Eine der wertvollsten Klauseln überhaupt.
Die PKV bewertet dich einmal, beim Eintritt. Was danach passiert, ändert deinen Vertrag nicht. Das ist der große Vorteil des Systems, und zugleich sein größtes Risiko: Wer einmal drin ist und dann krank wird, kommt zwar nie raus, aber er kommt auch nirgends besser hin.
Ein leistungsstärkerer Tarif ist normalerweise ein Neuantrag, und der bedeutet eine neue Gesundheitsprüfung. Wer in den Jahren dazwischen eine Diagnose bekommen hat, zahlt einen Risikozuschlag, bekommt einen Leistungsausschluss oder wird abgelehnt.
Das Optionsrecht hebelt genau das aus. Es ist eine im Vertrag zugesagte Erlaubnis, aufzusteigen, als wäre nichts gewesen.
Wie es funktioniertEin Termin, keine Zeitspanne.
Der Stichtag. Das Recht entsteht nach einer festgelegten Versicherungsdauer, oft nach 36 und 72 Monaten. Es ist kein Zeitraum, sondern ein Termin.
Die Frist. Die Umstellungserklärung muss spätestens am Vortag des Optionstermins beim Versicherer sein. Nicht am Tag selbst, nicht danach.
Wenn du nichts tust. Der Vertrag läuft unverändert weiter. Es passiert nichts Schlimmes, aber die Gelegenheit ist weg.
Wo es steht. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen deines Tarifs, üblicherweise in Teil III. Dort steht auch, ob dein Tarif überhaupt eines hat.
Eine Ausnahme, die man kennen muss. In seltenen Fällen enthält ein Vertrag eine besondere Vereinbarung, nach der für eine bestimmte Erkrankung doch eine erneute Gesundheitsprüfung verlangt wird. Das steht dann in deinem Versicherungsschein, nicht in den allgemeinen Bedingungen.
Die 36 und 72 Monate stammen aus dem Tarif einer Gesellschaft. Andere Tarife haben andere Termine oder gar keine Option. Deine Bedingungen entscheiden.
Was noch dranhängtEin Aufstieg kostet mehr. Zwei Dinge relativieren das.
Steuerliche Berücksichtigung. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind im Rahmen der Höchstbeträge als Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Ein höherer Beitrag erhöht den absetzbaren Anteil, soweit die Grenzen es zulassen.
Beitragsrückerstattung. In leistungsstärkeren Tarifen fällt sie häufig höher aus. Wer selten zum Arzt geht, bekommt einen Teil des Mehrbeitrags darüber zurück.
Beides sind keine Automatismen. Ob es sich rechnet, hängt an deinem Einkommen, deinen sonstigen Vorsorgeaufwendungen und daran, wie oft du Leistungen einreichst.
Was du tun solltestFünf Schritte.
- Nachsehen, ob dein Tarif eines hat. In den Bedingungen, Teil III. Wenn du sie nicht findest, frag mich, das ist in fünf Minuten geklärt.
- Den Stichtag notieren, sobald du ihn kennst. 36 Monate nach Vertragsbeginn ist ein Datum, an das sich niemand von selbst erinnert.
- Rechtzeitig entscheiden, nicht am Stichtag. Die Erklärung muss vorher da sein, und du willst vorher wissen, in welchen Tarif du wechselst.
- Nicht blind hochstufen. Ein Optionsrecht ist eine Gelegenheit, keine Pflicht. Wenn dein jetziger Tarif passt und du gesund bist, kannst du es verfallen lassen. Es lohnt vor allem dann, wenn sich gesundheitlich etwas verändert hat.
- Prüfen, ob eine Sondervereinbarung in deinem Schein steht. Sie kann die Option für eine bestimmte Erkrankung einschränken.
Nicht zu verwechseln mit dem Tarifwechsel nach § 204 VVG. Der gilt immer und in jedem Vertrag, verlangt bei Mehrleistung aber eine Gesundheitsprüfung. Das Optionsrecht gilt nur an seinen Stichtagen, dafür ohne.
Kurz gesagt
Das Optionsrecht ist eine Tür, die sich zweimal öffnet und dann zufällt. Sie kostet nichts, solange du sie nicht benutzt, und sie ist am meisten wert für den, der sie am dringendsten braucht.
Wer sie verpasst, merkt es erst, wenn er sie gebraucht hätte.
Unverbindliche Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.