„Und wenn ich ihn mir später nicht mehr leisten kann?“
Für genau diesen Fall hat der Gesetzgeber zwei Sozialtarife geschaffen. Niemand muss seinen privaten Schutz verlieren, nur weil der Beitrag zu hoch wird, die Aufnahme ist garantiert, der Beitrag gedeckelt.
Standardtarif für den Bestand vor 2009. Basistarif seit 2009.
Der Vorgänger, für langjährig Versicherte.
vor 2009 Nur wer vor dem 1.1.2009 privat vollversichert war, kann hineinwechseln. Für alle danach gilt der Basistarif.
Bedingung Zugang z. B. ab 65 Jahren, oder ab 55 mit Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze.
Höchstens 848,62 € im Monat (2026), das ist der GKV-Höchstbeitrag ohne Zusatzbeitragssatz, zuzüglich Pflegeversicherung. Für Ehepaare zusammen maximal 150 %. Beim Wechsel im eigenen Versicherer werden deine Alterungsrückstellungen angerechnet. Je nach Höhe deiner Rückstellungen ist dabei eine teilweise extreme Beitragssenkung möglich.
Aufnahme garantiert. Beitrag gedeckelt.
Annahmezwang Jeder private Versicherer muss dich aufnehmen, ohne Gesundheitsprüfung, ohne Risikozuschlag, ohne Leistungsausschluss.
Höchstens 1.017,18 € im Monat Gedeckelt auf den GKV-Höchstbeitrag inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag (2026). Die Pflegeversicherung kommt obendrauf. Wer sozialrechtlich hilfebedürftig ist oder es durch den Beitrag würde, zahlt die Hälfte. Beim Wechsel im eigenen Versicherer werden deine Alterungsrückstellungen angerechnet, der echte Beitrag liegt meist darunter.
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| Standardtarif | Basistarif | |
|---|---|---|
| Für wen | Nur wer vor dem 1.1.2009 privat vollversichert war | Alle Privatversicherten, auch Neukunden |
| Zugang | Mindestens 10 Jahre privat versichert und ab 65, oder ab 55 mit Einkommen unter der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze | Annahmezwang, ohne Gesundheitsprüfung |
| Beitrag | Höchstens 848,62 € im Monat (2026), zuzüglich Pflegeversicherung. Für Ehepaare zusammen maximal 150 % | Höchstens 1.017,18 € im Monat (2026), zuzüglich Pflegeversicherung. Halbierung bei Hilfebedürftigkeit |
| Leistungen | GKV-Niveau, angerechnete Alterungsrückstellungen senken den Beitrag | GKV-Niveau, brancheneinheitlich kalkuliert |
Gemeinsam ist beiden: Der Beitrag ist gedeckelt, die Leistungen sinken dafür auf GKV-Niveau.
Ein Auffangnetz, keine Wunschlösung.
In beiden Tarifen sinken die Leistungen auf GKV-Niveau. Sie schützen vor Überforderung, ersetzen aber keinen guten Tarif. Besser ist es, deinen Tarif rechtzeitig anzupassen. Zum Beispiel mit einem Wechsel in einen günstigeren Tarif deines Versicherers, bei dem deine Alterungsrückstellungen mitgehen.
Bevor du in einen Sozialtarif gehst: Lass deinen bestehenden Tarif prüfen und die Optionen durchrechnen, meist gibt es einen besseren Hebel.
Rechtsgrundlage: § 204 VVG
Erst prüfen, dann entscheiden.
Das Sicherheitsnetz steht dir gesetzlich zu, aber meist gibt es einen besseren Hebel. Ich rechne deine Optionen durch: brutto/netto, Best Case und Worst Case. Kostenlos, unverbindlich, mit echten Zahlen.
Unverbindliche Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.