Wo versichere ich mein Kind?
Das ist keine Geschmacksfrage, sondern eine Prüfung nach § 10 Abs. 3 SGB V. Entweder ist dein Kind beitragsfrei in der Familienversicherung, oder es braucht einen eigenen Vertrag. Der Rechner sagt dir, welcher Fall bei euch gilt.
Der Ausschluss setzt ausdrücklich einen Ehegatten oder Lebenspartner voraus. Ohne Trauschein greift er nicht.
Frage 3 · Wer ist der Hauptverdiener?Verglichen wird das Gesamteinkommen beider Eltern, nicht das Nettogehalt.
Frage 4 · Gesamteinkommen des privat versicherten ElternteilsGesamteinkommen nach § 16 SGB IV: die Summe der Einkünfte im Sinne des Steuerrechts, also auch Miete und Kapital. Bei Renten zählt der Zahlbetrag. Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, wirken einkommensmindernd.
Läuft vollständig in deinem Browser. Es wird nichts gesendet, nichts gespeichert, keine Cookies. Alle Werte Stand 2026, die Rechtsgrundlagen stehen im Rechner.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs. 1 SGB V (Familienversicherung, Voraussetzungen) · § 10 Abs. 2 SGB V (Altersgrenzen 18, 23 und 25 Jahre) · § 10 Abs. 3 SGB V (Ausschluss für Kinder: der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner ist nicht Mitglied einer Krankenkasse, sein Gesamteinkommen übersteigt regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze und ist regelmäßig höher als das des Mitglieds; die Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen) · § 10 Abs. 5 SGB V (Kassenwahl, wenn beide Eltern Mitglied sind) · § 16 SGB IV mit den Grundsätzlichen Hinweisen der Spitzenverbände zum Gesamteinkommen (Familienzuschläge einkommensmindernd) · § 198 VVG (Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung bei Anmeldung binnen zwei Monaten) · § 257 SGB V (Arbeitgeberzuschuss). Werte 2026: Jahresarbeitsentgeltgrenze 77.400 €/Jahr, ein Zwölftel = 6.450 €/Monat. Eigene Einkünfte des Kindes sind zusätzlich begrenzt (ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße, bei Minijob die Geringfügigkeitsgrenze). Der Rechner ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung; maßgeblich ist dein individueller Fall. Goran Ovčar, Versicherungsfachmann BWV.
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Kinder privat versicherter Eltern können ohne Gesundheitsprüfung nachversichert werden, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird, meist innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt.
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