Warum das kaum jemand weiß
Die meisten privat Versicherten glauben, sie seien an denjenigen gebunden, der den Vertrag einmal vermittelt hat. Das ist falsch. Die Betreuung ist keine Vertragsbedingung, sie ist eine Vollmacht. Und eine Vollmacht kannst du erteilen und wieder entziehen.
Was viele stattdessen tun, wenn sie unzufrieden sind: Sie denken über einen AnbieterwechselGeschlossene TarifeNotlagentarifMaklerwechsel nach, also über einen neuen Vertrag bei einer anderen Gesellschaft. Das ist in den meisten Fällen genau der falsche Schluss, denn er ist das Gegenteil von harmlos.
| Maklerwechsel | Anbieterwechsel | |
|---|---|---|
| Was wechselt | nur die Betreuung | der Versicherer |
| Dein Vertrag | bleibt unangetastet | Kündigung und Neuabschluss |
| Gesundheitsprüfung | keine | volle Prüfung |
| Alterungsrückstellungen | bleiben vollständig | nur der Übertragungswert |
| Eintrittsalter | unverändert | wird neu gerechnet |
| Dein Risiko | keines | Zuschlag, Ausschluss, Ablehnung |
Woran du merkst, dass die Betreuung nicht mehr trägt
Kein einzelner Punkt ist ein Drama. Mehrere zusammen sind ein Muster.
Der Beitrag ist gestiegen und niemand hat sich gemeldet. Eine Beitragsanpassung ist der Moment, in dem sich Betreuung zeigt. Wer sich dann nicht meldet, meldet sich nie.
Dir hat nie jemand einen Wechsel in einen anderen Tarif deines Versicherers angeboten. Das Recht, innerhalb deiner Gesellschaft in einen anderen Tarif zu wechseln, hast du gesetzlich, und deine Alterungsrückstellungen gehen dabei vollständig mit. Es gibt Verträge, bei denen das seit zehn Jahren niemand geprüft hat.
Bei einer abgelehnten Rechnung standest du allein da. Erstattungsstreit ist die Arbeit, für die es einen Makler gibt.
Du weißt nicht, was dein Tarif nicht abdeckt. GOÄ-Grenzen, Zahnstaffel, Hilfsmittelliste, Primärarztbindung. Wer dir das nie erklärt hat, hat dich nie beraten.
Dein Ansprechpartner ist nicht mehr erreichbar oder wechselt jedes Jahr.
Tarifwechsel beim eigenen Versicherer
Lesen →Rechtsgrundlage: § 204 VVG
Was sich ändert und was nicht
Es bleibt gleich: Gesellschaft, Tarif, Beitrag, Leistungen, Alterungsrückstellungen, Eintrittsalter, laufende Erstattungen. Der Vertrag wird nicht angefasst.
Es ändert sich: wer mit deinem Versicherer spricht, wer deine Unterlagen führt, wer sich bei der nächsten Beitragsanpassung meldet, und wer für die Beratung ab diesem Zeitpunkt einsteht.
Was du dafür tust: eine Maklervollmacht unterschreiben, eine Seite. Ich schicke sie deiner Gesellschaft, die trägt den Betreuerwechsel ein und bestätigt ihn dir schriftlich. Deinen bisherigen Betreuer informiert die Gesellschaft, du musst ihm nicht absagen.
Was es kostet: nichts. Weder eine Gebühr noch eine Beitragsänderung.
Lass dir vor dem Wechsel sagen, was dein Tarif nicht abdeckt. Diese Liste bekommst du von mir auch dann, wenn wir danach nicht zusammenarbeiten.
Was dazugehört
Ich stehe für meine Beratung ein, nicht für die deines Vorgängers. Ab dem Tag der Übernahme verantworte ich, was ich dir sage und tue. Was vorher passiert ist, kann ich prüfen und benennen, aber nicht verantworten. Das ist die Grenze, die jeder Makler bei einer Übernahme hat.
Ein laufender Vorgang macht die Übernahme aufwendiger. Ein offener Leistungsfall, eine strittige Erstattung, ein Widerspruch gegen eine Beitragsanpassung: Das geht, aber es sollte vorher auf dem Tisch liegen.
Ein Wechsel repariert keinen schlechten Tarif. Wenn dein Tarif Lücken hat, hat er sie danach immer noch. Ich kann dir dann sagen, welche das sind und was sich mit einem Tarifwechsel ändern lässt. Wer dir etwas anderes verspricht, verkauft dir gerade etwas.
Und der ehrlichste Punkt: Wenn deine jetzige Betreuung gut ist, bleib dort. Es gibt keinen Grund zu wechseln, nur weil es geht.
Verschaff dir Klarheit, in Minuten und kostenlos.
PKV-Typ-Finder
Welcher Typ bist du: Grundschutz, Komfort oder Premium?
Starten →Beitragsrechner
Ehrliche Schätzung nach Alter, Beruf und Typ, mit Best/Worst-Case.
Rechnen →GKV ↔ PKV
Was zahlst du gesetzlich vs. privat? Ersparnis und Leistung im Blick.
Vergleichen →Klarheits-Check
Darf ich überhaupt in die PKV? In 4 Fragen zur Antwort.
Prüfen →Wie es abläuft
1 · Wir sprechen einmal. Fünfzehn Minuten, online. Was du hast, was dich stört, was offen ist, und was du dir von deiner Betreuung wünschst. Dabei sehen wir beide, ob wir zusammenpassen.
2 · Ich sehe mir deinen Vertrag an. Police, Tarif, Beitragsverlauf, Bedingungen. Du bekommst eine Liste, was dein Tarif kann und was nicht. Die Liste bekommst du auch dann, wenn wir danach nicht zusammenarbeiten.
3 · Du entscheidest. Wenn es passt, unterschreibst du die Vollmacht. Erst dann rechne ich dir konkrete Alternativen durch, denn ohne Vollmacht bekomme ich bei deiner Gesellschaft keine Auskunft zu deinem Vertrag. Wenn es nicht passt, behältst du die Liste.
4 · Ich melde den Wechsel. Die Gesellschaft bestätigt ihn schriftlich, üblicherweise innerhalb weniger Wochen.
5 · Dann fängt die Arbeit an. Tarifwechsel prüfen, Beitragsentlastung, Selbstbeteiligung, offene Erstattungen.
Was ich übernehme, und was nicht
Ich nehme nicht jeden Vertrag in meine Betreuung. Im kurzen Online-Gespräch prüfe ich, ob wir zusammenpassen, damit es für beide Seiten passt. Wenn ich weiß, was du möchtest, wissen wir beide, dass die Zusammenarbeit trägt.
Die Betreuung deines Vertrags ist für dich unentgeltlich. Deshalb ist auch klar geregelt, was sie umfasst: Ich werde auf deinen Auftrag hin tätig. Wenn du etwas geprüft, geändert oder eingereicht haben möchtest, sagst du mir das, und ich kümmere mich darum. Eine laufende Überwachung deines Vertrags ohne konkreten Anlass ist damit nicht verbunden.
Das ist keine Einschränkung deiner Rechte, sondern eine Beschreibung dessen, was du bekommst. Was ich im Rahmen eines Auftrags sehe, sage ich dir auch dann, wenn es nicht danach gefragt war. Und für alles, was vor der Übernahme passiert ist, war ein anderer zuständig.
Kurz gesagt
Ein Maklerwechsel ist der einzige Wechsel in der PKV, bei dem du nichts riskieren kannst. Keine Gesundheitsprüfung, keine Kündigung, keine verlorenen Rückstellungen, keine Kosten.
Und der Vertrag, um den es geht, läuft im Zweifel noch vierzig Jahre.
Häufige Fragen
Was kostet ein Maklerwechsel?
Nichts. Es fällt weder eine Gebühr an noch ändert sich der Beitrag. Der Wechsel wird über eine Maklervollmacht erklärt und ist jederzeit widerrufbar.
Was ist der Unterschied zwischen Maklerwechsel und Anbieterwechsel?
Beim Maklerwechsel wechselt nur die Betreuung, der Vertrag bleibt. Beim Anbieterwechsel wird der Vertrag gekündigt und bei einer anderen Gesellschaft neu geschlossen, mit neuer Gesundheitsprüfung, und es geht nur der gesetzliche Übertragungswert der Alterungsrückstellungen mit.
Passt das zu deiner Lage?
Fünfzehn Minuten online, unverbindlich. Wir sehen, ob wir zusammenpassen, und die Tarifanalyse bekommst du in jedem Fall.