Leistungen · Stand 2026

Sehhilfen, Brille und Kontaktlinsen

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft:

Kurz erklärt: Die gesetzliche Kasse zahlt Sehhilfen für Erwachsene seit 2004 nur noch bei schwerer Sehbeeinträchtigung. In der PKV hängt es am Tarif: üblich ist ein Höchstbetrag, der alle zwei oder drei Jahre neu zur Verfügung steht.
Warum das überhaupt ein Thema ist

2004 fiel die Sehhilfe aus dem Leistungskatalog

Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz strichen an einem Tag drei Leistungen, die vorher jahrzehntelang selbstverständlich waren: das Sterbegeld, das Entbindungsgeld und die Sehhilfen für Erwachsene. Seither zahlt die Kasse Brillen nur noch bis 18 Jahre oder bei schwerer Sehbeeinträchtigung.

Das ist das Grundsätzliche daran: Der gesetzliche Leistungskatalog steht im Gesetz, und was im Gesetz steht, kann der Gesetzgeber ändern. In der PKV steht dein Leistungsumfang im Vertrag, und der kann nicht einseitig gekürzt werden.

Wie die PKV es regelt

Ein Budget, kein offener Anspruch

Sehhilfen sind in fast allen Tarifen der Höhe nach begrenzt. Typisch ist ein Betrag, der in einem festen Zeitraum zur Verfügung steht, oft zwei oder drei Jahre. Ändert sich deine Sehstärke vorher deutlich, sehen manche Tarife eine Ausnahme vor.

Kontaktlinsen laufen meist über dasselbe Budget wie Brillen. Refraktive Eingriffe, also das Lasern der Augen, sind eine andere Sache: Viele Tarife schließen sie aus oder erstatten sie nur, wenn eine Brille medizinisch nicht in Frage kommt.

Worauf es im Tarif ankommt

Drei Fragen an deinen Vertrag

Wie hoch ist das Budget und für welchen Zeitraum? Der Betrag allein sagt wenig, entscheidend ist die Kombination.

Gibt es eine Ausnahme bei geänderter Sehstärke? Ohne sie zahlst du eine neue Brille selbst, wenn sich deine Werte innerhalb der Frist verändern.

Sind Sehhilfen im Hilfsmittelkatalog geregelt? Ist der Katalog geschlossen, gilt nur, was darin steht. Ein offener Katalog ist der bessere Schutz.

Rechtsgrundlage der GKV-Kürzung: GKV-Modernisierungsgesetz 2004. Was dein Tarif vorsieht, steht in deinen Tarifbedingungen. Unverbindliche Information, keine Rechtsberatung.

Profi-Tipp

Sieh nach, ob dein Hilfsmittelkatalog offen oder geschlossen ist. Ein geschlossener Katalog kennt nur, was 2010 üblich war, und schließt damit alles Neuere aus.

Kein Verkauf, nur Klarheit

Was zahlt dein Tarif für Sehhilfen?

Ich sehe nach, wie hoch dein Budget ist, für welchen Zeitraum es gilt und ob dein Hilfsmittelkatalog offen oder geschlossen ist. Kostenlos und unverbindlich.

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