und für Beamte stellt sich eine weitere Frage: Ob die Beihilfe den Teil übernimmt, den du wegen der Selbstbeteiligung selbst trägst, regelt jedes Land anders. Das steht unter Beihilfelücken.
Der Effekt: weniger Beitrag, aber weniger Ersparnis, als es aussieht
Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Beitrag. Was du am Beitrag sparst, kommt aber nicht ganz bei dir an.
Als Angestellter gehört die Hälfte der Ersparnis dem Arbeitgeber, weil sein Zuschuss mitsinkt. Den Rest musst du versteuern, weil du weniger Beitrag absetzen kannst.
Als Selbstständiger geht nichts an einen Arbeitgeber. Die Ersparnis wird aber auch hier versteuert. Deshalb ist der Effekt auch für dich kleiner, als er aussieht.
Auf lange Sicht heißt weniger Beitrag auch weniger Alterungsrückstellung beim Versicherer. Wo tut es dir mehr weh: jetzt 20 € weniger Beitrag oder im Rentenalter 200 € mehr?
Warum am Ende weniger Netto übrig bleibt, steht unter Brutto und Netto. Wie viel es bei einer Selbstbeteiligung ausmacht, zeigt das Beispiel weiter unten.
So verschieden sieht die Selbstbeteiligung aus
Oben stehen die drei Modelle. In echten Tarifen gibt es sie in vielen Spielarten. So sehen sie bei einzelnen Gesellschaften aus, jeweils laut deren öffentlicher Produktseite:
| Form | Beispiel | Regel |
|---|---|---|
| Betrag je Leistung | Continentale | 10 € (ECONOMY) oder 20 € je tariflicher Leistung, etwa je Behandlungstag beim Arzt oder je Medikament; in PREMIUM höchstens 500 € im Jahr, für Kinder 250 € |
| Prozentsatz mit Jahresdeckel | ottonova Business Class | BC100-10: 90 % Erstattung, Selbstbeteiligung höchstens 500 € im Jahr; BC100-25: 75 %, höchstens 1.250 € |
| Prozent oder fester Betrag, wählbar | Alte Oldenburger | 10 % bis höchstens 165 €, 20 % bis höchstens 330 €, oder fest 500, 830 oder 1.250 € je Person und Kalenderjahr |
| Nur ambulant | Württembergische | 0, 480, 960 oder 1.440 € im Jahr, greift nicht im Krankenhaus und nicht beim Zahnarzt |
| Entfällt im Krankenhaus | Generali Mein Privatschutz | 750, 1.500 oder 3.000 € je Kalenderjahr für Erwachsene, ein stationärer Aufenthalt wird nicht angerechnet |
| Halber Betrag für Kinder | Hallesche NK.select, AXA | Hallesche: 600, 1.200 oder 3.000 € im Jahr, Kinder und Jugendliche die Hälfte; AXA: halbe Selbstbeteiligung bis zum Ende des Jahres, in dem das 19. Lebensjahr vollendet wird |
Eine Grenze gilt für alle. Die Pflicht zur Krankenversicherung erfüllt ein Vertrag nur, wenn der Selbstbehalt je versicherter Person höchstens 5.000 € im Kalenderjahr beträgt (§ 193 Abs. 3 VVG).
Welche Form in deinem Tarif steckt und was sie im Jahr wirklich kostet, rechne ich dir aus.
Quellen: öffentliche Produktseiten von Continentale (Stand 04.2026), ottonova (aktualisiert 01.06.2026), Alte Oldenburger, Württembergische, Generali, Hallesche und AXA, abgerufen am 17.09.2026. Gesetzestext: § 193 VVG.
Was das Finanzamt anerkennt
PKV-Beiträge sind Vorsorgeaufwendungen, steuerlich absetzbar.
Absetzbar: ca. 80 % Der Anteil für die Basisabsicherung, meist rund 80 % des Beitrags, ist als Sonderausgabe absetzbar (Komfort-Leistungen & Krankentagegeld nicht). Nicht als Sonderausgabe absetzbar ist die Selbstbeteiligung selbst. Sie zählt nur als außergewöhnliche Belastung, dazu gleich mehr.
Ein hoher Selbstbehalt senkt den absetzbaren Beitrag.
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Prüfen →Kein Beitrag, und deshalb keine Sonderausgabe
Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Eine Selbstbeteiligung ist kein Beitrag zur Krankenversicherung. Sie kann deshalb nicht als Sonderausgabe abgezogen werden (BFH, Urteil vom 01.06.2016, X R 43/14).
Übrig bleibt die außergewöhnliche Belastung. Sie wirkt aber erst oberhalb deiner zumutbaren Belastung, die je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl bei 1 bis 7 % der Einkünfte liegt (§ 33 Abs. 3 EStG). Bei den meisten Privatversicherten bleibt die Selbstbeteiligung darunter und wirkt steuerlich gar nicht.
Zwei weitere Punkte hängen an der Beitragshöhe und nicht an der Selbstbeteiligung:
Der Arbeitgeberzuschuss richtet sich nach deinem Beitrag, höchstens die Hälfte davon, 2026 bis zu 613,22 € (§ 257 Abs. 2 SGB V). Die Selbstbeteiligung bezuschusst er nicht.
Die Beitragsrückerstattung mindert deine abziehbaren Beiträge im Jahr, in dem sie ausgezahlt wird. Wer kleine Rechnungen selbst zahlt, um sie zu bekommen, sollte beides zusammen rechnen.
Die Alterungsrückstellung wird aus dem Beitrag gebildet. Ein niedrigerer Beitrag heißt deshalb auch, dass weniger für später angespart wird. Auch deshalb ist die niedrigste Stufe nicht automatisch die günstigste.
Maßgeblich ist dein individueller Fall.
Warum „weniger SB“ oft gewinnt
+ Mehr Arbeitgeberzuschuss Höherer Beitrag → höherer Arbeitgeberanteil (bis zum Höchstzuschuss). + Mehr absetzbar Höherer Beitrag = höhere Vorsorgeaufwendungen. + Mehr Rückstellung Mehr Beitrag fließt in die Alterungsrückstellungen. + Mehr Rückerstattung Kleine Rechnungen selbst zahlen → Beitragsrückerstattung sichern.
Günstig wirkt nicht gleich günstig
Die scheinbare Ersparnis Ein hoher Selbstbehalt senkt den Beitrag, aber genau daran hängen Zuschuss, Steuer & Rückstellung.
Lass dir Brutto/Netto und Best-/Worst-Case rechnen, mit echten Zahlen. Das mache ich kostenlos.
Lass dir als Angestellter ausrechnen, ob weniger Selbstbehalt besser ist. Meist ja: mehr Arbeitgeberzuschuss, mehr absetzbar, mehr Rückstellung, mehr Beitragsrückerstattung. Den Selbstbehalt selbst zahlst du aus dem Netto.
Was von 60 € weniger Beitrag übrig bleibt
Zwei gedachte Tarife mit runden Zahlen. Tarif A kostet 600 € im Monat ohne Selbstbeteiligung. Tarif B kostet 540 € mit 1.200 € Selbstbeteiligung im Jahr. Auf dem Papier spart B 720 € im Jahr.
| Angestellter | Selbstständiger | |
|---|---|---|
| Beitrag weniger im Jahr | 720 € | 720 € |
| davon dein eigener Anteil | 360 €, die andere Hälfte hätte der Arbeitgeber gezahlt | 720 € |
| weniger Steuerersparnis (80 % absetzbar, 42 %) | rund 121 € | rund 242 € |
| was dir wirklich bleibt | rund 239 € | rund 478 € |
| wenn du die 1.200 € ausschöpfst | rund 961 € teurer als A | rund 722 € teurer als A |
Frei gewählte Zahlen, keine Tarife. Vereinfacht: Basisanteil 80 %, Grenzsteuersatz 42 %, ohne Alterungsrückstellung und Beitragsrückerstattung. Keine Steuerberatung.
Tarif B lohnt sich für den Angestellten in diesem Beispiel nur, wenn seine Rechnungen im Jahr unter rund 239 € bleiben. Für Angestellte kippt die Rechnung damit schon bei kleinen Arztrechnungen. Beim Selbstständigen liegt die Grenze höher, weil kein Arbeitgeber mitzahlt. Er ist deshalb die Ausnahme von der Regel.
Mit deinem echten Beitrag, deinem Steuersatz und deinen Rechnungen der letzten Jahre rechne ich dir aus, welche Stufe für dich passt.
Welcher Selbstbehalt rechnet sich für dich?
Ich rechne Zuschuss, Steuer, Rückstellung und Rückerstattung gemeinsam durch, kostenfrei, digital und persönlich.
Unverbindliche Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Die Selbstbeteiligung
Wie der Selbstbehalt funktioniert – und warum „weniger“ oft das bessere Geschäft ist.