Kapitel Nº5 aus dem Handbuch

Wer darf in die PKV?

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · eines von vierzig Kapiteln des PKV-Codes

Nicht das Einkommen allein entscheidet, sondern die Personengruppe. Wer die Wahl hat – und worauf es beim Zugang ankommt.

Die Grundregel
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Es kommt auf die Versicherungsfreiheit an

Versicherungsfrei heißt nicht „ohne Versicherung“, sondern die Freiheit, das System zu wählen.

Wer die Wahl hat
Freiwillig Versicherte & Versicherungsfreie

Nur sie können zwischen gesetzlich und privat entscheiden. Geregelt in §§ 5, 6 und 8 SGB V.

Wer sie nicht hat
Pflichtversicherte

Solange die Versicherungspflicht besteht, ist der Weg in die PKV verschlossen.

Was immer gilt
Versichert sein muss jeder

Allgemeine Versicherungspflicht seit 2009, § 193 VVG. Die Wahl ist nie „Versicherung oder keine“, sondern immer nur zwischen zwei Systemen.

Quelle: SGB V §§ 5, 6, 8; § 193 Abs. 3 VVG.
Wer hat die Wahl?
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Vier Wege in die PKV

01Beamte & Beihilfe­berechtigte

Unabhängig vom Einkommen. Der Dienstherr trägt über die Beihilfe einen Großteil – ergänzt durch eine private Restkostenversicherung.

02Selbstständige & Freiberufler

Jederzeit, unabhängig vom Einkommen – generell versicherungsfrei. Ausnahme: Künstler & Publizisten (KSK).

03Angestellte über der Grenze

Nur mit einem Bruttoentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze – dazu gleich mehr.

04Studierende

Befreiung zu Studienbeginn – die Entscheidung gilt dann bindend bis zum Ende des Studiums.

Die Grenze für Angestellte
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Die Versicherungspflichtgrenze

Auch JAEG genannt – das Bruttoentgelt, das Angestellte überschreiten müssen.

JAEG 2026
77.400 €
im Jahr — das sind 6.450 € brutto / Monat.
Entwicklung der Grenze (€/Jahr)
~40.000
2001
77.400
2026
~84.600
2027*

* Prognose inkl. geplanter Sonderanhebung (+3.600 €) — der Zugang wird damit weiter erschwert.

Quelle: Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026 (Referentenentwurf BMAS). 2027 = Prognose (GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz).
Die Grenze richtig rechnen
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Was zählt zum Jahresentgelt?

Es zählt alles, was du mit großer Sicherheit mindestens einmal im Jahr bekommst. Nicht nur das Monatsgehalt.

Zählt mit
Dein Monatsgehalt mal zwölf, auch wenn du mitten im Jahr anfängst
Weihnachts- und Urlaubsgeld, wenn es sicher kommt, auch ohne Vertrag aus Gewohnheit im Betrieb
Feste Überstundenpauschale und der garantierte Teil eines Bonus
Zählt nicht
Einzeln bezahlte Überstunden
Familienzuschläge (z. B. für Verheiratete)
Ein Bonus ohne Garantie, über den jedes Jahr neu entschieden wird
Entgelt­grenzen
2026
Allgemeine JAEG · Zugang zur PKV
77.400 € / Jahr
= 6.450 € brutto / Monat
Besondere JAEG · Bestand vor 2003
69.750 € / Jahr
= 5.812,50 € / Monat (= BBG)
Quelle: Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026; regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt i. S. d. § 6 SGB V.
Der richtige Zeitpunkt
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Erst zum Jahreswechsel

Die GKV-Pflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres – wenn auch die Grenze des Folgejahres überschritten wird.

Beispiel
2026
Gehalt überschreitet erstmals die Grenze (77.400 €).
2027
liegt das Entgelt voraussichtlich auch über der neuen Grenze.
Wechsel möglich ab 1. Januar 2027.
Kein Papierkram nötig

Der Arbeitgeber meldet den Statuswechsel automatisch an die Krankenkasse – eine gesonderte Kündigung der GKV ist nicht erforderlich.

Danach bleibt Zeit, sich aktiv für die PKV zu entscheiden – sonst folgt automatisch die freiwillige GKV.
§ 8 SGB V Wer jetzt wechselt und 2027 von der höheren Grenze wieder eingeholt würde, kann sich auf Antrag binnen 3 Monaten von der Versicherungspflicht befreien lassen – und in der PKV bleiben.
Quelle: § 6 Abs. 4 SGB V; § 188 Abs. 4 SGB V; Befreiung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V.
Gut zu wissen
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Die 55-Jahre-Hürde

Der Weg zurück in die gesetzliche Versicherung ist ab einem bestimmten Alter faktisch versperrt.

55
ab dem vollendeten 55. Lebensjahr

Wer 55 ist und in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert war – und mind. die Hälfte davon versicherungsfrei oder selbstständig – kann nicht mehr in die GKV-Pflicht zurück.

Die Wahl für die PKV ist ab 55 faktisch dauerhaft – deshalb gehört sie gut beraten und früh durchdacht.
Quelle: § 6 Abs. 3a SGB V.
Wer zahlt mit?
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Der Arbeitgeber zahlt mit

Angestellte erhalten die Hälfte ihres PKV-Beitrags vom Arbeitgeber – bis zum Höchstzuschuss.

Krankenversicherung
508,59 €
max. AG-Zuschuss / Monat (2026)
Pflegeversicherung
104,63 €
max. AG-Zuschuss / Monat (2026)
Zusammen bis zu
613,22 €
monatlicher Arbeitgeber-Zuschuss.
Quelle: § 257 SGB V / § 61 SGB XI; Höchstzuschuss 2026 = halber Höchstbeitrag (BBG × Beitragssatz / 2).
Eines von vierzig

Der ausführliche Ratgeber dazu

Dieses Kapitel fasst das Thema zusammen. Der Ratgeber geht ins Einzelne, mit Zahlen, Paragrafen und Fristen.

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