1. Angestellte über der Einkommensgrenze
Wer am 31.12.2026 privat versichert ist, für den greift die außerordentliche Anhebung der Grenze nicht. Dafür müssen zwei Termine sitzen: Kündigung bis 30.09.2026 (zwei Monate zum Monatsende, § 175 Abs. 4 SGB V) und PKV-Start bis 01.12.2026. Das sind gesetzliche Fristen, keine Verkaufsfristen. Ob sich ein Wechsel für dich lohnt, ist eine andere Frage, und die rechnen wir vorher durch.
Wer als Angestellte/r regelmäßig mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) verdient: 2026 sind das 77.400 €/Jahr, für einen Wechsel zum 1.1.2027 zusätzlich rund 84.600 €. Wer beide Grenzen überschreitet, wird versicherungsfrei und darf in die PKV. Der Arbeitgeber beteiligt sich mit bis zu 508,59 €/Monat (2026).
2. Selbstständige & Freiberufler
Selbstständige können unabhängig vom Einkommen in die PKV. Für sie ist ein Tarif wichtig, der auch bei schwankenden Einnahmen stabil und bezahlbar bleibt, hier lohnt eine sorgfältige Planung.
3. Beamte & Anwärter
Für Beamte ist die PKV meist der Standardweg: Der Dienstherr übernimmt über die Beihilfe in der Regel 50–70 % der Kosten, der Rest wird über einen günstigen Restkostentarif abgesichert. Das rechnet sich fast immer.
Und die Rückkehr in die GKV?
Bis 55 ist eine Rückkehr unter bestimmten Bedingungen möglich (z. B. Einkommen unter der Grenze, Anstellung, Familienversicherung). Ab 55 ist sie nach § 6 Abs. 3a SGB V stark eingeschränkt. Deshalb ist die Entscheidung für die PKV gut zu durchdenken, genau dafür bin ich da.
Ob du in die PKV darfst, ist schnell geklärt. Ob du solltest, hängt von deiner Lebensplanung ab, und genau das besprechen wir ehrlich, ohne Verkaufsdruck.
Wer darf in die PKV?
Nicht das Einkommen allein entscheidet, sondern die Personengruppe. Wer die Wahl hat – und worauf es beim Zugang ankommt.