Garantie oder Anpassung, ich sehe beides nach
| Was ich prüfe | Woher es kommt |
|---|---|
| Liegt für deinen Tarif eine Beitragsgarantie vor? Und wenn ja, in welcher Fassung und bis wann. | Aus den öffentlichen Garantieerklärungen der Gesellschaften. Die Listen umfassen mehrere hundert Kürzel, jeweils mit Einschränkungen auf Variante, Alter und teils Geschlecht. |
| Ist für deinen Tarif eine Anpassung angekündigt? Und wenn ja, ab wann. | Aus der direkten Nachfrage bei der Gesellschaft. Diese Auskunft bekomme ich als Makler teils, bevor die Schreiben bei den Versicherten ankommen. |
Was ich finde, sage ich dir persönlich zu deinem Vertrag. Eine Anpassung in der Prüfung ist noch keine Zahl, sie hängt an der Zustimmung des Treuhänders.
Warum das nicht selbst zu machen istDie Listen sind länger, als sie aussehen
Eine Beitragsgarantie klingt nach einer Zeile, ist aber eine Tabelle. Bei einer einzigen Gesellschaft stehen über hundert Kürzel darin, mit Zusätzen wie „Ki/Ju“, „Erwachsene“, „Frauen“ oder „inklusive Personen in Ausbildung“. Dein Tarif kann in der einen Variante zugesagt sein und in deiner nicht.
Dazu reichen die Zusagen unterschiedlich weit. Eine gilt bis zum 31.12.2027, die nächste bis zum 01.01.2028, und einzelne Produktfamilien stehen noch in der Prüfung durch den Aktuar. Wer nur nach dem Tarifnamen sucht, findet leicht das Falsche.
Der Unterschied zum Warten auf den BriefManches weiß ich, bevor es bei dir ankommt
Als Makler frage ich bei den Gesellschaften direkt nach. Was dort zur nächsten Runde bekannt ist, erfahre ich häufig, bevor die Schreiben bei den Versicherten sind. Nicht bei jedem Tarif und nicht zu jedem Zeitpunkt, aber oft genug, dass es sich lohnt zu fragen. Dir als Versichertem gibt kaum eine Gesellschaft diese Auskunft vor dem Brief.
| Ohne Vorlauf | Mit Vorlauf |
|---|---|
| Der Brief kommt, die Zahl steht fest, du reagierst unter Druck. | Du weißt vorher, dass etwas kommt, und hast Wochen statt Tage. |
| Der erste Impuls ist meist kündigen. Der teuerste Weg. | Die Alternativen liegen schon auf dem Tisch, wenn der Brief eintrifft. |
| Ein Tarifwechsel nach § 204 VVG braucht Vorbereitung, die du dann nicht mehr hast. | Die Liste der infrage kommenden Tarife ist bereits angefordert. |
Kein Versprechen, sondern eine Möglichkeit: zu manchen Tarifen ist früh etwas bekannt, zu anderen bis zuletzt nichts. Was ich erfahre, sage ich dir persönlich.
Was du bekommstEine klare Antwort, in beide Richtungen
Wenn eine Zusage vorliegt: in welcher Fassung, bis wann, und mit der Quelle, damit du es nachlesen kannst.
Wenn eine Anpassung bekannt ist: was das ungefähr bedeutet und welche Wege dein Vertrag hergibt, bevor der Brief kommt. Das ist der eigentliche Wert an dieser Anfrage, weil du dann Zeit hast statt Druck.
Wenn nichts vorliegt: auch das sage ich dir, und zwar ehrlich. Eine fehlende Garantie ist keine angekündigte Erhöhung. Sie heißt nur, dass die Nachkalkulation für deinen Tarif noch läuft. Die Versicherer schreiben das selbst in ihre Übersichten.
Wenn du ohnehin fragst, frag gleich nach dem Beitragsverlauf mit. Eine Garantie sagt etwas über die nächsten zwölf bis achtzehn Monate, der Verlauf über die vergangenen zehn Jahre. Für eine Entscheidung, die dreißig Jahre trägt, ist das Zweite aussagekräftiger.
Zwei Angaben genügen
Gesellschaft und Tarifkürzel. Beides steht auf deinem Versicherungsschein. Ich sehe beides nach, Garantie und angekündigte Anpassung, und melde mich mit dem, was ich finde.
Das Eintrittsalter steht auf deinem Versicherungsschein. Es entscheidet mit: Dieselbe Tarifbezeichnung ist je nach Eintrittsalter zugesagt oder nicht.
Danach frage ich nur noch, wohin ich dir die Antwort schicken darf.
Wohin darf ich dir die Antwort schicken?
Die Auskunft ist kostenlos.