Darfst du 2027 in die PKV?
Zwei Angaben, dann weißt du, was die neue Grenze für dich heißt.
Wie bist du heute versichert?
Monatsgehalt mal zwölf, dazu sicheres Weihnachts- und Urlaubsgeld und der garantierte Teil eines Bonus. Was genau zählt
Dein Gehalt bleibt in deinem Browser. Diese Einordnung wird nirgends gespeichert oder verschickt.
Wer darf rein, und bis wohin wird gerechnet?
Es gibt zwei Grenzen mit ähnlichem Namen. Sie regeln verschiedene Dinge.
- Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz JAEG): Verdienst du als Angestellter mehr, darfst du dich privat versichern.
- Beitragsbemessungsgrenze (BBG): das höchste Einkommen, auf das die gesetzliche Kasse Beiträge erhebt. Daran hängt auch der höchste Arbeitgeberzuschuss.
| Grenze | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
| Versicherungspflichtgrenze für den Weg aus der GKV in die PKV | 77.400 € im Jahr, 6.450 € im Monat. Amtlich. | 84.150 € im Jahr, 7.012,50 € im Monat. Verordnungsentwurf. |
| Bestandsgrenze für alle, die am 31.12.2026 schon privat vollversichert sind | Gab es nicht: beide Grenzen waren dieselbe Zahl. | 80.550 € im Jahr, 6.712,50 € im Monat. Verordnungsentwurf. |
| Beitragsbemessungsgrenze | 69.750 € im Jahr, 5.812,50 € im Monat. Amtlich. | 76.500 € im Jahr, 6.375 € im Monat. Verordnungsentwurf. |
Die Grenze springt um 3.600 € extra
Normalerweise folgt die Grenze der Lohnentwicklung. Seit 1990 ist sie im Schnitt um 2,8 % im Jahr gestiegen. Für 2027 hat der Gesetzgeber zusätzlich 3.600 € beschlossen, mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
Der Eurobetrag steht deshalb noch nicht endgültig fest. Der Entwurf der Rechengrößen-Verordnung nennt 84.150 €.
Mit der höheren Beitragsbemessungsgrenze steigt auch der höchste Arbeitgeberzuschuss zur PKV. 2026 liegt er bei 508,59 € für die Kranken- und 104,63 € für die Pflegeversicherung, zusammen 613,22 € im Monat. 2027 werden daraus 557,81 € und 114,75 €, zusammen 672,56 € im Monat. Das sind 59,34 € mehr im Monat und 712,08 € mehr im Jahr, die nicht du trägst, sondern dein Arbeitgeber.
Einen Haken hat das: Mehr als die Hälfte deines Beitrags zahlt er nie (§ 257 SGB V). Liegt dein PKV-Beitrag unter 1.115,63 € für die Kranken- und 229,50 € für die Pflegeversicherung, bekommst du die Hälfte – und von der höheren Grenze gar nichts. Der volle Zuschuss erreicht nur, wer teuer versichert ist.
Dein Jahresentgelt richtig rechnen
Es zählt alles, was du mit großer Sicherheit mindestens einmal im Jahr bekommst.
- Zählt mit: dein Monatsgehalt mal zwölf, auch wenn du mitten im Jahr anfängst. Weihnachts- und Urlaubsgeld, wenn es sicher kommt. Eine feste Überstundenpauschale und der garantierte Teil eines Bonus.
- Zählt nicht: einzeln bezahlte Überstunden, Familienzuschläge und ein Bonus ohne Garantie.
Dein Arbeitgeber schätzt das Jahresentgelt und meldet dich an. Verbindlich entscheidet die Krankenkasse.
Erst frei zum Jahreswechsel
Bist du heute pflichtversichert und verdienst erstmals mehr als die Grenze? Dann endet die Pflicht erst mit dem Ende des Jahres. Und nur, wenn dein Gehalt auch über der Grenze des nächsten Jahres liegt.
Für einen Wechsel zum 1. Januar 2027 heißt das: Dein Gehalt muss über 77.400 € und über 84.150 € liegen. Diese beiden Zahlen gelten für den Weg aus der gesetzlichen Kasse. Bist du schon privat versichert, ist es die Bestandsgrenze von 80.550 €.
Anders ist es bei einem neuen Job. Liegt das vereinbarte Gehalt von Anfang an über der Grenze, entsteht gar keine Versicherungspflicht. Der Weg in die PKV ist dann sofort offen.
Bestandsschutz und Befreiung
Bist du am 31. Dezember 2026 wegen der Grenze versicherungsfrei und voll privat versichert, gilt die Sondererhöhung von 3.600 € für dich nicht. Das steht so im neuen Gesetz. Für dich zählt dann die Bestandsgrenze von 80.550 € statt der 84.150 €, und zwar genau dieser Unterschied: 84.150 minus die 3.600 €, die für dich nicht gelten. Wer erst 2027 aus der Selbstständigkeit in eine Anstellung wechselt, hat diesen Schutz nicht.
Holt die Grenze dein Gehalt trotzdem ein, wirst du zum 1. Januar wieder pflichtversichert. Dafür gibt es einen Ausweg, die Befreiung:
- Frist: drei Monate ab Beginn der Pflicht. Beginnt sie am 1. Januar 2027, ist am 31. März 2027 Schluss.
- Wohin: an deine gesetzliche Krankenkasse, nicht an den privaten Versicherer. Dein PKV-Vertrag dient als Nachweis.
- Ab wann: rückwirkend zum 1. Januar, wenn du seitdem keine Leistungen der Kasse bezogen hast. Sonst ab dem Monat nach dem Antrag.
- Was sie bindet: Die Befreiung kann nicht widerrufen werden.
Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, hat diesen Ausweg nicht.
Zieh im Dezember 2026 deine Gehaltsabrechnung heraus und lass beide Grenzen prüfen. Dann weißt du vorher, ob etwas zu tun ist, und hast den Antrag im Januar fertig statt im März knapp.
Liegst du über der Grenze?
Ich prüfe mit dir, welche Grenze für dich gilt, ab wann du wählen darfst und ob eine Befreiung für dich in Frage kommt. Kostenlos und unverbindlich. Deinen Status kannst du vorab im Statusrechner einordnen.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze 2027? Voraussichtlich 84.150 € im Jahr. Zur normalen Anpassung kommt eine gesetzliche Sondererhöhung von 3.600 €. Der Betrag steht im Entwurf der Rechengrößen-Verordnung, amtlich wird er mit der Zustimmung des Bundesrats. 2026 liegt die Grenze bei 77.400 €.
Was muss ich verdienen, um zum 1. Januar 2027 in die PKV zu wechseln? Wer heute pflichtversichert ist, muss 2026 über 77.400 € liegen und auch über der Grenze für 2027, voraussichtlich 84.150 €.
Ich bin privat versichert und die Grenze steigt über mein Gehalt. Was nun? Wer am 31.12.2026 privat vollversichert ist, wird an der Sondererhöhung nicht gemessen. Holt die Grenze dein Gehalt trotzdem ein, kannst du dich binnen drei Monaten bei der Krankenkasse befreien lassen. Die Befreiung ist unwiderruflich.
Quellen: Handbuch „Der PKV-Code“, Kapitel 23, Seiten 158, 159, 161, 162, 164, 165 und 166 mit Quellenanhang S. 282 und 283, Stand 15.09.2026. Versicherungspflichtgrenze 2026: § 6 Abs. 6 SGB V mit der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026. Beitragsbemessungsgrenze 2026: § 223 Abs. 3 SGB V. Arbeitgeberzuschuss: § 257 SGB V, § 61 SGB XI. 2027: § 6 Abs. 6 Satz 3 und Abs. 8 SGB V in der Fassung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, BGBl. 2026 I Nr. 228; Eurobetrag nach dem Entwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 (84.150 €), Bundesrat steht aus. Beitragsbemessungsgrenze 2027: 76.500 € nach demselben Entwurf. Arbeitgeberzuschuss 2027 daraus gerechnet, mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 %, einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % und 3,6 % für die Pflegeversicherung. Jahresentgelt: § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, Grundsätzliche Hinweise des GKV-Spitzenverbands vom 20.03.2019, § 28h SGB IV. Zeitpunkt: § 6 Abs. 4 SGB V. Befreiung: § 8 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 SGB V. Unverbindliche Information, keine Rechtsberatung.
Verschaff dir Klarheit, in Minuten und kostenlos.
PKV-Typ-Finder
Welcher Typ bist du: Grundschutz, Komfort oder Premium?
Starten →Beitragsrechner
Ehrliche Schätzung nach Alter, Beruf und Typ, mit Best/Worst-Case.
Rechnen →GKV ↔ PKV
Was zahlst du gesetzlich vs. privat? Ersparnis und Leistung im Blick.
Vergleichen →Klarheits-Check
Darf ich überhaupt in die PKV? In 4 Fragen zur Antwort.
Prüfen →