Beiträge & Kosten · Stand 2026

Echter Beitragsverlauf: was den Beitrag im Alter bremst

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft:

Kurz erklärt: Der Beitrag steigt nicht endlos. Vier Dinge bremsen ihn im Alter, und zwei davon greifen automatisch.
Die Mechanik

Vier Bremsen, und wann sie greifen

Ein PKV-Beitrag wächst nicht gleichmäßig durch. An vier Punkten im Leben ändert sich die Richtung.

WannWas passiertWirkung
Ab 21Der gesetzliche Zuschlag von 10 % wird eingezahlt
Rechtsgrundlage: § 149 VAG
erhöht heute, entlastet später
Mit 60Der gesetzliche Zuschlag entfälltsenkt sofort
Mit RenteneintrittKrankentagegeld wird nicht mehr gebrauchtsenkt, wenn gekündigt
Ab 65Die angesparten Mittel aus dem Zuschlag fließen in die Beitragsdämpfungbremst laufend
Ab 67Ein Beitragsentlastungstarif, wenn vereinbartsenkt zusätzlich

Die ersten beiden greifen automatisch, ohne dass du etwas tun musst. Die dritte musst du selbst veranlassen. Die vierte muss beim Abschluss vereinbart worden sein und lässt sich später nur mit neuer Gesundheitsprüfung nachholen.

Exemplarischer Verlauf

Was den Beitrag im Alter wirklich senkt, in vier Schritten

Ein Beispielvertrag von 35 bis 90, gerechnet mit angenommenen 2,5 % Beitragsanpassung pro Jahr. Die gemessene Rate lag 2004 bis 2024 bei 2,4 %, laut KV.Guru. Schritt 1 zeigt, was von allein passiert. Die Schritte 2 bis 4 sind Optionen, die du selbst in der Hand hast, und jede rechnet ab dem Ergebnis der vorigen weiter.

0 €300 €600 €900 €1.200 €354045505560657075808590Alter (Jahre)mit 60Wegfall gesetzlicher ZuschlagRentenbeginnWegfall Krankentagegeld(−60 €)ab 80Verrechnung allerÜberschüsse500 €835 €945 €885 €730 €
  • Zahlbeitrag, automatische Entlastungen

Schritt 1 von 4

Der Beitrag steigt nicht endlos

Was automatisch passiert, ohne dass du etwas tun musst. Exemplarischer Verlauf bei angenommenen 2,5 % Beitragsanpassung pro Jahr. Die gemessene Rate lag 2004 bis 2024 bei 2,4 %, laut KV.Guru.

Normalverlauf
500 € → 730 €

500 € mit 35, Höchststand 945 € um 65, danach die automatischen Entlastungen.

ab 60
Wegfall gesetzlicher Zuschlag
ab Rentenbeginn
Wegfall Krankentagegeld
im Verlauf
Stabile Beiträge durch Rückstellungen
ab 80
Verrechnung aller Überschüsse
0 €300 €600 €900 €1.200 €354045505560657075808590Alter (Jahre)mit 60Wegfall gesetzlicher ZuschlagRentenbeginnWegfall Krankentagegeld(−60 €)ab 80Verrechnung allerÜberschüsse500 €835 €945 €885 €730 €675 €520 €
  • Beitrag bis Rentenbeginn
  • Beitrag ohne Zuschuss (Normalverlauf)
  • ab Rentenbeginn: Verlauf mit Zuschuss (§ 106 SGB VI)

Schritt 2 von 4 · erste Option

Option 1: Zuschuss der Rentenversicherung

Wer in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, bekommt ab Rentenbeginn einen Beitragszuschuss (§ 106 Abs. 3 SGB VI).

Normalverlauf
500 € → 730 €

500 € mit 35, Höchststand 945 € um 65, danach die automatischen Entlastungen.

Option 1
500 € → 520 €

Zuschuss der Rentenversicherung, § 106 SGB VI, ab Rentenbeginn.

Höhe 2026
8,75 % des Rentenzahlbetrags, max. die Hälfte des Beitrags
Beispiel
210 € bei 2.400 € Rente, monatlich
Maximaler Zuschuss RV
508,59 € / Monat · höchstens ½ Beitrag
Nicht automatisch
Formular R0820, Antrag: max. 3 Monate nach Rentenbeginn
0 €300 €600 €900 €1.200 €354045505560657075808590Alter (Jahre)mit 60Wegfall gesetzlicher ZuschlagRentenbeginnWegfall Krankentagegeld(−60 €)ab 80Verrechnung allerÜberschüsse500 €835 €945 €885 €730 €520 €365 €
  • Beitrag bis Rentenbeginn
  • Beitrag ohne Zuschuss (Normalverlauf)
  • Ergebnis Option 1: mit Rentenzuschuss
  • Option 2: zusätzlich mit Beitragsentlastung

Schritt 3 von 4 · zweite Option

Option 2: Senkung durch Beitragsentlastung

Wir rechnen ab dem Ergebnis von Option 1 weiter und ziehen die Beitragsentlastung (BET) davon ab.

Du zahlst während des Berufslebens einen Zusatzbeitrag ein und senkst damit deinen Beitrag ab Rentenbeginn dauerhaft. Wie das funktioniert, steht unter Beitragsentlastung im Alter.

Normalverlauf
500 € → 730 €

500 € mit 35, Höchststand 945 € um 65, danach die automatischen Entlastungen.

Option 1
500 € → 520 €

Rentenzuschuss, § 106 SGB VI.

Option 2
500 € → 365 €

Zusätzlich mit Beitragsentlastung (BET).

0 €300 €600 €900 €1.200 €354045505560657075808590Alter (Jahre)mit 60Wegfall gesetzlicher ZuschlagRentenbeginnWegfall Krankentagegeld(−60 €)ab 80Verrechnung allerÜberschüsse500 €835 €945 €885 €730 €440 €310 €
  • Beitrag bis Rentenbeginn
  • Normalverlauf ohne Zusätze
  • Ergebnis Option 1
  • Ergebnis Option 2
  • Option 3: zusätzlich Tarifwechsel (§ 204 VVG)

Schritt 4 von 4 · dritte Option

Option 3: Wechsel in einen günstigeren Tarif

Innerhalb der eigenen Gesellschaft in einen günstigeren Tarif wechseln (§ 204 VVG). Die Alterungsrückstellungen wandern vollständig mit.

Wie viel es real ist, hängt vom Zieltarif ab. Deshalb gehört diese Option in eine Bestandsprüfung, nicht in eine Faustformel. Mehr dazu unter Tarifwechsel beim eigenen Versicherer.

Option 1
500 € → 520 €

Rentenzuschuss, § 106 SGB VI.

Option 2
500 € → 365 €

Zusätzlich mit Beitragsentlastung (BET).

Option 3
500 € → 310 €

Günstigerer Tarif, im Beispiel 15 % weniger.

Beispielrechnung aus dem Handbuch, Kapitel 8, Seiten 61 bis 63. Quellen: § 106 Abs. 3 SGB VI (Zuschuss der Rentenversicherung, Höhe und Grenzen Stand 2026); § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG (gleichartiger Schutz beim selben Versicherer, die Alterungsrückstellung wird angerechnet). Das Beispiel zum Tarifwechsel ist bewusst vorsichtig mit 15 % gerechnet.

Profi-Tipp

Der einzige Verlauf, der für dich zählt, ist deiner. Wie sich dein Tarif entwickelt hat, kannst du dir hier ansehen lassen.

Aus den Unterlagen der Versicherer

Echte Verträge, echte Zahlen

Versicherer veröffentlichen einzelne reale Verläufe aus ihrem Bestand. Zwei davon zeige ich hier im Original, Name, Jahrgang und Logo unkenntlich gemacht: Monatsbeitrag zu Beginn und im Jahr 2023, daneben der Vergleichswert der gesetzlichen Kasse.

Blatt eines Versicherers: Beitragsentwicklung eines Vertrags seit 2007 im Vergleich zur GKV, 284,74 Euro 2007 und 466,48 Euro 2023, GKV 527,25 und 807,98 Euro, persönliche Daten geschwärzt, Logo verpixelt
Blatt 1: Vertrag seit 2007. Zum Vergrößern antippen.
Blatt eines Versicherers: Beitragsentwicklung eines Vertrags seit 1976 im Vergleich zur GKV, 70,30 Euro 1976 und 380,32 Euro 2023, Tarifwechsel von 210, 220, 528 in 209, 240, 528, persönliche Daten geschwärzt, Logo verpixelt
Blatt 2: Vertrag seit 1976, mit Tarifwechsel. Zum Vergrößern antippen.
VertragZeitraumPKVGKV-VergleichWas der Vergleich zeigt
Vertrag seit 200701.01.2007 bis 2023284,74 € → 466,48 €527,25 € → 807,98 €Höchstbeitrag der GKV
Vertrag seit 197601.11.1976 bis 202370,30 € → 380,32 €134,33 € → 405,00 €heute Rentner, GKV-Beitrag bei 2.500 € Renteneinnahmen; zwischendurch Tarifwechsel im selben Haus

Der Vertrag seit 1976: Beitragsoptimierung bei einem langjährig Versicherten

Vorher. Versichert seit dem 1. November 1976 mit drei Tarifen: 210, 220 und 528. Beitrag zu Beginn 70,30 € im Monat. Bis 2007 stieg er laut Grafik auf rund 560 €, knapp über dem Vergleichswert der GKV. 2008 ging der Versicherte in Rente.

Die Optionen. Das Blatt zeigt den Weg, der gewählt wurde: einen Tarifwechsel im selben Haus. Aus 210, 220 und 528 wurden 209, 240 und 528. In einer Tarifliste desselben Versicherers von 2021 steht 210 für ambulant ohne Selbstbehalt, 209 für ambulant mit 1.250 € Selbstbehalt im Jahr, 220 für das Einbettzimmer und 240 für das Zweibettzimmer. Der Zahntarif 528 blieb. Wann genau gewechselt wurde, nennt das Blatt nicht. In der Grafik fällt der Beitrag mit dem Rentenbeginn 2008. Andere Wege nennt das Blatt nicht.

Nachher. 2008 lag der Beitrag laut Grafik bei rund 230 € im Monat. 2023 zahlt der heute 80-Jährige 380,32 €. Der Vergleichswert der GKV für einen Rentner mit 2.500 € Renteneinnahmen liegt bei 405,00 €. Behalten hat er seinen Vertrag seit 1976 und den Zahntarif. Aufgegeben hat er das Einbettzimmer, er ist jetzt im Zweibettzimmer versichert, und ambulant den Tarif ohne Selbstbehalt.

Ein dritter Verlauf, veröffentlicht von einem anderen Versicherer, beginnt am 1. November 2005: ein Tarif mit 300 € Selbstbehalt, Krankentagegeld und Pflegeversicherung. In der Grafik des Versicherers liegt er bis 2021 in jedem Jahr unter dem Höchstbeitrag der GKV mit Pflege. Zahlenwerte trägt die Grafik nicht.

Das sind Einzelfälle, ausgewählt von den Versicherern selbst. Sie zeigen, dass solche Verläufe möglich sind, nicht, dass jeder Vertrag so läuft. Welcher Verlauf zu deinem Tarif gehört, frage ich für dich ab. Beitragsverlauf anfordern

Quellen: ARAG Krankenversicherungs-AG, „Beitragsentwicklung im Vergleich zur GKV“, reale Vertragsverläufe, Stand 2023; uniVersa Krankenversicherung, „Realer Vertragsverlauf“, Stand 2021 (ohne Berücksichtigung der Beitragsentlastung, GKV mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag und Pflege). Bedeutung der Tarifnummern: Tarifliste desselben Versicherers, Stand November 2021. Im Bild sind Name, Jahrgang, Firmenname und Logo unkenntlich gemacht; Werte mit „rund“ sind aus der Grafik abgelesen. Die Vergangenheit ist keine Zusage für die Zukunft.

Der Verlauf ist ein realer, anonymisierter Vertrag einer Gesellschaft, Stand 2023. Die Jahresraten sind aus Anfangs- und Endbetrag gerechnet, es sind Durchschnitte über die gesamte Laufzeit, keine jährlichen Anpassungen. Werte ohne Gewähr. Die Vergangenheit ist keine Zusage für die Zukunft, individuelle Verläufe weichen ab. Unverbindliche Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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