Familie & Spezial · Stand 2026

Elternzeit in der PKV

Kurz erklärt: In der PKV läuft der Beitrag während der Elternzeit in der Regel weiter, und in der unbezahlten Elternzeit fällt zusätzlich der Arbeitgeberzuschuss weg. Einige Gesellschaften stellen dich in bestimmten Tarifen für einige Monate beitragsfrei. Vier Stellschrauben federn die Zeit ab: Beitragsbefreiung im Tarif nutzen, vorausschauend zahlen, Bausteine ruhend stellen und das Kind rechtzeitig nachversichern.

Meist keine beitragsfreie Pause.

GKV beitragsfrei Pflichtversicherte zahlen keinen Beitrag, solange sie Elterngeld beziehen (§ 224 SGB V). PKV Beitrag läuft meist weiter In der Regel bleibt der volle Beitrag, und in der unbezahlten Elternzeit entfällt der Arbeitgeberzuschuss. Einige Tarife stellen dich einige Monate beitragsfrei.

Arbeitgeberzuschuss

Der Zuschuss hängt an deinem Gehalt

Als Angestellter bekommst du von deinem Arbeitgeber einen Zuschuss zur PKV. Er richtet sich nach deinem Gehalt und beträgt höchstens die Hälfte deines Beitrags (§ 257 Abs. 2 SGB V). 2026 sind das höchstens 613,22 € im Monat.

Fließt in der Elternzeit kein Gehalt, fällt der Zuschuss weg. Das Elterngeld ändert daran nichts, es ist kein Gehalt. Du zahlst dann den ganzen Beitrag selbst, auch den Teil für die Pflegepflichtversicherung. Das ist der Moment, in dem die Elternzeit teuer wird.

Arbeitest du in der Elternzeit in Teilzeit, zahlt der Arbeitgeber wieder. Der Zuschuss wird dann aus dem Teilzeitgehalt berechnet und fällt kleiner aus.

Deine LageZuschuss vom ArbeitgeberWas du selbst trägst
Vollzeit vor der Geburtbis 613,22 € im Monat (2026), höchstens die Hälfteden Rest
Elternzeit ohne Arbeitkeinerden ganzen Beitrag
Teilzeit in der Elternzeitberechnet aus dem Teilzeitgehaltden größeren Rest

Zum Vergleich: Pflichtversicherte in der gesetzlichen Kasse sind beitragsfrei, solange sie Elterngeld beziehen (§ 224 Abs. 1 SGB V). Diesen gesetzlichen Mechanismus gibt es in der PKV nicht, eine befristete Befreiung nur in einigen Tarifen. Wie viel dich die Auszeit kostet, rechne ich dir mit deinen echten Beiträgen aus.

Vier Stellschrauben

So federst du es ab.

01 Beitragsbefreiung prüfen Einige Gesellschaften stellen dich in bestimmten Tarifen für einige Monate der Elternzeit beitragsfrei. Dafür gelten Voraussetzungen, etwa eine Mindestdauer im Tarif vor der Geburt und eine Frist für den Nachweis. Ob dein Tarif das hat und was dafür gilt, frage ich für dich ab.

02 Vorausschauend zahlen In einem starken Jahr Beiträge vorauszahlen, die Elternzeit ist dann schon abgedeckt (+ Steuer- & Skonto-Vorteil). 03 Bausteine anpassen Krankentagegeld u. Ä. für die Elternzeit ruhend stellen, senkt den Beitrag in der Auszeit.

04 Baby nachversichern Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Antrag binnen 2 Monaten nach der Geburt stellen (§ 198 VVG).

Teilzeit in der Elternzeit

Teilzeit kann dich in die Kasse bringen

Wer in der Elternzeit in Teilzeit arbeitet und dabei unter der Versicherungspflichtgrenze bleibt, wird grundsätzlich gesetzlich versicherungspflichtig. 2026 liegt die Grenze bei 77.400 € im Jahr.

Dafür gibt es ein eigenes Recht: die Befreiung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB V. Sie gilt nur für die Dauer der Elternzeit. Vier Punkte musst du kennen:

Die Frist

Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse sein (§ 8 Abs. 2 SGB V).

Die Wirkung

Die Befreiung wird nur wirksam, wenn du deine private Absicherung nachweist. Und sie kann nicht widerrufen werden.

Der Zeitpunkt

Das Recht greift, wenn du deine Arbeitszeit reduzierst, nicht erst bei der Rückkehr. Wer es beim Reduzieren verpasst, hat später keinen zweiten Anlauf über diesen Weg.

Die Rückkehr

Wer in der Teilzeit pflichtversichert war, wird nicht sofort wieder frei, wenn das Gehalt steigt. Die Pflicht endet erst mit Ablauf des Kalenderjahres, und nur, wenn dein Gehalt auch die Grenze des Folgejahres übersteigt (§ 6 Abs. 4 SGB V). Für 2027 wird diese Grenze im Entwurf auf 84.150 €. Mehr dazu auf Einkommensgrenzen 2027.

Ich prüfe mit dir vor dem Reduzieren, ob die Befreiung für dich nötig ist und bis wann der Antrag bei der Kasse sein muss.

Krankentagegeld und Tarif

Krankentagegeld und Tarif in der Elternzeit

Krankentagegeld auf Anwartschaft stellen

Ohne Gehalt gibt es keinen Verdienstausfall, den das Krankentagegeld ersetzen könnte. Du musst den Baustein trotzdem nicht kündigen. Du kannst ihn für die Auszeit auf Anwartschaft stellen. Dann zahlst du nur einen kleinen Beitrag, und der Baustein zahlt in dieser Zeit nichts. Dafür bleibt er dir erhalten, und bei der Rückkehr gibt es keine neue Gesundheitsprüfung.

Das Kleingedruckte der Musterbedingungen sieht diesen Weg vor, wenn du später wieder arbeiten willst. Was die Anwartschaft kostet und ob dein Tarif den Baustein stattdessen ruhen lässt, regelt jeder Versicherer selbst.

Wichtig ist der Zeitpunkt. In den Mutterschutzfristen zahlt das Krankentagegeld noch (§ 192 Abs. 5 VVG). Stell es deshalb erst danach um. Und melde vor dem Wiedereinstieg, dass der volle Schutz wieder gelten soll.

Den Tarif für die Auszeit absenken

Auch den Hauptvertrag kannst du für die Elternzeit günstiger machen. Den Wechsel in einen günstigeren Tarif deines Versicherers gibt dir das Gesetz (§ 204 VVG). Der Haken kommt beim Weg zurück: Für die zusätzlichen Leistungen darf der Versicherer dann neu nach deiner Gesundheit fragen, einen Zuschlag verlangen oder eine Wartezeit setzen.

Einige Gesellschaften nehmen dir diesen Haken ab. Bei ihnen kannst du nach der Elternzeit in den alten Umfang zurück, ohne neue Gesundheitsprüfung und ohne neue Wartezeit. Dafür gelten Fristen und Nachweise, zum Beispiel ein Antrag kurz nach dem Ende der Elternzeit.

Mein Rat: Plane diesen Fall schon beim Vertragsabschluss ein und sichere dir den Weg zurück, zum Beispiel über eine Anwartschaft. Dann kannst du nach der Elternzeit wieder in den höheren Tarif, wenn du in den Job zurückkehrst. Welche Gesellschaften das anbieten und zu welchen Bedingungen, prüfe ich für dich.

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Worauf es ankommt

Früh planen, keine Überraschung.

Mit Vorauszahlung und ruhenden Bausteinen ist die Elternzeit gut finanzierbar, und die Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung will rechtzeitig beantragt sein.

Profi-Tipp

Schon in der Schwangerschaft Elternzeit-Finanzierung und Kindernachversicherung mitplanen.

Krankentagegeld und Kind

Was vor und nach der Auszeit zählt

Im Mutterschutz

Das Krankentagegeld ersetzt den Verdienstausfall auch in den Mutterschutzfristen und am Tag der Entbindung, soweit kein anderer angemessener Ersatz zusteht (§ 192 Abs. 5 VVG). Mutterschaftsgeld und Elterngeld werden angerechnet. Nach den Musterbedingungen gilt dafür eine Wartezeit von acht Monaten (§ 1a MB/KT). Mehr dazu auf Mutterschaftsgeld in der PKV.

In der Elternzeit

Ohne Einkommen gibt es keinen Verdienstausfall, den das Tagegeld ersetzen könnte. Deshalb stellt sich die Frage, ob der Baustein ruhen kann. Ob und wie das geht, regeln die Bedingungen deines Tarifs. Ich sehe für dich nach.

Nach der Rückkehr

Sinkt dein Nettoeinkommen nicht nur vorübergehend, musst du das dem Versicherer mitteilen. Er kann dann Tagegeld und Beitrag herabsetzen (§ 4 Abs. 3 und 4 MB/KT). Ein Tagegeld, das zu hoch ist, zahlt im Ernstfall nicht mehr als dein Netto. Wer in Teilzeit zurückkommt, sollte die Höhe vor dem ersten Krankheitstag prüfen lassen.

Das Kind

Dein Kind kann ohne Gesundheitsprüfung, ohne Risikozuschlag und ohne Wartezeit in die PKV, wenn die Anmeldung spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend erfolgt (§ 198 Abs. 1 VVG). Nach den Musterbedingungen muss ein Elternteil am Tag der Geburt seit mindestens drei Monaten versichert sein. Der Schutz des Kindes darf nicht höher sein als deiner. Mehr auf Kindernachversicherung.

Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, heißt das nicht automatisch, dass das Kind dort beitragsfrei mitversichert werden kann. Verdient der privat versicherte Elternteil mehr und liegt er über der Grenze, ist die Familienversicherung ausgeschlossen (§ 10 Abs. 3 SGB V). Wo dein Kind hingehört, zeigt der Kinderrechner.

Wie eine Beitragsvorauszahlung steuerlich wirkt, steht auf Steuern senken mit Vorauszahlung. Ob sie für deine Elternzeit passt, rechne ich mit dir über die Anfrage durch.

Ich rechne die Auszeit kostenlos durch.

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