Ein eigenes Verzeichnis, oft mit eigenen Grenzen
Viele Tarife führen ein Heilmittelverzeichnis: eine Liste der erstattungsfähigen Anwendungen mit einem Höchstbetrag je Behandlung. Was nicht darin steht, wird nicht erstattet, auch wenn es verordnet wurde.
Dazu kommt häufig eine Jahresgrenze über alle Heilmittel hinweg. Bei einer längeren Reha-Nachsorge oder einer chronischen Erkrankung ist sie schneller erreicht, als der Prospekt vermuten lässt.
Wer verordnen darfArzt oder Heilpraktiker, das ist nicht dasselbe
Manche Tarife erstatten Heilmittel nur bei ärztlicher Verordnung, andere auch bei Verordnung durch einen Heilpraktiker. Wer regelmäßig zum Osteopathen geht, sollte diesen Punkt kennen, bevor die erste Rechnung kommt.
Worauf es im Tarif ankommtDrei Fragen an deinen Vertrag
Gibt es ein Heilmittelverzeichnis, und ist es offen oder geschlossen? Ein geschlossenes Verzeichnis begrenzt auf das, was bei Vertragsschluss üblich war.
Wie hoch sind die Höchstsätze je Anwendung? Liegen sie unter dem, was Praxen tatsächlich berechnen, zahlst du bei jeder Sitzung zu.
Gibt es eine Jahresgrenze? Und gilt sie je Heilmittel oder für alle zusammen?
Was dein Tarif vorsieht, steht in deinen Tarifbedingungen unter Heilmittel. Unverbindliche Information, keine Rechtsberatung.
Prüfe, ob dein Heilmittelverzeichnis offen oder geschlossen ist. Ein geschlossenes kennt nur, was bei Vertragsschluss üblich war, und schließt neuere Verfahren dauerhaft aus.
Wie weit reicht dein Heilmittelschutz?
Ich sehe nach, ob dein Tarif ein Verzeichnis führt, wie hoch die Höchstsätze sind und ob eine Jahresgrenze darin steht. Kostenlos und unverbindlich.
Unverbindliche Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.