Leistungen · Stand 2026

Heilpraktiker und Naturheilverfahren

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft:

Kurz erklärt: Heilpraktiker rechnen nach dem GebüH ab, einem Verzeichnis von 1985, dessen Sätze längst überholt sind. Deshalb hat die Branche das Hufeland-Verzeichnis danebengestellt. Welches der beiden dein Tarif anerkennt und bis zu welchem Prozentsatz er erstattet, entscheidet, was am Ende bei dir ankommt.
Zwei Verzeichnisse

GebüH und Hufeland, und warum das einen Unterschied macht

GebüH ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Es stammt aus dem Jahr 1985 und wurde seither nicht angepasst. Die Sätze darin entsprechen nicht mehr dem, was eine Behandlung heute kostet, weshalb Heilpraktiker in der Praxis darüber hinausgehen.

Das Hufeland-Verzeichnis ist jünger und bildet Verfahren ab, die es 1985 noch nicht gab. Manche Tarife erkennen es an, andere nur das GebüH, manche beides. Steht in deinen Bedingungen nur das GebüH, bekommst du für eine Behandlung, die dort nicht vorkommt, im Zweifel nichts.

Worauf es im Tarif ankommt

Drei Stellschrauben, die den Unterschied machen

Welches Verzeichnis gilt? GebüH allein ist die engere Fassung. Wer Osteopathie, Akupunktur oder anthroposophische Verfahren nutzen will, sollte das Hufeland-Verzeichnis in den Bedingungen finden.

Wie hoch ist der Erstattungssatz? Naturheilverfahren werden selten zu 100 % erstattet. Üblich sind Prozentsätze zwischen 50 und 100, oft gestaffelt nach Verfahren.

Gibt es eine Jahreshöchstgrenze? Viele Tarife deckeln die Erstattung für Heilpraktiker auf einen Jahresbetrag. Der ist schneller erreicht, als man denkt, wenn eine Behandlung über Monate läuft.

Ehrlich eingeordnet

Ein Baustein, kein Grund für den Tarifwechsel

Naturheilverfahren sind für viele ein wichtiger Teil ihrer Versorgung, und die PKV bildet sie deutlich besser ab als die gesetzliche Kasse. Sie sind aber kein Grund, deswegen den Tarif zu wechseln: Die Beträge sind im Verhältnis zu Klinik und Zahnersatz klein. Wer neu abschließt, sollte darauf achten. Wer bereits versichert ist, prüft es im Zusammenhang mit allem anderen.

Grundlagen: Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH, Stand 1985), Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapierichtungen. Was dein Tarif anerkennt, steht in deinen Tarifbedingungen. Unverbindliche Information, keine Rechtsberatung.

Profi-Tipp

Such in deinen Tarifbedingungen nach dem Wort Hufeland. Steht dort nur GebüH, ist dein Schutz für Naturheilverfahren enger, als der Prospekt vermuten lässt.

Kein Verkauf, nur Klarheit

Was erstattet dein Tarif beim Heilpraktiker?

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