Nicht automatisch dabei, sondern vereinbart
Jede Klinik schuldet dir die allgemeinen Krankenhausleistungen: die medizinisch notwendige Versorgung durch den diensthabenden Arzt, im Mehrbettzimmer. Alles darüber hinaus ist eine Wahlleistung, und die entsteht erst durch eine Vereinbarung, die du vor der Behandlung unterschreibst.
| Allgemeine Krankenhausleistung | Wahlleistung | |
|---|---|---|
| Arzt | Wer Dienst hat | Der Chefarzt oder ein bestimmter Arzt, den du wählst |
| Unterbringung | Mehrbettzimmer | Ein- oder Zweibettzimmer |
| Grundlage | gesetzlich geschuldet | schriftliche Vereinbarung vor der Behandlung |
| Abrechnung | über die Fallpauschale der Klinik | der Arzt rechnet nach GOÄ ab, getrennt von der Klinikrechnung |
Die Chefarztrechnung kommt separat zu dir
Auch wenn du deine Versichertenkarte vorlegst und die Klinik direkt mit deinem Versicherer abrechnet: Die privatärztlichen Leistungen rechnet der Arzt selbst ab. Diese Rechnung landet bei dir, und du reichst sie ein wie jede andere.
Das ist kein Fehler und kein Sonderfall, sondern die Regel. Wer damit nicht rechnet, hält Wochen nach dem Aufenthalt eine vierstellige Rechnung in der Hand und hält sie für einen Irrtum.
Wen du mitbezahlst, wenn der Chefarzt nicht selbst operiert
Vereinbarst du Chefarztbehandlung, gilt das für alle Ärzte der Klinik, die an deiner Behandlung beteiligt sind und privat abrechnen dürfen. Der Radiologe, der Anästhesist und der Laborarzt rechnen dann ebenfalls privat ab, auch wenn du sie nie gesehen hast.
Das ist der Grund, warum eine einzige Operation mehrere Arztrechnungen auslöst. Es ist rechtlich sauber, überrascht aber jeden, der es zum ersten Mal erlebt.
Rechtsgrundlage: § 17 Abs. 3 KHEntgG
Drei Fragen an deinen Vertrag
Sind Wahlleistungen überhaupt eingeschlossen? Tarife ohne stationäre Wahlleistungen sind deutlich günstiger. Das ist eine legitime Entscheidung, aber sie muss bewusst getroffen sein.
Bis zu welchem Steigerungssatz wird erstattet? Die GOÄ erlaubt bei Begründung den 3,5-fachen Satz. Ein Tarif, der nur bis zum 2,3-fachen erstattet, lässt dich bei jeder aufwendigen Behandlung zuzahlen.
Gilt der Schutz auch in Privatkliniken? Manche Tarife erstatten nur in Häusern, die im Krankenhausplan stehen. Das schließt einen Teil der Spezialkliniken aus.
Rechtsgrundlagen: § 17 Krankenhausentgeltgesetz (Wahlleistungen und Wahlarztkette), Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für die Abrechnung privatärztlicher Leistungen. Unverbindliche Information, keine Rechtsberatung.
Verschaff dir Klarheit, in Minuten und kostenlos.
PKV-Typ-Finder
Welcher Typ bist du: Grundschutz, Komfort oder Premium?
Starten →Beitragsrechner
Ehrliche Schätzung nach Alter, Beruf und Typ, mit Best/Worst-Case.
Rechnen →GKV ↔ PKV
Was zahlst du gesetzlich vs. privat? Ersparnis und Leistung im Blick.
Vergleichen →Klarheits-Check
Darf ich überhaupt in die PKV? In 4 Fragen zur Antwort.
Prüfen →Wie viel dein Tarif in einer Privatklinik zahlt
Eine Privatklinik darf mehr berechnen als ein Krankenhaus, das mit den Kassen abrechnet. Viele Tarife begrenzen deshalb, was sie dort erstatten. Maßstab sind die Kosten, die ein solches Vertragskrankenhaus für dieselbe Behandlung berechnen würde, nach Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) oder Bundespflegesatzverordnung (BPflV). In den Bedingungen steht dann zum Beispiel das 1-Fache, das 1,5-Fache, das 2,5-Fache dieser Kosten oder gar keine feste Grenze.
Ein Rechenbeispiel mit der Grenze beim 2,5-Fachen: Eine Hüft-OP kostet im Vertragskrankenhaus 20.000 € und in der Privatklinik 60.000 €. Dein Tarif zahlt höchstens das 2,5-Fache von 20.000 €, also 50.000 €. Die übrigen 10.000 € zahlst du selbst. Berechnet die Privatklinik 35.000 €, bekommst du alles erstattet.
| Was der Tarif zusagt | Meine Einordnung |
|---|---|
| Keine feste Grenze: Erstattet wird, was medizinisch notwendig ist, bei angemessenen Kosten | ★★★★★ |
| Bis zum 2,5-Fachen, in guten Oberklasse-Tarifen auch bis zum 3-Fachen | ★★★★☆ |
| Nur zugelassene Krankenhäuser oder strengere Grenzen | ★★★☆☆ |
Das 2,5-Fache ist ordentlich, aber keine Spitzenklasse. Gut, aber nicht Premium. Es reicht in vielen Privatkliniken, und dein Risiko, selbst zuzuzahlen, ist deutlich kleiner als ohne diese Absicherung. Sehr teure Spezialkliniken, etwa für Orthopädie, Neurologie oder Krebsbehandlung, können aber darüber liegen.
Lass dir vor einer geplanten Operation schriftlich geben, welche Ärzte liquidationsberechtigt sind. Die Wahlarztkette zieht Radiologie, Anästhesie und Labor mit hinein, und jede dieser Rechnungen kommt einzeln zu dir.
Die Beträge sind ein Rechenbeispiel, keine Preise einer bestimmten Klinik.
Trägt dein Tarif die Wahlleistungen?
Ich sehe nach, bis zu welchem Steigerungssatz dein Tarif erstattet, ob Privatkliniken eingeschlossen sind und was bei einer Wahlarztkette auf dich zukommt. Kostenlos und unverbindlich.
Unverbindliche Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.