Vier Bremsen, und wann sie greifen
Ein PKV-Beitrag wächst nicht gleichmäßig durch. An vier Punkten im Leben ändert sich die Richtung.
| Wann | Was passiert | Wirkung |
|---|---|---|
| Ab 21 | Der gesetzliche Zuschlag von 10 % wird eingezahlt (§ 149 VAG) | erhöht heute, entlastet später |
| Mit 60 | Der gesetzliche Zuschlag entfällt | senkt sofort |
| Mit Renteneintritt | Krankentagegeld wird nicht mehr gebraucht | senkt, wenn gekündigt |
| Ab 65 | Die angesparten Mittel aus dem Zuschlag fließen in die Beitragsdämpfung | bremst laufend |
| Ab 67 | Ein Beitragsentlastungstarif, wenn vereinbart | senkt zusätzlich |
Die ersten beiden greifen automatisch, ohne dass du etwas tun musst. Die dritte musst du selbst veranlassen. Die vierte muss beim Abschluss vereinbart worden sein und lässt sich später nur mit neuer Gesundheitsprüfung nachholen.
Was den Beitrag im Alter wirklich senkt
Exemplarischer VerlaufEin Beispielvertrag von 35 bis 90, gerechnet mit 2,5 % durchschnittlicher Beitragsanpassung pro Jahr. Drei Stufen übereinander: was von allein passiert, was der Rentenzuschuss bringt, und was zusätzlich mit Beitragsentlastung möglich ist.
Ohne Zusätze, nur die automatischen Entlastungen: Wegfall des gesetzlichen Zuschlags mit 60, Wegfall des Krankentagegelds zum Rentenbeginn, Verrechnung der Überschüsse ab 80.
Die gesetzliche Rentenversicherung beteiligt sich am Beitrag, § 106 SGB VI. Er muss beantragt werden, am einfachsten mit dem Rentenantrag.
Zusätzlich mit dem BET-Baustein. Heute etwas mehr zahlen, damit der Beitrag ab Rentenbeginn dauerhaft sinkt.
47 Jahre, und heute günstiger als die GKV
Ein Vertrag über 47 Jahre
1976 bis 2023Nach 47 Jahren zahlt der Privatversicherte 380,32 €, der gesetzliche Vergleich 405,00 €. Das sind 24,68 € weniger, bei besserer Leistung. Der Vertrag startete unter der Hälfte des GKV-Beitrags und liegt am Ende immer noch darunter.
Ein Kunde, Jahrgang 1943, seit 1976 im selben Unternehmen privat versichert, Premium-Schutz. Nach 47 Jahren, Stand 2023:
| 1976 | 2023 | pro Jahr | |
|---|---|---|---|
| Sein PKV-Beitrag | 70,30 € | 380,32 € | +3,66 % |
| GKV-Vergleich | 134,33 € | 405,00 € | +2,38 % |
Er zahlt heute 24,68 € weniger als gesetzlich, bei deutlich mehr Leistung. Und er hat dafür etwas getan: einen Tarifwechsel nach § 204 VVG.
Was in dieser Tabelle unbequem ist, und wozu ich trotzdem stehe: Sein Beitrag ist prozentual schneller gestiegen als der gesetzliche, 3,66 % gegen 2,38 % im Jahr. Dass er heute günstiger ist, liegt daran, dass er 1976 bei knapp der Hälfte startete. Wer nur die Steigerungsrate vergleicht, kommt zum gegenteiligen Schluss. Beides ist wahr, und beides gehört auf den Tisch.
Ein Vertrag ist kein Beweis, sondern ein Fall. Der einzige Verlauf, der für dich zählt, ist deiner. Wie sich dein Tarif entwickelt hat, kannst du dir hier ansehen lassen.
Drei Schlüsse, die tragen
1 · Das Eintrittsalter entscheidet mehr als der Anbieter. Der Kunde von 1976 hatte 47 Jahre Zeit, Alterungsrückstellungen aufzubauen. Der von 2007 hatte 16.
2 · Wer nichts tut, verschenkt. Der günstigere der beiden Verläufe ist kein Zufall, sondern das Ergebnis eines Tarifwechsels.
3 · Steigerungsrate und Betrag sind zwei verschiedene Fragen. In beiden Verträgen zeigen sie in unterschiedliche Richtungen. Wer nur eine davon betrachtet, entscheidet auf halber Grundlage.
Wie verläuft dein Beitrag wirklich?
Sag mir Gesellschaft und Tarif, ich zeige dir die veröffentlichten Zahlen dazu.