Bestand & Betreuung · Stand 2026

Dein Vertrag passt, deine Betreuung nicht? Dann wechsle nur die Betreuung.

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft:

Kurz beantwortet: Du kannst jederzeit den Makler wechseln, ohne den Vertrag anzufassen. Deine Gesellschaft bleibt, dein Tarif bleibt, deine Alterungsrückstellungen bleiben vollständig erhalten, und es findet keine Gesundheitsprüfung statt. Es ändert sich nur, wer sich um dich kümmert. Der Wechsel kostet dich nichts.
Der Irrtum

Warum das kaum jemand weiß

Die meisten privat Versicherten glauben, sie seien an denjenigen gebunden, der den Vertrag einmal vermittelt hat. Das ist falsch. Die Betreuung ist keine Vertragsbedingung, sie ist eine Vollmacht. Und eine Vollmacht kannst du erteilen und wieder entziehen.

Was viele stattdessen tun, wenn sie unzufrieden sind: Sie denken über einen AnbieterwechselGeschlossene TarifeNotlagentarifMaklerwechsel nach, also über einen neuen Vertrag bei einer anderen Gesellschaft. Das ist in den meisten Fällen genau der falsche Schluss, denn er ist das Gegenteil von harmlos.

MaklerwechselAnbieterwechsel
Was wechseltnur die Betreuungder Versicherer
Dein Vertragbleibt unangetastetKündigung und Neuabschluss
Gesundheitsprüfungkeinevolle Prüfung
Alterungsrückstellungenbleiben vollständignur der Übertragungswert
Eintrittsalterunverändertwird neu gerechnet
Dein RisikokeinesZuschlag, Ausschluss, Ablehnung
Die Anzeichen

Woran du merkst, dass die Betreuung nicht mehr trägt

Kein einzelner Punkt ist ein Drama. Mehrere zusammen sind ein Muster.

Der Beitrag ist gestiegen und niemand hat sich gemeldet. Eine Beitragsanpassung ist der Moment, in dem sich Betreuung zeigt. Wer sich dann nicht meldet, meldet sich nie.

Du hast einen Tarifwechsel nach § 204 VVG nie angeboten bekommen. Das Recht, innerhalb deiner Gesellschaft in einen anderen Tarif zu wechseln, hast du gesetzlich, und deine Alterungsrückstellungen gehen dabei vollständig mit. Es gibt Verträge, bei denen das seit zehn Jahren niemand geprüft hat.

Bei einer abgelehnten Rechnung standest du allein da. Erstattungsstreit ist die Arbeit, für die es einen Makler gibt.

Du weißt nicht, was dein Tarif nicht abdeckt. GOÄ-Grenzen, Zahnstaffel, Hilfsmittelliste, Primärarztbindung. Wer dir das nie erklärt hat, hat dich nie beraten.

Dein Ansprechpartner ist nicht mehr erreichbar oder wechselt jedes Jahr.

Was passiert

Was sich ändert und was nicht

Es bleibt gleich: Gesellschaft, Tarif, Beitrag, Leistungen, Alterungsrückstellungen, Eintrittsalter, laufende Erstattungen. Der Vertrag wird nicht angefasst.

Es ändert sich: wer mit deinem Versicherer spricht, wer deine Unterlagen führt, wer sich bei der nächsten Beitragsanpassung meldet, und wer für die Beratung ab diesem Zeitpunkt einsteht.

Was du dafür tust: eine Maklervollmacht unterschreiben, eine Seite. Ich schicke sie deiner Gesellschaft, die trägt den Betreuerwechsel ein und bestätigt ihn dir schriftlich. Deinen bisherigen Betreuer informiert die Gesellschaft, du musst ihm nicht absagen.

Was es kostet: nichts. Weder eine Gebühr noch eine Beitragsänderung.

Profi-Tipp

Lass dir vor dem Wechsel sagen, was dein Tarif nicht abdeckt. Diese Liste bekommst du von mir auch dann, wenn wir danach nicht zusammenarbeiten.

Ehrlich gesagt

Was dazugehört

Ich stehe für meine Beratung ein, nicht für die deines Vorgängers. Ab dem Tag der Übernahme verantworte ich, was ich dir sage und tue. Was vorher passiert ist, kann ich prüfen und benennen, aber nicht verantworten. Das ist die Grenze, die jeder Makler bei einer Übernahme hat.

Ein laufender Vorgang macht die Übernahme aufwendiger. Ein offener Leistungsfall, eine strittige Erstattung, ein Widerspruch gegen eine Beitragsanpassung: Das geht, aber es sollte vorher auf dem Tisch liegen.

Ein Wechsel repariert keinen schlechten Tarif. Wenn dein Tarif Lücken hat, hat er sie danach immer noch. Ich kann dir dann sagen, welche das sind und was sich über § 204 VVG ändern lässt. Wer dir etwas anderes verspricht, verkauft dir gerade etwas.

Und der ehrlichste Punkt: Wenn deine jetzige Betreuung gut ist, bleib dort. Es gibt keinen Grund zu wechseln, nur weil es geht.

Der Ablauf

Wie es abläuft

1 · Wir sprechen einmal. Zwanzig Minuten. Was du hast, was dich stört, was offen ist.

2 · Ich sehe mir deinen Vertrag an. Police, Tarif, Beitragsverlauf, Bedingungen. Du bekommst eine Liste, was dein Tarif kann und was nicht. Die Liste bekommst du auch dann, wenn wir danach nicht zusammenarbeiten.

3 · Du entscheidest. Wenn es passt, unterschreibst du die Vollmacht. Erst dann rechne ich dir konkrete Alternativen durch, denn ohne Vollmacht bekomme ich bei deiner Gesellschaft keine Auskunft zu deinem Vertrag. Wenn es nicht passt, behältst du die Liste.

4 · Ich melde den Wechsel. Die Gesellschaft bestätigt ihn schriftlich, üblicherweise innerhalb weniger Wochen.

5 · Dann fängt die Arbeit an. Prüfung nach § 204 VVG, Beitragsentlastung, Selbstbeteiligung, offene Erstattungen.

Was ich übernehme, und was nicht

Die Betreuung deines Vertrags ist für dich unentgeltlich. Deshalb ist auch klar geregelt, was sie umfasst: Ich werde auf deinen Auftrag hin tätig. Wenn du etwas geprüft, geändert oder eingereicht haben möchtest, sagst du mir das, und ich kümmere mich darum. Eine laufende Überwachung deines Vertrags ohne konkreten Anlass ist damit nicht verbunden.

Das ist keine Einschränkung deiner Rechte, sondern eine Beschreibung dessen, was du bekommst. Was ich im Rahmen eines Auftrags sehe, sage ich dir auch dann, wenn es nicht danach gefragt war. Und für alles, was vor der Übernahme passiert ist, war ein anderer zuständig.

Kurz gesagt

Ein Maklerwechsel ist der einzige Wechsel in der PKV, bei dem du nichts riskieren kannst. Keine Gesundheitsprüfung, keine Kündigung, keine verlorenen Rückstellungen, keine Kosten.

Und der Vertrag, um den es geht, läuft im Zweifel noch vierzig Jahre.

Passt das zu deiner Lage?

Zwanzig Minuten, unverbindlich. Die Tarifanalyse bekommst du in jedem Fall.

Rechtlicher Hinweis. Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Ob und unter welchen Bedingungen ein Betreuerwechsel in deinem Fall möglich ist, hängt von deinem Vertrag und deiner Gesellschaft ab. Angaben zu Fristen und Abläufen sind übliche Werte, keine Zusage. Die Haftung für die Beratung beginnt mit der Übernahme der Betreuung und erstreckt sich nicht auf die Tätigkeit vorheriger Vermittler. Die unentgeltliche Betreuung erfolgt auftragsbezogen; eine anlasslose Dauerüberwachung des Vertrags ist nicht geschuldet. Maßgeblich ist der Maklervertrag.

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