Beiträge & Kosten · Stand 2026

Brutto und Netto

Kurz erklärt: Der Beitrag im Vergleichsportal ist der Bruttobeitrag. Was du wirklich zahlst, zeigt sich erst nach Arbeitgeberzuschuss und Steuer: Absetzbar ist nur der Basisschutz auf GKV-Niveau, bei einem guten Tarif rund 80 Prozent.

Der Beitrag im Portal ist nicht dein Beitrag.

Vergleichsportale zeigen meist den Bruttobeitrag. Was du am Ende wirklich zahlst, hängt von zwei Dingen ab, die danach kommen, dem Arbeitgeberzuschuss und der Steuer. Bruttobeitrag − Arbeitgeberzuschuss − Steuer­ersparnis = Nettobeitrag

Aus einem echten Vergleich

Was in einem Portalpreis steckt

Ein echter Vergleich: Angestellte mit 35 Jahren, drei Tarife. In drei Schritten kommst du vom Portalpreis zu dem, was du wirklich zahlst.

Schritt 1: Was das Portal zeigt

Das Portal zeigt den Beitrag, deinen Anteil nach dem Arbeitgeberzuschuss und eine Ersparnis gegenüber der GKV. Diese Ersparnis vergleicht Brutto mit Brutto und ist deshalb zu hoch.

Laut PortalTarif 1Tarif 2Tarif 3
Beitrag im Portal (brutto), im Monat650,24 €543,26 €755,05 €
„Dein Anteil“ nach Arbeitgeberzuschuss, im Monat325,12 €271,63 €377,53 €
„Ersparnis gegenüber der GKV“, im Jahr3.876 €4.518 €3.247 €
dieselbe Ersparnis, im Monat323,00 €376,50 €270,58 €

Rechnung Tarif 1: 650,24 € ÷ 2 = 325,12 € dein Anteil, und 3.876 € ÷ 12 = 323 € Ersparnis im Monat.

Schritt 2: Was du wirklich zahlst, unterjährig

Netto heißt hier: nach dem Arbeitgeberzuschuss und nach dem, was du steuerlich absetzen kannst. Das gilt für die Tarife genauso wie für deine heutige GKV. Der Unterschied zwischen beiden ist die wirkliche Ersparnis. Ich nenne sie unterjährig, weil sie jeden Monat gilt, bevor am Jahresende Selbstbeteiligung und Rückerstattung dazukommen.

Im MonatTarif 1Tarif 2Tarif 3heutige GKV
Beitrag brutto650,24 €543,26 €755,05 €1.226,44 €
Beitrag netto245,63 €201,08 €275,48 €364,21 €
Wirkliche Ersparnis gegenüber der heutigen GKV118,58 €163,13 €88,73 €–
zum Vergleich: Ersparnis laut Portal323,00 €376,50 €270,58 €–

Rechnung Tarif 1: 364,21 € − 245,63 € = 118,58 € im Monat. Das Portal nennt 323 €.

Schritt 3: Am Jahresende, Worst Case und Best Case

Am Jahresende zählt noch, ob du Rechnungen hattest. Worst Case: Du brauchst die Selbstbeteiligung ganz auf, dann kommt sie auf den Monat verteilt zum Netto dazu. Best Case: Du reichst keine Rechnung ein und bekommst die höchste Rückerstattung, dann geht sie nach Steuer und auf den Monat verteilt vom Netto ab.

Nach Steuer heißt: Was du zurückbekommst, kannst du nicht mehr absetzen. Deshalb bleibt von der Rückerstattung weniger übrig, als auf dem Papier steht.

Im Monat, wenn nicht anders genanntTarif 1Tarif 2Tarif 3
netto aus Schritt 2245,63 €201,08 €275,48 €
Selbstbeteiligung im Jahr300,00 €500,00 €500,00 €
höchste Beitragsrückerstattung im Jahr1.284,28 €500,00 €2.648,32 €
Rückerstattung nach Steuer, im Jahr744,88 €290,00 €1.536,03 €
Rückerstattung nach Steuer, im Monat62,07 €24,17 €128,00 €
Worst Case: Selbstbeteiligung ganz verbraucht270,63 €242,74 €317,15 €
Best Case: keine Rechnung, volle Rückerstattung183,56 €176,91 €147,48 €

Rechnung Tarif 1: Worst Case 245,63 € + 300 € ÷ 12 = 270,63 €, Best Case 245,63 € − 744,88 € ÷ 12 = 245,63 € − 62,07 € = 183,56 €.

Echter Vergleich aus Gorans Beratung, Stand 2026, Beispielperson 35 Jahre, angestellt; Portalwerte von einem großen Vergleichsportal. Die GKV-Spalte ist der Höchstbeitrag 2026: Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 € im Monat mal 21,1 % (14,6 % allgemein, 2,9 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag, 3,6 % Pflege). Ohne Gewähr.

Schritt 1

Der Arbeitgeber zahlt mit, aber nicht jedem

Als Angestellter bekommst du einen Zuschuss zu deinem PKV-Beitrag. Er ist so hoch wie der Arbeitgeberanteil, den dein Arbeitgeber in der GKV zahlen würde, höchstens aber die Hälfte deines tatsächlichen Beitrags (§ 257 Abs. 2 SGB V). 2026 sind das höchstens 613,22 € im Monat, 508,59 € für die Kranken- und 104,63 € für die Pflegeversicherung.

Der Zuschuss richtet sich nach deinem Beitrag. Die Rechnungen, die du selbst trägst, etwa über eine Selbstbeteiligung, bezuschusst er nicht.

Als Selbstständiger trägst du den Beitrag allein. Eine Ausnahme sind Künstler und Publizisten, bei denen die Künstlersozialkasse einen Zuschuss zahlt.

Als Beamter gibt es keinen Zuschuss, sondern die Beihilfe. Du versicherst nur den Rest, deshalb ist dein Beitrag von vornherein niedriger.

Der Steuer-Haken

Warum am Ende weniger Netto übrig bleibt, als der Beitragsunterschied verspricht

Die PKV ist oft günstiger als die GKV. Von dem Unterschied kommt trotzdem weniger bei dir an, als die beiden Beiträge versprechen. Das ist kein Nachteil der PKV, es liegt an drei Dingen.

1. Die Hälfte gehört dem Arbeitgeber. Als Angestellter zahlt dein Arbeitgeber die Hälfte deines Beitrags. Sinkt dein Beitrag, sinkt sein Zuschuss mit. Von jedem Euro, den der Tarif günstiger ist, sparst du selbst nur etwa die Hälfte.

2. Die andere Hälfte wird versteuert. Deinen Beitrag setzt du von der Steuer ab. Zahlst du weniger Beitrag, setzt du weniger ab und zahlst mehr Steuer. Ein Teil deiner Ersparnis geht so ans Finanzamt.

3. In der PKV zählt nur der Basisanteil. Den GKV-Beitrag setzt du zu rund 97 % ab. In der PKV nur den Teil, der dem Schutz der GKV entspricht, bei einem guten Tarif rund 80 %. Chefarzt, Einbettzimmer oder Krankentagegeld zählen nicht. Je leistungsstärker der Tarif, desto kleiner der Anteil.

Mit echten Beträgen, zuerst für Selbstständige ohne Zuschuss:

Im MonatPKV · BeispielGKV · HöchstbeitragUnterschied
Beitrag671,20 €1.261,00 €590 €
steuerlich absetzbarrund 80 %: 537 €rund 97 %: 1.219 €–
Steuerersparnis bei 42 %226 €512 €–
Nettobeitrag446 €749 €303 €

Brutto trennen die beiden 590 €, nach Steuer bleiben 303 €. Die GKV wird dadurch nicht günstiger, der Abstand wird nur kleiner.

Als Angestellter zahlt der Arbeitgeber mit. Dein Anteil liegt bei 335,60 € statt 647,78 €, also 312 € niedriger. Weil bei der Lohnsteuer nur der Basisanteil zählt, zahlst du rund 53 € mehr Lohnsteuer. Es bleiben 259 € im Monat, gut 3.100 € im Jahr. Wie das auf dem Lohnzettel aussieht, steht weiter unten.

Beispiel aus dem Handbuch: PKV-Beitrag 671,20 € aus einem realen Angebotsvergleich, GKV-Höchstbeitrag 2026 rund 1.261 € mit Pflege. Angestellter mit 7.500 € brutto im Monat, Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer. Grenzsteuersatz 42 % als Beispiel. Eigene Berechnung, keine Steuerberatung.

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Schritt 2

Wer festlegt, was Basis ist

Welcher Teil deines Beitrags als Basisabsicherung gilt, rechnet nicht das Finanzamt aus, sondern dein Versicherer. Er folgt dabei einer eigenen Verordnung, der KVBEVO. Sie zieht vom Beitrag alles ab, was über die Leistungen der gesetzlichen Kasse hinausgeht, zum Beispiel Chefarzt, Einbettzimmer oder Krankentagegeld. Den Basisanteil übermittelt der Versicherer an das Finanzamt.

Warum die GKV nicht bei 100 % liegt: Ihr Beitrag enthält einen Anspruch auf Krankengeld. Dafür wird er steuerlich um 4 % gekürzt (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG).

Der zweite Topf ist meistens voll

Was nicht Basis ist, fällt in einen gemeinsamen Höchstbetrag von 2.800 € im Jahr, für Angestellte mit Zuschuss und Beihilfeberechtigte 1.900 € (§ 10 Abs. 4 EStG). Die Basisbeiträge werden zuerst hineingerechnet. Bei den meisten ist der Topf damit schon voll. Mehr dazu unter PKV steuerlich absetzen.

Warum „100 € gegen 100 €“ täuscht

Absetzbarkeit ist nur die halbe Wahrheit.

PKV GKV KV-Beitrag 100 € 100 € steuerlich absetzbar 79,6 % 96,8 % Steuererstattung (42 %) 33,43 €

40,66 € Aber: nicht der reale Vergleich, die PKV hat oft einen niedrigeren Beitrag bei besserer Leistung. Absetzbarkeit ist nur EIN Faktor. Der echte PKV-Preisvorteil entsteht aus dem Unterschied zwischen GKV- und PKV-Beitrag, plus Arbeitgeberzuschuss. Bei identischen 100 € lässt er sich nicht zeigen.

Der Lohnzettel

Warum dein Netto nach dem Wechsel sinken kann

Viele Angestellte wundern sich im ersten Monat nach dem Wechsel. Der eigene Anteil am Beitrag ist gesunken, trotzdem steht auf der Gehaltsabrechnung weniger Netto. Das liegt an zwei Dingen.

Erstens taucht der PKV-Beitrag auf dem Lohnzettel nicht als Abzug auf. Dein Arbeitgeber zahlt dir den Zuschuss aus, und du überweist den Beitrag selbst. Das Netto sieht deshalb höher aus als das, was dir am Ende bleibt.

Zweitens rechnet der Arbeitgeber bei der Lohnsteuer eine Vorsorgepauschale gegen. In der PKV zählt dafür nur der Basisanteil.

Beispiel aus dem HandbuchWert
Bruttolohn7.500 € im Monat
PKV-Beitrag, davon trägt der Arbeitgeber die Hälfte671,20 €
Vorsorgepauschale bei GKVrund 631 €
Vorsorgepauschale bei PKV (Basisanteil)rund 504 €
weniger absetzbar127 €
mehr Lohnsteuer bei 42 % Grenzsteuersatzrund 53 €

Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer. Eigene Berechnung, keine Steuerberatung.

Die Nettozeile auf dem Lohnzettel ist deshalb der falsche Maßstab für einen Vergleich. Entscheidend ist, was am Monatsende übrig bleibt, nachdem du den Beitrag überwiesen hast.

Werte exemplarisch.

Worauf es ankommt

Vergleiche netto mit netto.

Das ganze Beispiel von oben, Tarif 1, in drei Zahlen:

Das Portal zeigt 323 € Ersparnis im Monat, 3.876 € im Jahr.

Nach Arbeitgeberzuschuss und Steuer sind es 118,58 € im Monat.

Am Jahresende liegt dein Beitrag zwischen 183,56 € und 270,63 € im Monat, je nachdem, ob du eine Rechnung einreichst.

Fall nicht auf die Preise oder Erklärungen der Portale rein. Erst nach Arbeitgeberzuschuss und Steuer steht dein echter Beitrag, und nur der gehört in die Entscheidung.

Selbst nachrechnen: Mit dem Netto-Beitragsrechner gehst du dieselben drei Schritte mit deinen eigenen Zahlen durch, im Browser und ohne Anmeldung.

Profi-Tipp

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Was noch dazugehört

Drei Stellen, an denen sich Netto noch verschiebt

Die Beitragsrückerstattung. Sie mindert im Jahr der Auszahlung deine abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. Vier Monatsbeiträge von je 617 € sind 2.468 €. Bei 42 % Grenzsteuersatz bleiben davon rund 1.431 €. Wie das zusammenhängt, steht unter Beitragsrückerstattung.

Die Selbstbeteiligung. Was du selbst trägst, ist kein Beitrag und keine Sonderausgabe (BFH, Urteil vom 01.06.2016, X R 43/14). Ein niedrigerer Beitrag durch eine höhere Selbstbeteiligung bringt dir deshalb netto weniger, als die Bruttozahl zeigt.

Die Vorauszahlung. Du darfst Beiträge für künftige Jahre vorab zahlen, bis zum Dreifachen des Jahresbeitrags, und sie im Zahljahr absetzen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). In einem einkommensstarken Jahr kann das die Steuer spürbar senken. Mehr unter Steuern senken mit Vorauszahlung.

Diese drei Punkte rechne ich für dich zusammen mit Zuschuss und Steuer in einer Zahl: dem Betrag, der dich jeden Monat wirklich kostet.

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