1. Angestellte über der Einkommensgrenze
Wer als Angestellte/r regelmäßig mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) verdient, für einen Wechsel zum 1.1.2027 auch mehr als die Grenze 2027, wird versicherungsfrei und darf in die PKV. Der Arbeitgeber beteiligt sich mit bis zu 508,59 €/Monat (2026).
2. Selbstständige & Freiberufler
Selbstständige können unabhängig vom Einkommen in die PKV. Für sie ist ein Tarif wichtig, der auch bei schwankenden Einnahmen stabil und bezahlbar bleibt, hier lohnt eine sorgfältige Planung.
3. Beamte & Anwärter
Für Beamte ist die PKV meist der Standardweg: Der Dienstherr übernimmt über die Beihilfe in der Regel 50–70 % der Kosten, der Rest wird über einen günstigen Restkostentarif abgesichert. Das rechnet sich fast immer.
Wer am 31.12.2026 privat versichert ist, für den greift die außerordentliche Anhebung der Grenze nicht. Dafür müssen zwei Termine sitzen: Kündigung bei der Kasse bis 30.09.2026 (zwei Monate Frist zum Monatsende) und Start in der PKV bis 01.12.2026. Das sind gesetzliche Fristen, keine Verkaufsfristen. Ob sich ein Wechsel für dich lohnt, ist eine andere Frage, und die rechnen wir vorher durch.
Rechtsgrundlage: § 175 Abs. 4 SGB V
Und die Rückkehr in die GKV?
Bis 55 ist eine Rückkehr unter bestimmten Bedingungen möglich (z. B. Einkommen unter der Grenze, Anstellung, Familienversicherung). Ab 55 kommt eine Zusatzregel dazu. Sie greift nur, wenn du in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert warst und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, hauptberuflich selbstständig oder von der Versicherungspflicht befreit warst. Trifft nur eines davon zu, greift sie nicht. Offen bleiben die Familienversicherung über einen gesetzlich versicherten Ehepartner, der Beitritt bei einer Schwerbehinderung ab Grad 50 und im Rentenalter die Krankenversicherung der Rentner. Deshalb ist die Entscheidung für die PKV gut zu durchdenken, genau dafür bin ich da. Dass jemand dauerhaft privat versichert bleibt, ist dabei der Normalfall und kein Schadensfall. Alle Wege stehen unter Einmal privat, immer privat?
Wer darf in die PKV?
Nicht das Einkommen allein entscheidet, sondern die Personengruppe. Wer die Wahl hat – und worauf es beim Zugang ankommt.
Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 3a SGB V
Kläre zuerst, ob du darfst, dann, ob du solltest. Die erste Frage beantwortet der Klarheits-Check, die zweite besprechen wir ehrlich, ohne Verkaufsdruck.
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