Leistungen · Stand 2026

Chefarzt und Wahlleistungen im Krankenhaus

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft:

Kurz erklärt: Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer sind im Krankenhaus Wahlleistungen. Sie stehen nicht automatisch zu, sondern müssen vor der Behandlung schriftlich vereinbart werden (§ 17 KHEntgG). Ob dein Tarif sie trägt, entscheidet dein Vertrag, nicht die Klinik.
Was eine Wahlleistung ist

Nicht automatisch dabei, sondern vereinbart

Jede Klinik schuldet dir die allgemeinen Krankenhausleistungen: die medizinisch notwendige Versorgung durch den diensthabenden Arzt, im Mehrbettzimmer. Alles darüber hinaus ist eine Wahlleistung, und die entsteht erst durch eine Vereinbarung, die du vor der Behandlung unterschreibst.

 Allgemeine KrankenhausleistungWahlleistung
ArztWer Dienst hatDer Chefarzt oder ein bestimmter Arzt, den du wählst
UnterbringungMehrbettzimmerEin- oder Zweibettzimmer
Grundlagegesetzlich geschuldetschriftliche Vereinbarung vor der Behandlung
Abrechnungüber die Fallpauschale der Klinikder Arzt rechnet nach GOÄ ab, getrennt von der Klinikrechnung
Der Punkt, den fast alle übersehen

Die Chefarztrechnung kommt separat zu dir

Auch wenn du deine Versichertenkarte vorlegst und die Klinik direkt mit deinem Versicherer abrechnet: Die privatärztlichen Leistungen rechnet der Arzt selbst ab. Diese Rechnung landet bei dir, und du reichst sie ein wie jede andere.

Das ist kein Fehler und kein Sonderfall, sondern die Regel. Wer damit nicht rechnet, hält Wochen nach dem Aufenthalt eine vierstellige Rechnung in der Hand und hält sie für einen Irrtum.

Die Wahlarztkette

Wen du mitbezahlst, wenn der Chefarzt nicht selbst operiert

Vereinbarst du Chefarztbehandlung, gilt das nach § 17 Abs. 3 KHEntgG für alle an der Behandlung beteiligten liquidationsberechtigten Ärzte der Klinik. Der Radiologe, der Anästhesist und der Laborarzt rechnen dann ebenfalls privat ab, auch wenn du sie nie gesehen hast.

Das ist der Grund, warum eine einzige Operation mehrere Arztrechnungen auslöst. Es ist rechtlich sauber, überrascht aber jeden, der es zum ersten Mal erlebt.

Worauf es im Tarif ankommt

Drei Fragen an deinen Vertrag

Sind Wahlleistungen überhaupt eingeschlossen? Tarife ohne stationäre Wahlleistungen sind deutlich günstiger. Das ist eine legitime Entscheidung, aber sie muss bewusst getroffen sein.

Bis zu welchem Steigerungssatz wird erstattet? Die GOÄ erlaubt bei Begründung den 3,5-fachen Satz. Ein Tarif, der nur bis zum 2,3-fachen erstattet, lässt dich bei jeder aufwendigen Behandlung zuzahlen.

Gilt der Schutz auch in Privatkliniken? Manche Tarife erstatten nur in Häusern, die im Krankenhausplan stehen. Das schließt einen Teil der Spezialkliniken aus.

Rechtsgrundlagen: § 17 Krankenhausentgeltgesetz (Wahlleistungen und Wahlarztkette), Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für die Abrechnung privatärztlicher Leistungen. Unverbindliche Information, keine Rechtsberatung.

Profi-Tipp

Lass dir vor einer geplanten Operation schriftlich geben, welche Ärzte liquidationsberechtigt sind. Die Wahlarztkette zieht Radiologie, Anästhesie und Labor mit hinein, und jede dieser Rechnungen kommt einzeln zu dir.

Kein Verkauf, nur Klarheit

Trägt dein Tarif die Wahlleistungen?

Ich sehe nach, bis zu welchem Steigerungssatz dein Tarif erstattet, ob Privatkliniken eingeschlossen sind und was bei einer Wahlarztkette auf dich zukommt. Kostenlos und unverbindlich.

Unverbindliche Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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