Wechsel & Vertrag · Stand 2026

Wenn du den Beitrag nicht mehr zahlen kannst

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft:

Kurz beantwortet: Dein Vertrag wird nicht gekündigt, er ruht. Nach zwei erfolglosen Mahnungen wirst du in den Notlagentarif überführt. Der Beitrag sinkt stark, die Leistungen aber auch: Es bleibt die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie Schwangerschaft und Mutterschaft. Sind die Rückstände bezahlt, lebt dein alter Tarif wieder auf.

Über dieses Thema spricht in der Beratung kaum jemand, weil es unangenehm ist. Genau deshalb steht es hier. Wer weiß, was passiert, gerät seltener hinein.

Der Ablauf

Vom ersten Rückstand bis zum Notlagentarif

SchrittWas passiert
1Rückstand entsteht. Eine Lastschrift platzt oder eine Überweisung bleibt aus. Bis hierher ist noch nichts passiert, außer dass die Uhr läuft.
2Mahnung mit Frist. Der Versicherer mahnt und setzt eine Frist. Er muss dich dabei ausdrücklich auf die Folgen hinweisen. Diese Mahnung ist der Punkt, an dem du noch alles in der Hand hast.
3Der Vertrag ruht. Läuft die Frist ab, ruht die Versicherung. Gekündigt wird nicht, denn die Krankheitskostenversicherung ist nach § 193 Abs. 3 VVG Pflicht.
4Überführung in den Notlagentarif. Du bekommst einen Nachtrag zum Versicherungsschein, in dem die Umstellung ausgewiesen ist. Der Beitrag fällt deutlich, die Leistungen ebenso.
5Rückkehr. Sind Rückstand, Säumniszuschläge und Kosten beglichen, lebt der alte Tarif wieder auf, mit deinen Alterungsrückstellungen.
Der Leistungsumfang

Was der Notlagentarif noch bezahlt

Bezahlt wirdNicht mehr bezahlt wird
Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzuständealles Planbare: Vorsorge, Routinekontrollen, geplante Eingriffe
Leistungen bei Schwangerschaft und MutterschaftZahnersatz, Kieferorthopädie, Heil- und Hilfsmittel
Leistungen für Kinder und Jugendliche in bestimmtem UmfangChefarzt, Einbettzimmer und jede andere Komfortleistung deines alten Tarifs

Das ist der eigentliche Punkt. Der niedrige Beitrag im Notlagentarif ist kein Sparangebot, sondern das Ergebnis davon, dass fast nichts mehr versichert ist. Wer dort landet und krank wird, zahlt die Behandlung im Zweifel selbst.

Profi-Tipp

Eine Beitragsanpassung kann deinen Tarif auch dann treffen, wenn er bereits in den Notlagentarif überführt wurde. Der Rückstand, den du später begleichen musst, kann also höher ausfallen, als du beim Blick auf den letzten Beitrag erwartest. Frag im Zweifel nach dem aktuellen Stand, bevor du eine Summe zurücklegst.

Die Alternativen

Was vorher geht, und was es kostet

Kein Versicherer will dich im Notlagentarif haben, dort verdient er nichts. Es gibt deshalb mehr Wege, als in der Mahnung stehen. Jeder hat einen Preis, und der gehört dazu.

WegWas er bringtWas er kostet
Selbstbeteiligung erhöhensenkt den Beitrag sofort und spürbardu trägst im Krankheitsfall mehr selbst
Tarifwechsel nach § 204 VVGgünstigerer Tarif beim selben Versicherer, Alterungsrückstellungen bleiben vollständig erhaltenmeist weniger Leistung; für Mehrleistungen darf erneut geprüft werden
Standard- oder Basistarifgesetzlich gedeckelter Beitrag, im Basistarif zusätzlich Halbierung bei HilfebedürftigkeitLeistungsniveau der gesetzlichen Kasse, Rückweg in den alten Tarif ist nicht garantiert
Zusatzbausteine ruhen lassenKrankentagegeld oder Zusatztarife pausieren, der Kernschutz bleibtin der Pause besteht für diese Bausteine kein Schutz
Stundung oder Ratenzahlungüberbrückt eine vorübergehende Lücke, ohne dass der Vertrag ruhtder Rückstand bleibt bestehen und muss später getilgt werden
Profi-Tipp

Der Anruf beim Versicherer vor der ersten Mahnung ist der wertvollste Schritt in dieser ganzen Liste, und er kostet nichts. Danach wird jede Option enger.

Häufige Fragen

Was ist der Notlagentarif?

Der Notlagentarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener Auffangtarif nach § 153 VAG. Wer mit Beiträgen in Rückstand gerät und trotz Mahnung nicht zahlt, wird dorthin überführt. Der Beitrag fällt auf einen niedrigen Betrag, der Leistungsumfang aber auch: Erstattet wird nur noch die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft.

Verliere ich meinen Versicherungsschutz, wenn ich nicht zahle?

Nein, gekündigt wird nicht. Die Krankheitskostenversicherung ist Pflicht, deshalb darf der Versicherer den Vertrag nicht einfach beenden. Er ruht stattdessen, und du landest im Notlagentarif. Versichert bleibst du, nur eben mit stark eingeschränkten Leistungen.

Komme ich aus dem Notlagentarif wieder heraus?

Ja. Sobald alle rückständigen Beiträge, Säumniszuschläge und Kosten beglichen sind, lebt dein alter Tarif wieder auf, mit den Leistungen und den Alterungsrückstellungen, die du vorher hattest. Der Notlagentarif ist eine Unterbrechung, kein neuer Vertrag.

Was kann ich tun, bevor es so weit kommt?

Fast immer mehr, als man denkt: eine höhere Selbstbeteiligung, ein Tarifwechsel innerhalb des Versicherers nach § 204 VVG, der Wechsel in den Standard- oder Basistarif, das Ruhenlassen einzelner Zusatzbausteine oder eine Stundung. Entscheidend ist, früh anzurufen. Wer sich meldet, bevor die Mahnung kommt, hat deutlich mehr Möglichkeiten als danach.

Dein nächster Schritt

Wenn es gerade eng ist

Wenn du absehen kannst, dass der Beitrag zum Problem wird, sieh dir zuerst an, was dein Vertrag an Stellschrauben hergibt. Ich schaue mir das an und sage dir, welcher der Wege oben in deinem Fall trägt und welcher nur verschiebt. Auch dann, wenn du nicht bei mir versichert bist.

Quellen: § 193 Abs. 3 und Abs. 6 VVG (Pflicht zur Versicherung, Mahnverfahren und Ruhen), § 153 VAG (Notlagentarif), § 204 VVG (Tarifwechsel). Der beschriebene Ablauf entspricht einem realen Umstellungsvorgang, der mir vorliegt. Unverbindliche Information, keine Rechtsberatung.

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