Der Baustein, den du nicht wählst, sondern bekommst.
Von Goran Ovčar, Versicherungsmakler nach § 34d GewO
Rechtsgrundlage: § 23 SGB XI
Warum du sie nicht abwählen kannst
Das Gesetz verpflichtet jeden privat Krankenversicherten, beim selben Unternehmen auch eine Pflegeversicherung zu haben. Das ist keine Empfehlung und keine Verkaufsentscheidung, sondern eine Pflicht, die an der Krankenvollversicherung hängt.
Auf deiner Beitragsaufstellung taucht sie als eigene Position auf, meist als PVN (Pflege-Pflichtversicherung Normaltarif) oder PVB (mit Beihilfeanspruch). Wenn du deine Beiträge aufschlüsselst und dich fragst, was diese Zeile ist: das ist sie.
Rechtsgrundlage: § 23 SGB XI
Gleiche Leistungen, andere Kalkulation
Der Leistungsumfang ist dem der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig, so schreibt es das Gesetz vor. Pflegegrade, Pflegegeld, Pflegesachleistungen, stationäre Leistungen: die Höhe richtet sich nach denselben Regeln.
Der Unterschied liegt im Beitrag. Die soziale Pflegeversicherung rechnet mit einem Prozentsatz vom Einkommen. Die private rechnet risikobasiert nach Eintrittsalter und Geschlecht und bildet Alterungsrückstellungen. Wer jung einsteigt, zahlt dauerhaft weniger. Wer spät einsteigt, deutlich mehr.
Wie in der Krankenvollversicherung gilt: Für Kinder ist die Pflegepflichtversicherung beitragsfrei mitversichert, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Deckelung, die kaum jemand kennt
Das Gesetz begrenzt den Beitrag: Er darf den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung nicht überschreiten. Und wenn beide Ehegatten privat pflegeversichert sind und einer kein Gesamteinkommen über der Grenze hat, ist der gemeinsame Beitrag auf 150 Prozent dieses Höchstbeitrags gedeckelt.
Das ist ein echter Schutzmechanismus, der in der Beratung selten vorkommt, weil er erst später greift.
Die Pflegepflichtversicherung ist in den Leistungen gleichwertig, aber sie deckt in beiden Systemen nur einen Teil der echten Pflegekosten. Die Lücke schließt eine freiwillige Pflegezusatzversicherung, und die ist eine eigene Entscheidung, keine Pflicht.
Wenn der Eigenanteil nicht mehr zu bezahlen ist
Die Frage dahinter stellt kaum jemand laut, also stelle ich sie: Was passiert, wenn Rente und Ersparnisse den Eigenanteil im Heim nicht mehr decken? Die Antwort ist nicht „dann steht man auf der Straße". Es gibt eine gesetzliche Auffanglinie, sie heißt Hilfe zur Pflege und steht im Zwölften Sozialgesetzbuch.
Das Sozialamt übernimmt dann den Teil, den der Pflegebedürftige aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht tragen kann. Vorher wird geprüft, was an eigenen Mitteln da ist, und es gibt ein Schonvermögen, das nicht angetastet wird. Wichtig für viele: Kinder werden erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro herangezogen, und diese Grenze gilt für jedes Kind einzeln. Unterhalb davon fragt das Sozialamt bei den Kindern gar nicht erst nach.
Warum das hierher gehört: Die Pflegepflichtversicherung, ob privat oder sozial, deckt einen Teil der Kosten, nie das Ganze. Wer das weiß, entscheidet ruhiger über eine Pflegezusatzversicherung, weil er den Unterschied kennt zwischen „reicht nicht" und „ist nicht abgesichert". Eine Zusatzversicherung schließt die Lücke aus eigener Kraft, die Hilfe zur Pflege ist das, was greift, wenn niemand vorgesorgt hat.
Rechtsgrundlage: §§ 61 ff. SGB XII (Hilfe zur Pflege), § 94 Abs. 1a SGB XII (Einkommensgrenze beim Unterhaltsrückgriff, eingeführt mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zum 1. Januar 2020).
Verschaff dir Klarheit, in Minuten und kostenlos.
PKV-Typ-Finder
Welcher Typ bist du: Grundschutz, Komfort oder Premium?
Starten →Beitragsrechner
Ehrliche Schätzung nach Alter, Beruf und Typ, mit Best/Worst-Case.
Rechnen →GKV ↔ PKV
Was zahlst du gesetzlich vs. privat? Ersparnis und Leistung im Blick.
Vergleichen →Klarheits-Check
Darf ich überhaupt in die PKV? In 4 Fragen zur Antwort.
Prüfen →Was das für deine Beitragsaufstellung heißt
Wenn du deinen Gesamtbeitrag prüfst, gehören mindestens diese Positionen dazu: Krankenvollversicherung (ambulant, stationär, Zahn), Krankentagegeld, Pflegepflichtversicherung, und häufig eine Beitragsentlastung.
Wer nur die Krankenvollversicherung vergleicht, vergleicht nicht den Beitrag, den er zahlt. Genau deshalb frage ich im Double-Check alle Positionen einzeln ab.
Häufige Fragen
Muss ich als Privatversicherter eine private Pflegeversicherung abschließen?
Ja. Das Gesetz verpflichtet jeden privat Krankenversicherten, beim selben Unternehmen auch eine Pflegeversicherung zu haben. Eine Wahl gibt es dabei nicht.
Sind die Leistungen schlechter als in der sozialen Pflegeversicherung?
Nein. Das Gesetz verlangt gleichwertige Leistungen. Pflegegrade und Leistungshöhen richten sich nach denselben Regeln. Der Unterschied liegt in der Beitragskalkulation.
Gibt es eine Beitragsobergrenze?
Ja. Der Beitrag darf den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung nicht überschreiten. Für Ehepaare, bei denen ein Partner kein eigenes Einkommen über der Grenze hat, gilt zusammen eine Grenze von 150 Prozent dieses Höchstbeitrags.
Die Lücke schließen
Die Pflegepflichtversicherung deckt einen Teil, nicht das Ganze. Was fehlt, lässt sich gezielt ergänzen.