Für Angestellte · Stand 2026

Private Krankenversicherung für Angestellte

Als Angestellte/r über der Einkommensgrenze hast du die freie Wahl, und der Arbeitgeber zahlt kräftig mit. Hier erfährst du, ob sich der Wechsel für dich lohnt.

Kurz beantwortet: Du darfst in die PKV, sobald dein regelmäßiges Bruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) übersteigt: 77.400 € für 2026, für einen Wechsel zum 1.1.2027 zusätzlich 84.150 €. Der Arbeitgeber übernimmt bis zu 508,59 €/Monat des Beitrags.
Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 4 SGB V

Wann du wechseln darfst

Das Zeitfenster für 2027

Wer am 31.12.2026 privat versichert ist, für den greift die außerordentliche Anhebung der Grenze nicht. Dafür müssen zwei Termine sitzen: Kündigung bei der Kasse bis 30.09.2026 (zwei Monate Frist zum Monatsende) und Start in der PKV bis 01.12.2026. Das sind gesetzliche Fristen, keine Verkaufsfristen. Ob sich ein Wechsel für dich lohnt, ist eine andere Frage, und die rechnen wir vorher durch.

Rechtsgrundlage: § 175 Abs. 4 SGB V

Der Arbeitgeber-Zuschuss

Dein Arbeitgeber beteiligt sich an der PKV wie an der GKV: 2026 mit bis zu 508,59 €/Monat. Das senkt deinen tatsächlichen Eigenanteil erheblich. In vielen Fällen zahlst du netto ähnlich viel wie in der GKV, bekommst aber deutlich mehr Leistung.

Was du vorher bedenken solltest

  • Beitrag im Alter, mit Alterungsrückstellungen und Entlastungstarifen planbar. Wichtig: von Anfang an den Verlauf kennen.
  • Familie, anders als in der GKV ist jedes Mitglied eigenständig zu versichern. Für Familien lohnt eine genaue Rechnung.
  • Rückkehr in die GKV, sie entsteht nur über neue Versicherungspflicht. Ab 55 kommt eine Zusatzregel dazu, die zwei Bedingungen zusammenbringt.

Was „regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt“ wirklich heißt

An dieser Stelle scheitern die meisten Selbsteinschätzungen, und zwar in beide Richtungen. Maßgeblich ist nicht, was am Jahresende auf der Lohnsteuerbescheinigung steht, sondern was vorausschauend regelmäßig zu erwarten ist. Der Unterschied:

  • Zählt mit: das feste Bruttogehalt, dazu Sonderzahlungen, auf die du einen vertraglichen Anspruch hast, etwa ein zugesagtes 13. Monatsgehalt oder Urlaubsgeld. Sie werden auf zwölf Monate umgelegt.
  • Zählt nicht mit: Überstundenvergütung, einmalige Prämien ohne Zusage, Gewinnbeteiligungen, die jedes Jahr neu entschieden werden, und alles, was der Arbeitgeber freiwillig und widerruflich zahlt.

Das führt zu einer unangenehmen Konstellation: Wer 80.000 € verdient hat, davon aber 12.000 € aus einem Bonus ohne Anspruch, liegt beim regelmäßigen Entgelt bei 68.000 € und damit unter der Grenze. Umgekehrt kann jemand mit 74.000 € Festgehalt plus vertraglich zugesagtem 13. Gehalt darüber liegen. Wer sich hier verschätzt, kündigt seine Kasse und steht ohne Zugang zur PKV da. Deshalb sehe ich mir vor jedem Wechsel den Arbeitsvertrag an, nicht die Gehaltsabrechnung.

Warum für 2027 zwei Grenzen gelten

Versicherungsfrei wird man nicht mit dem Überschreiten allein, sondern erst, wenn das Gehalt über der Grenze dieses Jahres und über der des nächsten Jahres liegt. Für einen Wechsel zum 1.1.2027 heißt das: über 77.400 € für 2026 und über der für 2027 erwarteten Grenze von 84.150 €. Die 2027er Zahl ist eine Prognose, solange die Rechengrößenverordnung nicht verkündet ist, deshalb steht auf dieser Seite überall „rund“.

Praktisch bedeutet das: Ein Gehalt zwischen den beiden Grenzen reicht 2026 nicht für einen Wechsel zum Jahreswechsel. Das ist keine Auslegungssache, sondern der Grund, warum so viele Wechsel zum 1.1.2027 an der Prüfung scheitern werden.

Der Monat, in dem die Gehaltserhöhung greift, entscheidet

Nicht die Summe des Jahres zählt, sondern die Vorausschau ab dem Tag der Erhöhung. An dem Tag, an dem ein neues Gehalt zum ersten Mal gilt, wird neu gerechnet: Monatsbrutto mal zwölf, dazu die festen Sonderzahlungen der nächsten zwölf Monate. Genauso wird gerechnet, wenn eine Beschäftigung beginnt, und einmal im Jahr zum Jahreswechsel, weil dann die neue Grenze gilt. Daraus folgen drei Dinge, die kaum jemand auf dem Schirm hat.

  • Ein Monat genügt. Steigt dein Gehalt am 1. Dezember, wird an diesem Tag gerechnet, mit dem neuen Monatsbetrag mal zwölf. Was du in den elf Monaten davor verdient hast, spielt keine Rolle.
  • Dezember oder Januar macht ein ganzes Jahr aus. Wirksam zum 1. Dezember heißt frei ab dem 1. Januar des Folgejahres. Dieselbe Erhöhung wirksam zum 1. Januar heißt frei erst ab dem 1. Januar des Jahres danach. Der Grund: Eine künftige, schon vereinbarte Erhöhung bleibt unberücksichtigt, bis sie tatsächlich greift.
  • Rückwirkung hilft. Wird eine Erhöhung später vereinbart und auf einen Monat des alten Jahres zurückdatiert, zählt sie noch für das alte Jahr.

Durchgerechnet: Du liegst das ganze Jahr 2026 unter der Grenze. Zum 1. Dezember 2026 steigt dein Gehalt auf mehr als 7.012,50 € brutto im Monat. Gerechnet wird ab diesem Tag: mal zwölf sind das mehr als 84.150 € im Jahr, also über der Grenze für 2026 und über der für 2027 erwarteten. Damit endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Jahres 2026, und ab dem 1. Januar 2027 bist du versicherungsfrei, obwohl du elf Monate darunter lagst. Greift dieselbe Erhöhung erst zum 1. Januar 2027, wird auch erst dann gerechnet. Die Grenze wird also erst 2027 überschritten, und frei bist du erst zum 1. Januar 2028. Ein Monat im Arbeitsvertrag, ein Jahr Unterschied.

Ob dieser eine Monat bei dir sitzt, steht nicht in der Gehaltsabrechnung, sondern im Arbeitsvertrag oder im Nachtrag dazu: dort steht das Datum, ab dem das neue Gehalt gilt, und dort steht, welche Sonderzahlungen zugesagt sind. Das gehört vorher geprüft, nicht hinterher. Schick mir deine Zahlen und den Zeitpunkt, ich sage dir, welcher Termin dich frei macht, über die Einschätzung. Eine erste Einordnung bekommst du sofort im Statusrechner, der nach dem Zeitpunkt der Erhöhung fragt.

Werkzeuge

Verschaff dir Klarheit, in Minuten und kostenlos.

Der Arbeitgeberzuschuss, genau gerechnet

Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte deines PKV-Beitrags, höchstens aber die Hälfte dessen, was er in der gesetzlichen Kasse zahlen müsste. Für 2026 sind das 508,59 € für die Krankenversicherung und 104,63 € für die Pflegepflichtversicherung, zusammen 613,22 € im Monat.

  • Liegt dein halber Beitrag darunter, zahlt der Arbeitgeber genau diese Hälfte, nicht mehr.
  • Liegt er darüber, ist bei 613,22 € Schluss, den Rest trägst du allein.
  • Der Zuschuss gilt für den ganzen Vertrag, also auch für mitversicherte Familienangehörige, aber der Höchstbetrag bleibt derselbe.

Neu seit 2026: Du sagst deinem Arbeitgeber nur, dass du privat versichert bist. Eine Bescheinigung deines Versicherers brauchst du nicht mehr, er holt sich die Beiträge digital über ELStAM. Deine Steuer-ID muss dafür bei deinem Versicherer hinterlegt sein.

Für den ehrlichen Vergleich gehört auf die andere Seite der GKV-Höchstbeitrag von 1.226,44 € im Monat inklusive Pflege, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen. Wer nur den PKV-Beitrag gegen seinen halben GKV-Beitrag stellt, vergleicht zwei unterschiedliche Dinge.

Die Lücke, die fast alle übersehen: ab Woche sieben

Sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter. Danach springt in der gesetzlichen Kasse das Krankengeld ein, in der privaten nicht. Dort brauchst du dafür ein eigenes Krankentagegeld, das ab dem 43. Tag greift.

Der Baustein kostet wenig, und er fehlt trotzdem in vielen Angeboten, weil er den Vergleichsbeitrag optisch erhöht. Ein Angebot ohne Krankentagegeld ist für Angestellte kein günstigeres Angebot, sondern ein unvollständiges.

Was passiert, wenn das Gehalt wieder sinkt

Rutschst du unter die Grenze, wirst du wieder versicherungspflichtig, und zwar automatisch. Der PKV-Vertrag endet dadurch nicht von selbst, du kannst ihn kündigen oder als Anwartschaft ruhen lassen, damit Alterungsrückstellungen und Gesundheitszustand erhalten bleiben.

Ab dem 55. Geburtstag gilt eine Zusatzregel. Wer dann wieder versicherungspflichtig würde, bleibt versicherungsfrei, wenn beides zutrifft: keine gesetzliche Versicherung in den fünf Jahren davor, und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, hauptberuflich selbstständig oder von der Versicherungspflicht befreit. Trifft nur eines davon zu, greift die Regel nicht. Offen bleiben die Familienversicherung über einen gesetzlich versicherten Ehepartner, der Beitritt bei einer Schwerbehinderung ab Grad 50 und im Rentenalter die Krankenversicherung der Rentner. Dass jemand dauerhaft privat versichert bleibt, ist dabei der Normalfall und kein Schadensfall. Die Zusatzregel ist der Grund, warum bei der Wahl des Versicherers die Beitragshistorie schwerer wiegt als der Einstiegsbeitrag. Mehr dazu unter Einmal privat, immer privat?

Familie: die Rechnung, die den Ausschlag gibt

In der gesetzlichen Kasse sind Partner ohne eigenes Einkommen und Kinder beitragsfrei mitversichert. In der PKV kostet jede Person ihren eigenen Beitrag. Das ist der häufigste Grund, warum ich Angestellten vom Wechsel abrate, und zwar unabhängig davon, was dabei für mich herausspringt: Alleinverdiener mit mehreren Kindern fahren in der gesetzlichen Kasse oft günstiger.

Ein Punkt verschiebt diese Rechnung ab 2028: Wer den Ehe- oder Lebenspartner beitragsfrei mitversichert, zahlt dann einen Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten, den der Arbeitgeber nicht mitträgt. Kinder bleiben beitragsfrei, und es gibt Ausnahmen, etwa bei einem Kind unter zwölf Jahren im Haushalt. Die Einzelheiten stehen unter PKV und Ehepartner.

Umgekehrt gilt: Sind beide Partner gut verdienend und berufstätig, kehrt sich die Rechnung um. Kinder lassen sich außerdem ohne Gesundheitsprüfung nachversichern, wenn die Frist eingehalten wird, siehe Kindernachversicherung.

Drei Fehler, die ich immer wieder sehe

  • Zuerst die Kasse kündigen, dann den Antrag stellen. Genau andersherum. Erst muss die Annahme des Versicherers schriftlich vorliegen, dann wird gekündigt.
  • Den Antrag „auf Verdacht“ stellen. Bei Vorerkrankungen gehört davor eine anonyme Voranfrage, sonst steht eine Ablehnung in der Akte, nach der später gefragt wird.
  • Nur auf den Beitrag schauen. Zwei Tarife mit gleichem Preis können sich beim Zahnersatz, bei Heilmitteln oder über dem GOÄ-Höchstsatz um Tausende Euro unterscheiden. Siehe Worauf es beim Tarif ankommt.
Profi-Tipp

Lass dir deinen Netto-Eigenanteil nach Arbeitgeber-Zuschuss rechnen, nicht nur den Tarifbeitrag. Erst dann ist der Vergleich zur GKV ehrlich.

Passt die PKV zu deiner Situation?

Rechne deinen Eigenanteil, oder lass es dir von mir kostenlos rechnen.

Du vermisst ein Thema? Schreib mir, was dir fehlt.