Ein eigenes Verzeichnis, oft mit eigenen Grenzen
Viele Tarife führen ein Heilmittelverzeichnis: eine Liste der erstattungsfähigen Anwendungen mit einem Höchstbetrag je Behandlung. Was nicht darin steht, wird nicht erstattet, auch wenn es verordnet wurde.
Dazu kommt häufig eine Jahresgrenze über alle Heilmittel hinweg. Bei einer längeren Reha-Nachsorge oder einer chronischen Erkrankung ist sie schneller erreicht, als der Prospekt vermuten lässt.
Heilmittel sind Behandlungen, keine Gegenstände
Heilmittel sind Leistungen, die eine Therapeutin oder ein Therapeut an dir erbringt. Die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses kennt fünf Bereiche: Physiotherapie, Podologie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Ergotherapie und Ernährungstherapie. Dazu zählen zum Beispiel Krankengymnastik, manuelle Therapie, Lymphdrainage, Massagen und Logopädie.
Davon zu trennen sind Hilfsmittel. Das sind Dinge, die du bekommst, etwa Einlagen, eine Bandage oder ein Rollator. Viele Tarife regeln beides an verschiedenen Stellen und mit verschiedenen Grenzen.
Wie die gesetzliche Kasse das regelt
In der GKV legt der Heilmittelkatalog fest, welches Heilmittel bei welcher Erkrankung verordnet werden darf (§ 32 SGB V). Gesetzlich Versicherte zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung selbst zu. Ab 1. Januar 2027 sind es 10 % plus 15 € je Verordnung (§ 61 SGB V, Stand 2026).
Wie die PKV das regelt
In der PKV entscheidet dein Vertrag (§ 192 VVG). Die Musterbedingungen verlangen, dass Heilmittel verordnet werden, und zwar von den Behandelnden, die der Tarif zulässt (§ 4 Abs. 3 MB/KK 2009). Welche Anwendungen erstattet werden und bis zu welchem Betrag, steht in deinen Tarifbedingungen.
Arzt oder Heilpraktiker, das ist nicht dasselbe
Manche Tarife erstatten Heilmittel nur bei ärztlicher Verordnung, andere auch bei Verordnung durch einen Heilpraktiker. Wer regelmäßig zum Osteopathen geht, sollte diesen Punkt kennen, bevor die erste Rechnung kommt.
Die Lücke entsteht bei jeder Sitzung neu
Für private Heilmittelbehandlungen gibt es keine amtliche Gebührenordnung wie die GOÄ beim Arzt. Die Praxis legt ihren Preis selbst fest. Dein Tarif erstattet dagegen oft nur bis zu einem festen Höchstsatz je Anwendung. Liegt der Praxispreis darüber, zahlst du die Differenz, bei jedem Termin.
| Rechenbeispiel mit runden Zahlen | Betrag |
|---|---|
| Preis der Praxis je Sitzung | 45 € |
| Höchstsatz im Tarif je Sitzung | 30 € |
| Dein Anteil je Sitzung | 15 € |
| Nach 20 Sitzungen, etwa in einer Nachbehandlung am Knie | 300 € |
Frei gewählte Zahlen zur Veranschaulichung, keine Preise einer Praxis und keine Werte eines Tarifs.
Beihilfesätze als Maßstab
Manche Tarife lehnen ihre Höchstsätze an die Beihilfe an. Der Bund führt dafür eine eigene Tabelle mit Höchstbeträgen je Heilmittel (Anlage 9 der Bundesbeihilfeverordnung), die zuletzt zum 1. Februar 2026 neu gefasst wurde. Ist dein Tarif an eine solche Liste gebunden, hängt deine Erstattung davon ab, wie aktuell sie ist.
Für Heilmittel ist das der Punkt, an dem sich zwei Tarife am deutlichsten trennen. Der eine erstattet, was die Praxis üblicherweise berechnet. Der andere erstattet einen festen Betrag. Ein fester Eurobetrag, der vor zehn Jahren gereicht hat, reicht heute oft nicht mehr.
Die Klausel „150 % der Beihilfe“ und meine Einordnung
Eine häufige Klausel lautet: höchstens 150 % der Höchstbeträge der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). Liegt der Höchstbetrag für eine Behandlung zum Beispiel bei 30 €, zahlt dein Tarif bis zu 45 €. Kostet die Behandlung 42 €, bekommst du alles erstattet. Kostet sie 50 €, bekommst du 45 € und zahlst 5 € selbst. In Großstädten liegen private Praxen oft über den Sätzen der BBhV.
| Was der Tarif zusagt | Meine Einordnung |
|---|---|
| Angemessene, ortsübliche Kosten, oft ohne Bezug zur BBhV oder mit sehr hohen Grenzen | ★★★★★ |
| 150 bis 200 % der BBhV oder ein großzügiges eigenes Verzeichnis | ★★★★☆ |
| 100 bis 150 % der BBhV | ★★★☆☆ |
| Nur die Sätze der BBhV oder feste Euro-Höchstbeträge | ★★☆☆☆ |
150 % der BBhV sind solide, aber keine Spitzenklasse. Für viele Standardbehandlungen reicht das. Bei spezialisierten Therapeuten oder in teuren Regionen zahlst du zu. Wer regelmäßig Heilmittel braucht, fährt mit einem Tarif ohne starre Bindung an die BBhV besser.
Die Beträge sind ein Rechenbeispiel, nicht die aktuellen Sätze der BBhV.
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So sieht ein Heilmittelverzeichnis in der Praxis aus. Beide Beispiele stammen aus den Tarifbedingungen der Gesellschaften, die Beträge gelten je Anwendung.
| Anwendung | Hallesche NK.select XL | ARAG KomfortKlasse |
|---|---|---|
| Krankengymnastik, Einzelbehandlung, Richtwert 20 Minuten | 29,60 € | 25,70 € |
| Manuelle Therapie, Richtwert 30 Minuten | 34,20 € | 29,70 € |
| Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage (Bobath, Vojta, PNF), Richtwert 30 Minuten | 44,10 € | 33,80 € (ab 18 Jahren) |
| Erweiterte ambulante Physiotherapie | 124,40 € | – |
| Krankengymnastik in der Gruppe, 2 bis 8 Personen, je Teilnehmer | 12,50 € | – |
Ein Strich heißt: nicht ausgewertet, nicht: nicht versichert. In der ARAG KomfortKlasse zählt der Betrag aus dem Heilmittelverzeichnis des Tarifs, nicht die Rechnung. Rechnet die Praxis mehr ab, trägst du die Differenz, bei jeder Sitzung. Frag deshalb vor einer längeren Serie nach dem Satz je Sitzung.
Die Beträge sind bei jedem Versicherer anders und werden angepasst. Welche Sätze in deinem Tarif stehen, sehe ich für dich nach.
Quellen: Hallesche, Tarifbedingungen NK.select XL, Anhang 1 Heilmittelverzeichnis, Seite 17, Fassung Januar 2023. ARAG, Bedingungsheft A 839, Heilmittelverzeichnis Tarif K (KomfortKlasse), Stand Mai 2023.
Drei Fragen an deinen Vertrag
Gibt es ein Heilmittelverzeichnis, und ist es offen oder geschlossen? Ein geschlossenes Verzeichnis begrenzt auf das, was bei Vertragsschluss üblich war.
Wie hoch sind die Höchstsätze je Anwendung? Liegen sie unter dem, was Praxen tatsächlich berechnen, zahlst du bei jeder Sitzung zu.
Gibt es eine Jahresgrenze? Und gilt sie je Heilmittel oder für alle zusammen?
Was dein Tarif vorsieht, steht in deinen Tarifbedingungen unter Heilmittel. Unverbindliche Information, keine Rechtsberatung.
Prüfe, ob dein Heilmittelverzeichnis offen oder geschlossen ist. Ein geschlossenes kennt nur, was bei Vertragsschluss üblich war, und schließt neuere Verfahren dauerhaft aus.
Vier Lagen, in denen Heilmittel teuer werden
Nach einer Operation. Auf eine Knie- oder Schulter-OP folgen oft viele Wochen Physiotherapie. Ob das als Heilmittel läuft oder als Reha, regelt dein Tarif an verschiedenen Stellen.
Bei Kindern. Logopädie und Ergotherapie laufen oft über Monate, manchmal über Jahre. Eine Jahresgrenze ist dann schnell erreicht.
Bei chronischen Beschwerden. Lymphdrainage oder Krankengymnastik bei Rückenleiden sind keine einmalige Sache. Hier wiegt eine Grenze je Kalenderjahr besonders schwer.
Als Beamter. Die Beihilfe erkennt Heilmittel nur bis zu ihren Höchstbeträgen an. Dein Restkostentarif greift in der Regel auch nur auf diesen Teil. Was dazwischen liegt, steht unter Beihilfelücken.
Und steuerlich?
Was du selbst zahlst, ist kein Versicherungsbeitrag. Es zählt nur als außergewöhnliche Belastung, und auch das erst oberhalb deiner zumutbaren Belastung von 1 bis 7 % der Einkünfte (§ 33 Abs. 3 EStG). Bei den meisten wirkt es deshalb steuerlich gar nicht.
Ob dein Tarif Heilmittel nach Preisverzeichnis erstattet, ob er an Beihilfesätze gebunden ist und wie hoch die Jahresgrenze liegt, sehe ich für dich in den Bedingungen nach. Schick mir dazu deine Anfrage über das Formular.
Wie weit reicht dein Heilmittelschutz?
Ich sehe nach, ob dein Tarif ein Verzeichnis führt, wie hoch die Höchstsätze sind und ob eine Jahresgrenze darin steht. Kostenlos und unverbindlich.
Unverbindliche Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.