Der Baustein, den du nicht wählst, sondern bekommst.
Von Goran Ovčar, Versicherungsmakler nach § 34d GewO
Warum du sie nicht abwählen kannst
§ 23 SGB XI verpflichtet jeden privat Krankenversicherten, bei demselben Unternehmen einen Pflegeversicherungsvertrag zu unterhalten. Das ist keine Empfehlung und keine Verkaufsentscheidung, sondern eine Pflicht, die an der Krankenvollversicherung hängt.
Auf deiner Beitragsaufstellung taucht sie als eigene Position auf, meist als PVN (Pflege-Pflichtversicherung Normaltarif) oder PVB (mit Beihilfeanspruch). Wenn du deine Beiträge aufschlüsselst und dich fragst, was diese Zeile ist: das ist sie.
Gleiche Leistungen, andere Kalkulation
Der Leistungsumfang ist dem der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig, so schreibt es das Gesetz vor. Pflegegrade, Pflegegeld, Pflegesachleistungen, stationäre Leistungen: die Höhe richtet sich nach denselben Regeln.
Der Unterschied liegt im Beitrag. Die soziale Pflegeversicherung rechnet mit einem Prozentsatz vom Einkommen. Die private rechnet risikobasiert nach Eintrittsalter und Geschlecht und bildet Alterungsrückstellungen. Wer jung einsteigt, zahlt dauerhaft weniger. Wer spät einsteigt, deutlich mehr.
Wie in der Krankenvollversicherung gilt: Für Kinder ist die Pflegepflichtversicherung beitragsfrei mitversichert, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Deckelung, die kaum jemand kennt
Das Gesetz begrenzt den Beitrag: Er darf den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung nicht überschreiten. Und wenn beide Ehegatten privat pflegeversichert sind und einer kein Gesamteinkommen über der Grenze hat, ist der gemeinsame Beitrag auf 150 Prozent dieses Höchstbeitrags gedeckelt.
Das ist ein echter Schutzmechanismus, der in der Beratung selten vorkommt, weil er erst später greift.
Die Pflegepflichtversicherung ist in den Leistungen gleichwertig, aber sie deckt in beiden Systemen nur einen Teil der echten Pflegekosten. Die Lücke schließt eine freiwillige Pflegezusatzversicherung, und die ist eine eigene Entscheidung, keine Pflicht.
Was das für deine Beitragsaufstellung heißt
Wenn du deinen Gesamtbeitrag prüfst, gehören mindestens diese Positionen dazu: Krankenvollversicherung (ambulant, stationär, Zahn), Krankentagegeld, Pflegepflichtversicherung, und häufig eine Beitragsentlastung.
Wer nur die Krankenvollversicherung vergleicht, vergleicht nicht den Beitrag, den er zahlt. Genau deshalb frage ich im Double-Check alle Positionen einzeln ab.
Die Lücke schließen
Die Pflegepflichtversicherung deckt einen Teil, nicht das Ganze. Was fehlt, lässt sich gezielt ergänzen.
Weitere Infos zum Thema
Der Double-Check
Alle Positionen deines Beitrags einzeln geprüft.
Beitragsentlastung
Der Baustein, der den Beitrag im Alter senkt.
Brutto und Netto
Was am Ende wirklich von dir kommt.
Zusatzversicherung
Die Lücke, die auch die Pflichtversicherung lässt.