Über dieses Thema spricht in der Beratung kaum jemand, weil es unangenehm ist. Genau deshalb steht es hier. Wer weiß, was passiert, gerät seltener hinein.
Der AblaufVom ersten Rückstand bis zum Notlagentarif
| Schritt | Was passiert |
|---|---|
| 1 | Rückstand entsteht. Eine Lastschrift platzt oder eine Überweisung bleibt aus. Bis hierher ist noch nichts passiert, außer dass die Uhr läuft. |
| 2 | Mahnung mit Frist. Der Versicherer mahnt und setzt eine Frist. Er muss dich dabei ausdrücklich auf die Folgen hinweisen. Diese Mahnung ist der Punkt, an dem du noch alles in der Hand hast. |
| 3 | Der Vertrag ruht. Läuft die Frist ab, ruht die Versicherung. Gekündigt wird nicht, denn die Krankheitskostenversicherung ist nach § 193 Abs. 3 VVG Pflicht. |
| 4 | Überführung in den Notlagentarif. Du bekommst einen Nachtrag zum Versicherungsschein, in dem die Umstellung ausgewiesen ist. Der Beitrag fällt deutlich, die Leistungen ebenso. |
| 5 | Rückkehr. Sind Rückstand, Säumniszuschläge und Kosten beglichen, lebt der alte Tarif wieder auf, mit deinen Alterungsrückstellungen. |
Was der Notlagentarif noch bezahlt
| Bezahlt wird | Nicht mehr bezahlt wird |
|---|---|
| Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände | alles Planbare: Vorsorge, Routinekontrollen, geplante Eingriffe |
| Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft | Zahnersatz, Kieferorthopädie, Heil- und Hilfsmittel |
| Leistungen für Kinder und Jugendliche in bestimmtem Umfang | Chefarzt, Einbettzimmer und jede andere Komfortleistung deines alten Tarifs |
Das ist der eigentliche Punkt. Der niedrige Beitrag im Notlagentarif ist kein Sparangebot, sondern das Ergebnis davon, dass fast nichts mehr versichert ist. Wer dort landet und krank wird, zahlt die Behandlung im Zweifel selbst.
Eine Beitragsanpassung kann deinen Tarif auch dann treffen, wenn er bereits in den Notlagentarif überführt wurde. Der Rückstand, den du später begleichen musst, kann also höher ausfallen, als du beim Blick auf den letzten Beitrag erwartest. Frag im Zweifel nach dem aktuellen Stand, bevor du eine Summe zurücklegst.
Was vorher geht, und was es kostet
Kein Versicherer will dich im Notlagentarif haben, dort verdient er nichts. Es gibt deshalb mehr Wege, als in der Mahnung stehen. Jeder hat einen Preis, und der gehört dazu.
| Weg | Was er bringt | Was er kostet |
|---|---|---|
| Selbstbeteiligung erhöhen | senkt den Beitrag sofort und spürbar | du trägst im Krankheitsfall mehr selbst |
| Tarifwechsel nach § 204 VVG | günstigerer Tarif beim selben Versicherer, Alterungsrückstellungen bleiben vollständig erhalten | meist weniger Leistung; für Mehrleistungen darf erneut geprüft werden |
| Standard- oder Basistarif | gesetzlich gedeckelter Beitrag, im Basistarif zusätzlich Halbierung bei Hilfebedürftigkeit | Leistungsniveau der gesetzlichen Kasse, Rückweg in den alten Tarif ist nicht garantiert |
| Zusatzbausteine ruhen lassen | Krankentagegeld oder Zusatztarife pausieren, der Kernschutz bleibt | in der Pause besteht für diese Bausteine kein Schutz |
| Stundung oder Ratenzahlung | überbrückt eine vorübergehende Lücke, ohne dass der Vertrag ruht | der Rückstand bleibt bestehen und muss später getilgt werden |
Der Anruf beim Versicherer vor der ersten Mahnung ist der wertvollste Schritt in dieser ganzen Liste, und er kostet nichts. Danach wird jede Option enger.
Häufige Fragen
Was ist der Notlagentarif?
Der Notlagentarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener Auffangtarif nach § 153 VAG. Wer mit Beiträgen in Rückstand gerät und trotz Mahnung nicht zahlt, wird dorthin überführt. Der Beitrag fällt auf einen niedrigen Betrag, der Leistungsumfang aber auch: Erstattet wird nur noch die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft.
Verliere ich meinen Versicherungsschutz, wenn ich nicht zahle?
Nein, gekündigt wird nicht. Die Krankheitskostenversicherung ist Pflicht, deshalb darf der Versicherer den Vertrag nicht einfach beenden. Er ruht stattdessen, und du landest im Notlagentarif. Versichert bleibst du, nur eben mit stark eingeschränkten Leistungen.
Komme ich aus dem Notlagentarif wieder heraus?
Ja. Sobald alle rückständigen Beiträge, Säumniszuschläge und Kosten beglichen sind, lebt dein alter Tarif wieder auf, mit den Leistungen und den Alterungsrückstellungen, die du vorher hattest. Der Notlagentarif ist eine Unterbrechung, kein neuer Vertrag.
Was kann ich tun, bevor es so weit kommt?
Fast immer mehr, als man denkt: eine höhere Selbstbeteiligung, ein Tarifwechsel innerhalb des Versicherers nach § 204 VVG, der Wechsel in den Standard- oder Basistarif, das Ruhenlassen einzelner Zusatzbausteine oder eine Stundung. Entscheidend ist, früh anzurufen. Wer sich meldet, bevor die Mahnung kommt, hat deutlich mehr Möglichkeiten als danach.
Wenn es gerade eng ist
Wenn du absehen kannst, dass der Beitrag zum Problem wird, sieh dir zuerst an, was dein Vertrag an Stellschrauben hergibt. Ich schaue mir das an und sage dir, welcher der Wege oben in deinem Fall trägt und welcher nur verschiebt. Auch dann, wenn du nicht bei mir versichert bist.
Quellen: § 193 Abs. 3 und Abs. 6 VVG (Pflicht zur Versicherung, Mahnverfahren und Ruhen), § 153 VAG (Notlagentarif), § 204 VVG (Tarifwechsel). Der beschriebene Ablauf entspricht einem realen Umstellungsvorgang, der mir vorliegt. Unverbindliche Information, keine Rechtsberatung.