Leistungen · Stand 2026

Die Versichertenkarte

Kurz erklärt: Die Karte weist beim Arzt nur deinen Status als Privatpatient aus, eine Kostenübernahme ist damit nicht verbunden. Und nicht jede Gesellschaft gibt überhaupt eine aus.

Dein Ausweis als Privatpatient.

Viele Gesellschaften geben eine eigene Karte aus. Du legst sie beim Termin vor, der Arzt weiß sofort, dass du privat versichert bist. Nicht jede Gesellschaft gibt eine Karte aus. Welche das sind, sage ich dir bei deiner Anfrage. Ohne Karte gibt es beim Arzt schon mal Rückfragen.

Beim Arzt & Zahnarzt · ambulant

Sie zeigt, aber sie zahlt nicht.

Karte vorlegen Der Arzt sieht: privat versichert bei deiner Gesellschaft. Mehr signalisiert die Karte ambulant nicht.

Rechnung kommt zu dir Du bekommst die Rechnung nach GOÄ und reichst sie zur Erstattung ein, das Kostenerstattungsprinzip.

Im Krankenhaus · stationär

Hier rechnet die Karte direkt ab.

In Kliniken mit Chipkartenverfahren garantiert der Versicherer dem Krankenhaus die Kostenübernahme, die Abrechnung läuft direkt. Ohne Karte kann die Klinik eine Vorauszahlung verlangen.

Auf der Rückseite der Karte unterschreibst du dafür einen Satz. Bei der ARAG lautet er: „Mit der Vorlage des Ausweises erklären sich der/die Unterzeichner/in damit einverstanden, dass die im Ausweis garantierten Leistungen unmittelbar mit dem Krankenhaus abgerechnet werden.“ Mehr ist es nicht, und genau das ist die direkte Übernahme.

Keine Vorleistung Du musst nichts vorstrecken, die Klinik rechnet direkt mit deiner Versicherung ab.

Ohne Karte in die Klinik

Die Kostenübernahme ersetzt die Karte

Die Direktabrechnung hängt nicht an der Plastikkarte selbst. Kliniken rechnen bei Privatversicherten auf zwei Wegen ab: entweder direkt mit deinem Versicherer oder mit dir, und du reichst die Rechnung ein. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft beschreibt beide Verfahren. Für den direkten Weg reicht neben der Karte auch eine Kostenübernahmeerklärung deines Versicherers.

Hast du keine Karte oder liegt sie zu Hause, gibt es diese Erklärung auf Anfrage beim Versicherer. Kommt keine Direktabrechnung zustande, rechnet die Klinik mit dir ab, und du reichst die Rechnung ein wie jede andere.

Die Karte ersetzt keine Unterschrift

Auch mit Karte bekommst du Chefarzt oder Zweibettzimmer nicht automatisch. Beides sind Wahlleistungen, und die musst du vor der Behandlung schriftlich mit der Klinik vereinbaren (§ 17 Krankenhausentgeltgesetz). Die Karte sagt der Klinik nur, dass dein Versicherer die vereinbarten Wahlleistungen im Rahmen deines Tarifs trägt. Was dazugehört und warum danach mehrere Arztrechnungen kommen können, steht unter Chefarzt und Wahlleistungen.

Bei einem geplanten Eingriff

Steht eine Operation fest, lohnt der Schritt vor der Aufnahme. Kostet eine geplante Heilbehandlung voraussichtlich mehr als 2.000 Euro, kannst du vorher in Textform Auskunft verlangen, was dein Versicherer übernimmt. Er muss innerhalb von vier Wochen antworten, bei dringenden Fällen spätestens nach zwei Wochen (§ 192 Abs. 8 VVG). Bei einem geplanten Eingriff kläre ich das mit dir vorher, zusammen mit der Frage, welche Wahlleistungen dein Tarif trägt.

Beihilfeberechtigt?

Zwei Kostenträger, zwei Wege

Als Beamter hast du zwei Kostenträger: die Beihilfe und deine private Versicherung für den Rest. Die Karte deines Versicherers steht nur für dessen Anteil. Für den Beihilfeanteil gibt es ein eigenes Direktabrechnungsverfahren, das die Deutsche Krankenhausgesellschaft ebenfalls beschreibt. Ob es in deinem Bundesland und in deiner Klinik greift, ist unterschiedlich. Was die Beihilfe nicht zahlt, steht unter Beihilfelücken.

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Eine wichtige Ausnahme

Die Chefarzt-Rechnung kommt trotzdem zu dir.

Die Karte deckt im Krankenhaus die Unterbringung und die allgemeinen Leistungen. Die privatärztlichen Leistungen (z. B. Chefarztbehandlung) rechnet der Arzt separat ab, diese Rechnung bekommst du und reichst sie wie gewohnt ein.

Aber wisse: Die Chefarzt-Rechnung kommt extra. Achte auf einen Tarif, der diese privatärztlichen Leistungen voll erstattet.

Profi-Tipp

Karte immer dabei, sie spart dir im Krankenhaus die Vorleistung.

Was die Karte ist, und was nicht

Ein Ausweis, kein Datenträger für Befunde

Die Karte …Was das heißt
zeigt, wer du bist und wo du versichert bistName, Versicherer und Versichertennummer. Praxis und Klinik übernehmen die Daten schneller.
ist eine ServiceleistungEs gibt keine gesetzliche Pflicht, dass ein privater Versicherer eine Karte ausgibt.
ist keine elektronische GesundheitskarteDie eGK gibt es nur in der gesetzlichen Kasse. Privatversicherte haben keine.
sagt ambulant keine Zahlung zuBeim Arzt gilt das Kostenerstattungsprinzip, siehe oben.
Die Karte im Handy

E-Rezept und Patientenakte ohne Plastikkarte

Weil Privatversicherte keine eGK haben, setzt die PKV bei den digitalen Diensten auf das Smartphone. Der Schlüssel ist die Krankenversichertennummer, kurz KVNR. Private Versicherer vergeben sie mit deiner Zustimmung. Sie ist die Voraussetzung für drei Dienste:

Online-Check-in In der App deines Versicherers übermittelst du der Praxis einmal sicher deine KVNR. Dabei wird eine digitale Identität angelegt, die GesundheitsID.

E-Rezept Apotheken nehmen E-Rezepte von Privatversicherten nach Angaben des PKV-Verbands seit Juli 2024 flächendeckend an. Einlösen kannst du sie mit der E-Rezept-App der gematik oder einer ePA-App mit E-Rezept-Funktion. Den Beleg kannst du digital an deinen Versicherer schicken.

Elektronische Patientenakte Immer mehr private Versicherer bieten die ePA an. Ob deiner dazugehört, ist gesellschaftsabhängig.

Alles davon ist in der PKV freiwillig, für dich wie für den Versicherer. Das Papierrezept bleibt möglich, und ob deine Praxis schon angeschlossen ist, ist unterschiedlich. Für den Alltag ändert das wenig: Die Rechnung kommt weiter zu dir, und du reichst sie ein wie gewohnt. Welche Gesellschaft welche digitalen Dienste anbietet, sage ich dir in der Anfrage.

Dein nächster Schritt

Deckt dein Tarif den Ernstfall voll?

Ich prüfe, ob deine Klinikleistungen inklusive Chefarzt voll gedeckt sind, und ob du im Krankenhaus in Vorleistung gehen müsstest. Kostenlos, unverbindlich und mit echten Zahlen.

Unverbindliche Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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