Grundlagen · Stand 2026

Vorübergehend ins Ausland: pausieren statt kündigen

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft:

Kurz beantwortet: Gehst du vorübergehend ins Ausland, hast du drei Möglichkeiten: den Vertrag aktiv fortführen, ihn pausieren oder ihn beenden. Die mittlere ist fast immer die richtige, und sie heißt Anwartschaft. Sie kostet einen Bruchteil des Beitrags und hält dir den Zugang offen, ohne neue Gesundheitsprüfung. Wer stattdessen kündigt und krank zurückkommt, bekommt denselben Schutz womöglich nie wieder.
Der eine Satz

Wer ins Ausland geht, schließt vorher eine Anwartschaft ab.

Nicht danach, nicht bei Bedarf. Vorher.

Der Grund ist einfach und hart: Ein gekündigter Vertrag ist weg. Wer zurückkommt, stellt einen neuen Antrag und wird neu geprüft, mit dem Gesundheitszustand von dann, nicht von heute.

Zwei Jahre reichen für eine Diagnose, die den Zugang verschließt. Eine Depression, ein Bandscheibenvorfall, eine Krebserkrankung im Rückblick. Das sind keine Ausnahmen, das sind die Fälle, die man in der Beratung sieht.

Die Anwartschaft ist die Versicherung gegen genau diesen Fall. Und sie kostet wenig.

Die drei Wege

Fortführen, pausieren oder beenden.

1 · Aktiv fortführen

Der Vertrag läuft unverändert weiter, du zahlst den vollen Beitrag. Das musst du dabei wissen:

  • Im außereuropäischen Ausland bist du grundsätzlich drei Monate versichert.
  • Muss der Aufenthalt wegen einer notwendigen Heilbehandlung länger dauern, besteht der Schutz fort, solange du die Rückreise nicht ohne Gefährdung deiner Gesundheit antreten kannst.
  • Planst du von vornherein länger als drei Monate, lässt sich der Schutz gegen Beitragszuschlag ausdehnen, längstens für fünf Jahre. Das muss mindestens 14 Tage vor Reiseantritt beantragt werden.

Zwei Bausteine verhalten sich anders.

Krankentagegeld: Der Schutz gilt nur in Deutschland. Im außereuropäischen Ausland besteht kein Versicherungsschutz, eine Fortführung ist nicht möglich. Für Selbstständige ist das der Punkt, der weh tut.

Private Pflegepflichtversicherung: Sie lässt sich unverändert fortführen, aber im Leistungsfall gibt es nur Pflegetagegeld, begrenzt auf sechs Wochen im Kalenderjahr. Erst bei Rückkehr nach Deutschland gilt wieder der volle Leistungsumfang.

2 · Pausieren, also Anwartschaft

Der Vertrag ruht. Du zahlst nur einen Teilbeitrag und hast in dieser Zeit keinen Leistungsanspruch.

Der Vorteil, und er ist der ganze Punkt: Bei fristgerechter Aktivierung gibt es keine erneute Gesundheitsprüfung. Verschlechtert sich dein Gesundheitszustand während der Zeit im Ausland, wirkt sich das nicht auf den Vertrag aus.

Kleine AnwartschaftGroße Anwartschaft
Beitrag bei Aktivierungder dann geltende Neukundenbeitrag für dein dann erreichtes Alterder Beitrag, den du zahlen würdest, wäre der Vertrag nie unterbrochen worden
Alterungsrückstellungenwerden beitragsmindernd angerechnetbleiben vollständig erhalten
Kosten während der Pauseniedrigdeutlich höher

Die kleine Anwartschaft schützt deine Gesundheit, die große zusätzlich deinen Beitrag.

Was außerdem gilt:

  • Wartezeiten, die vor der Anwartschaft noch offen waren, laufen nach der Aktivierung weiter.
  • Höchstsätze beim Zahnschutz, die noch bestanden, gelten nach der Aktivierung wieder.
  • Außerhalb von EU und EWR ist die Anwartschaft auf maximal fünf Jahre begrenzt. Eine Verlängerung ist nicht möglich, auch nicht, wenn der Aufenthalt in einem anderen außereuropäischen Land weitergeht.
  • Steht von Anfang an fest, dass es länger als fünf Jahre wird, geht die Anwartschaft gar nicht.
  • Während des Aufenthalts außerhalb EU und EWR sind keine Änderungen am Versicherungsumfang möglich.
  • Für die Pflegepflichtversicherung ist bei Auslandsaufenthalt nur die große Form möglich.

Eine Bedingung, die überrascht: Eine Anwartschaft bekommst du nur, wenn du nicht mehr der Versicherungspflicht unterliegst. Die endet erst, wenn der Auslandsaufenthalt beruflich bedingt ist oder Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt nicht mehr in Deutschland sind. Als Richtwert gilt ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten.

Nachweise, die verlangt werden: Versicherungsnachweis, Bestätigung des Arbeitgebers über die Dauer, Nachweis über Studium oder Praktikum, Au-pair-Vertrag oder ein anderweitiger Nachweis, etwa von einer gemeinnützigen Einrichtung. Dazu die Abmeldebescheinigung.

3 · Beenden

Verlegst du Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat außerhalb von EU und EWR, endet das Versicherungsverhältnis. Anders als beim Wegzug innerhalb Europas läuft der Vertrag hier nicht weiter. Für die Beendigung wird eine Kopie der Abmeldebescheinigung verlangt.

Und das ist der teure Teil: Bei einer Rückkehr nach Deutschland greift die Versicherungspflicht wieder. Du musst dich neu absichern, und dafür wird eine erneute Risikoprüfung fällig, dazu neue Wartezeiten.

Was das kostet

Ein echtes Angebot, anonymisiert.

Ein Kunde, 31 Jahre, Volltarif mit Krankentagegeld von 150 € am Tag:

monatlich
Große Anwartschaft, Krankenversicherung221,08 €
Kleine Anwartschaft, Krankenversicherung33,07 €
Große Anwartschaft, private Pflegepflichtversicherung55,62 €

Einzelfall, ein Versicherer, ein Tarif, ein Alter. Deine Zahlen sehen anders aus. Aber das Verhältnis ist typisch: Die kleine Anwartschaft kostet einen Bruchteil.

Und dieser Bruchteil kauft dir die Zusage, dass eine Diagnose im Ausland deinen Zugang zur PKV nicht kostet. Das ist die günstigste Absicherung, die es in diesem System gibt.

Die Regeln oben stammen aus dem Schreiben einer Gesellschaft. Fünf Jahre Höchstdauer, 14 Tage Antragsfrist, sechs Wochen Pflegetagegeld und die Nachweisliste sind so dort formuliert. Andere Versicherer handhaben das anders. Frag deinen, bevor du planst.

Wann welcher Weg passt

Eine Tabelle, sechs Lagen.

Deine LageEmpfehlung
Bis drei Monate wegnichts tun, der Schutz greift ohnehin
Drei bis sechs MonateFortführung prüfen, Anwartschaft geht meist noch nicht
Länger als sechs Monate, Rückkehr geplantAnwartschaft, in aller Regel die kleine
Länger als sechs Monate, jung und gesund, Beitrag im Blickgroße Anwartschaft rechnen lassen
Länger als fünf Jahre, von Anfang an klarAnwartschaft ist ausgeschlossen, dann Beendigung
Rückkehr ausgeschlossenbeenden

Selbstständige haben einen zusätzlichen Punkt: Das Krankentagegeld ruht ohnehin, weil es außerhalb Europas nicht gilt. Wer im Ausland weiterarbeitet, braucht dafür eine eigene Lösung.

Deine Reihenfolge

Sechs Schritte.

  1. Vor der Abreise entscheiden, nicht danach. Die Anwartschaft muss vereinbart sein, bevor der Schutz endet. Rückwirkend geht sie nicht.
  2. Den Nachweis über die Dauer besorgen. Arbeitgeberbestätigung, Studienplatz, Au-pair-Vertrag. Ohne ihn gibt es keine Anwartschaft.
  3. Die Abmeldebescheinigung einplanen. Sie wird für Anwartschaft und Beendigung verlangt.
  4. Klein oder groß durchrechnen lassen. Der Unterschied im Beispiel oben war fast das Siebenfache im Monatsbeitrag.
  5. Die Fünf-Jahres-Grenze im Blick behalten. Sie ist hart und nicht verlängerbar.
  6. Krankentagegeld und Pflegeversicherung getrennt entscheiden. Sie folgen anderen Regeln als die Krankenversicherung.

Kurz gesagt

Ein Auslandsjahr ist kein Grund, die PKV zu kündigen. Es ist ein Grund, sie schlafen zu legen.

Die kleine Anwartschaft kostet wenig und schützt das Einzige, was sich nicht zurückkaufen lässt: deinen Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Wer kündigt und gesund zurückkommt, hat Glück gehabt. Wer kündigt und krank zurückkommt, zahlt dafür ein Leben lang. Der Unterschied kostet im Monat weniger als ein Abendessen.

Unverbindliche Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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