Wenn dieser Brief gerade vor dir liegt, ist der erste Impuls meistens der falsche. Deshalb der Reihe nach.
Die erste FrageDarf der das überhaupt?
Ja, aber nicht wann er will. Der Versicherer vergleicht einmal jährlich für jeden einzelnen Tarif, wie sich die tatsächlichen Leistungsausgaben zu den kalkulierten verhalten. Erst wenn die Abweichung einen gesetzlich festgelegten Schwellenwert überschreitet, darf er den Tarif überhaupt neu berechnen. Und er darf es nicht allein.
| Stufe | Was passieren muss, bevor dein Beitrag steigt |
|---|---|
| 1 | Der Versicherer vergleicht kalkulierte und tatsächliche Leistungsausgaben, je Tarif, einmal im Jahr. |
| 2 | Die Abweichung überschreitet den auslösenden Faktor. Nach § 155 VAG liegt er bei mehr als 10 % beim Leistungsbedarf, es sei denn, die Versicherungsbedingungen sehen einen niedrigeren Wert vor, mindestens aber 5 %. Darunter darf nichts angepasst werden, auch wenn der Versicherer es gern täte. Ein zweiter Auslöser ist die Abweichung bei der Lebenserwartung. |
| 3 | Der Tarif wird vollständig neu kalkuliert, nicht nur der Beitrag angehoben. |
| 4 | Ein unabhängiger Treuhänder muss zustimmen. Ohne diese Zustimmung gibt es keine Anpassung. |
| 5 | Du wirst schriftlich informiert, mit Begründung und Frist. |
Das ist mehr Kontrolle, als die meisten vermuten. Es ist aber keine Garantie gegen Erhöhungen, sondern eine Bedingung dafür.
Warum die Zahl so groß aussiehtDer Sprung ist die Folge der Regel, die dich vorher geschützt hat
Weil unterhalb der Schwelle nicht angepasst werden darf, staut sich die Entwicklung mehrerer Jahre auf und entlädt sich dann auf einmal. Wer nur den Sprung sieht, übersieht die ruhigen Jahre davor.
| Was du wahrnimmst | Was tatsächlich passiert ist |
|---|---|
| „Vier Jahre nichts, jetzt plötzlich zweistellig.“ | Vier Jahre lang lag die Abweichung unter der Schwelle. Im fünften Jahr wird nachgeholt, was sich angesammelt hat. |
| „Bei meinem Nachbarn ist es viel weniger.“ | Angepasst wird je Tarif, nicht je Gesellschaft. Zwei Kunden desselben Versicherers können völlig verschieden betroffen sein. |
| „Ich werde älter, deshalb wird es teurer.“ | Das Älterwerden ist einkalkuliert und über die Alterungsrückstellung vorfinanziert. Angepasst wird wegen steigender Leistungsausgaben, nicht wegen deines Geburtstags. |
Was dein Vertrag hergibt, und was es jeweils kostet
Vier Wege stehen offen. Jeder hat einen Preis, und der gehört dazu.
| Weg | Was er bringt | Was er kostet |
|---|---|---|
| Selbstbeteiligung erhöhen | senkt den Beitrag sofort, ohne den Tarif zu verlassen | du trägst im Krankheitsfall mehr selbst |
| Tarifwechsel nach § 204 VVG | anderer Tarif beim selben Versicherer, die Alterungsrückstellung geht vollständig mit | meist weniger Komfort; für Mehrleistungen darf erneut geprüft werden |
| Beitragsentlastung | senkt den Beitrag planbar ab Rentenbeginn | heute höherer Beitrag für später niedrigeren |
| Standard- oder Basistarif | gesetzlich gedeckelter Beitrag | Leistungsniveau der gesetzlichen Kasse, Rückweg nicht garantiert |
Bevor du irgendetwas entscheidest, fordere die Liste der Tarife an, die für einen Wechsel nach § 204 VVG infrage kommen. Darauf hast du einen Anspruch, und sie kostet nichts. Ohne diese Liste vergleichst du deinen erhöhten Beitrag mit nichts.
Kündigen, ohne den Ersatz zu kennen
Das ist die häufigste teure Reaktion auf so einen Brief. Wer kündigt und zu einem anderen Versicherer wechselt, lässt den größten Teil seiner Alterungsrückstellung zurück und wird erneut gesundheitsgeprüft. Was heute wie eine Ersparnis aussieht, ist in zehn Jahren oft das Gegenteil.
Ob eine bestimmte Anpassung formal wirksam war, ist übrigens eine Rechtsfrage. Gerichte haben solche Schreiben mehrfach auf ihre Begründung hin geprüft. Das gehört zu einem Anwalt, nicht zu mir. Was ich tun kann, ist praktischer: dir sagen, was in deinem Schreiben steht und welche Wege dein Vertrag hergibt.
Häufige Fragen
Darf mein Versicherer den Beitrag einfach erhöhen?
Nicht einfach, sondern nur unter Bedingungen. Der Versicherer muss jedes Jahr für jeden Tarif vergleichen, ob die tatsächlichen Leistungsausgaben von den kalkulierten abweichen. Erst wenn die Abweichung einen gesetzlich festgelegten Schwellenwert überschreitet, darf er den Tarif neu berechnen. Und er darf es nicht allein: Ein unabhängiger Treuhänder muss der Anpassung zustimmen. Rechtsgrundlage ist § 155 VAG in Verbindung mit § 203 VVG.
Warum steigt der Beitrag in Sprüngen statt jedes Jahr ein bisschen?
Genau deshalb. Weil erst ab dem Schwellenwert angepasst werden darf, staut sich die Entwicklung mehrerer Jahre auf und entlädt sich dann auf einmal. Das fühlt sich willkürlich an, ist aber die Folge der Regel, die dich in den Jahren davor vor Anpassungen geschützt hat. Wer nur den Sprung sieht, übersieht die ruhigen Jahre davor.
Kann ich der Erhöhung widersprechen?
Ob eine bestimmte Anpassung formal wirksam war, ist eine Rechtsfrage, und die gehört zu einem Anwalt oder in eine Rechtsberatung, nicht zu mir. Gerichte haben solche Schreiben mehrfach auf ihre Begründung hin geprüft. Was ich für dich tun kann, ist etwas anderes und meist praktischer: dir sagen, was in deinem Schreiben tatsächlich steht und welche Wege dein Vertrag hergibt.
Sollte ich jetzt kündigen?
Das ist die häufigste teure Reaktion auf so einen Brief. Bei einer Kündigung und einem Wechsel zu einem anderen Versicherer bleibt der größte Teil deiner Alterungsrückstellung zurück, und du wirst neu gesundheitsgeprüft. Fast immer ist der Weg innerhalb deines Versicherers der bessere, über einen Tarifwechsel nach § 204 VVG. Erst den Ersatz kennen, dann entscheiden.
Wie oft darf die PKV den Beitrag erhöhen?
Geprüft wird jedes Jahr, angepasst werden darf aber nur, wenn die Abweichung den gesetzlichen Schwellenwert überschreitet. In der Praxis heißt das: in manchen Jahren gar nicht, dann wieder deutlich. Eine feste Obergrenze für die Höhe gibt es nicht, wohl aber die Bedingung, dass die Neuberechnung fachlich tragfähig sein und vom Treuhänder bestätigt werden muss.
Kann ich meinen PKV-Beitrag senken, ohne zu kündigen?
Ja, und das ist fast immer der bessere Weg. § 204 VVG gibt dir einen Anspruch auf den Wechsel in einen anderen Tarif deines Versicherers, unter vollständiger Anrechnung deiner Alterungsrückstellung. Dazu kommen eine höhere Selbstbeteiligung und, mit Blick nach vorn, eine Beitragsentlastungskomponente. Kündigen ist der einzige dieser Wege, bei dem du etwas verlierst.
Schick mir das Schreiben, ich sage dir, was drinsteht
Wenn du willst, sehe ich mir dein Anpassungsschreiben an und sage dir, welcher der vier Wege in deinem Fall trägt und welcher nur verschiebt. Auch dann, wenn du nicht bei mir versichert bist. Wenn nichts zu tun ist, sage ich dir das genauso.
Quellen: § 155 VAG (Prämienanpassung und Zustimmung des Treuhänders), § 203 VVG (Beitragsanpassung in der Krankenversicherung), § 204 VVG (Tarifwechsel unter Anrechnung der erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung). Unverbindliche Information, keine Rechtsberatung.