Keine Strafe, eine rechnerische Anpassung.
Ergeben die Gesundheitsfragen ein erhöhtes Risiko, gleicht ein Zuschlag die erwarteten Mehrkosten aus, damit dein Vertrag trotz Vorerkrankung überhaupt möglich wird. So bleibt das Versichertenkollektiv stabil (Äquivalenzprinzip). prozentual · z. B. +10 % oder fest · z. B. +30 € in der GKV gibt es das nicht Wie hoch fällt er aus?
Meist 10–20 %, je nach Diagnose.
Beispiel Beitrag 400 € · +10–20 % +40–80 € pro Monat, das sind +480 bis +960 € im Jahr. Schilddrüsenunterfunktion 25–60 € Heuschnupfen 0–40 € Bluthochdruck 45–150 € Asthma bronchiale
60–250 € Praxiswerte je nach Versicherer und Ausprägung, exemplarisch, keine Zusage.
Was ein Zuschlag über die Laufzeit kostet
Ein Zuschlag wirkt klein, wenn man ihn im Monat betrachtet. Die Rechnung ändert sich, wenn man die Laufzeit dazunimmt.
| Beispiel von oben | Betrag |
|---|---|
| Beitrag 400 €, Zuschlag 10 % | 40 € im Monat |
| im Jahr | 480 € |
| über 30 Jahre, ohne jede Beitragsanpassung | 14.400 € |
Eigene Rechnung, keine Zusage. In der Wirklichkeit steigt der Beitrag über 30 Jahre, und mit ihm meist auch der Zuschlag.
Denn ein prozentualer Zuschlag hängt am Beitrag. Wird der Tarif angepasst, wächst er in der Regel mit. Ob und wie ein fester Eurobetrag angepasst wird, regeln die Bedingungen. Über die Laufzeit ist ein Zuschlag deshalb einer der teuersten Punkte im Vertrag.
Wer den Zuschlag mitträgt
Der Zuschlag ist Teil deines Beitrags. Als Angestellter trägt dein Arbeitgeber die Hälfte mit, solange dein Beitrag unter dem Höchstzuschuss bleibt, 2026 sind das 613,22 € im Monat (§ 257 Abs. 2 SGB V). Als Selbstständiger zahlst du ihn allein.
Gilt er für immer?
Nein, fällt die Ursache weg, kann er fallen.
Der Zuschlag hängt an der konkreten Vorerkrankung. Spielt sie dauerhaft keine Rolle mehr, kannst du verlangen, dass der Zuschlag sinkt. Er sinkt ab dem Tag, an dem dein Schreiben beim Versicherer ankommt.
Rechtsgrundlage: § 41 VVG
1 · Bitten Schriftlich um Überprüfung und Reduzierung bitten, kurz begründen.
2 · Nachweisen Attest „beschwerdefrei/ausgeheilt“, Verlauf, beendete Medikation beilegen.
3 · Bestätigen Bestätigen lassen, ab wann der Zuschlag entfällt oder sinkt.
Wann ein Zuschlag nicht verlangt werden darf
Das Gesetz erlaubt den Zuschlag, wenn ein erhöhtes Risiko vorliegt (§ 203 Abs. 1 VVG). Es setzt ihm aber Grenzen.
Im Basistarif gibt es keinen Risikozuschlag. Jeder private Versicherer muss dich dort aufnehmen (§ 203 Abs. 1 VVG, § 193 Abs. 5 VVG). Mehr unter Basis- und Standardtarif.
Bei Neugeborenen gilt die Kindernachversicherung: ohne Risikozuschlag und ohne Wartezeiten, wenn ein Elternteil am Tag der Geburt seit drei Monaten versichert ist und das Kind binnen zwei Monaten angemeldet wird (§ 198 Abs. 1 VVG).
Beim Tarifwechsel im eigenen Haus darf der Versicherer einen Zuschlag nur für die Mehrleistung verlangen. Du kannst ihn abwenden, indem du für diese Mehrleistung einen Ausschluss vereinbarst (§ 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG).
Wann ein Zuschlag nachträglich kommen kann
Wirst du nach Vertragsschluss krank, bleibt der Beitrag ohne Zuschlag. Anders ist es, wenn im Antrag eine Angabe fehlte. Hätte der Versicherer den Vertrag mit Kenntnis dieser Angabe nur mit Zuschlag geschlossen, kann er den Zuschlag nachträglich zum Vertragsbestandteil machen (§ 19 Abs. 4 VVG). Steigt dein Beitrag dadurch um mehr als 10 %, darfst du innerhalb eines Monats ohne Frist kündigen (§ 19 Abs. 6 VVG).
Wenn der Zuschlag auf einem Irrtum beruht
Das Recht auf Herabsetzung gilt auch dann, wenn der Zuschlag auf einer unrichtigen Angabe beruht, die du irrtümlich gemacht hast (§ 41 Satz 2 VVG). Das betrifft zum Beispiel eine Diagnose, die so nie gestellt wurde.
Wann du den Zuschlag prüfen lassen kannst
Eine feste Frist nennt das Gesetz nicht. Du kannst die Prüfung verlangen, sobald die Vorerkrankung ausgeheilt oder bedeutungslos geworden ist. Dann muss der Versicherer den Beitrag angemessen senken, ab dem Tag, an dem dein Antrag bei ihm eingeht (§ 41 VVG).
Von selbst prüft der Versicherer das nicht. Wie lange du beschwerdefrei sein musst, beurteilt er im Einzelfall. Deshalb lohnt es sich, einen Zuschlag spätestens nach zwei Jahren prüfen zu lassen. Wann das bei dir passt, sehe ich mir mit dir an.
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Ein Zuschlag wird bei Vertragsbeginn kalkuliert, wer später krank wird, bekommt keinen nachträglichen Zuschlag. Eine erneute Prüfung droht nur beim Wechsel in einen höherwertigen Tarif.
Nie blind beantragen. Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt vorab, wie Versicherer dein Gesundheitsbild einstufen, ohne dass eine Ablehnung aktenkundig wird.
Was ich brauche, damit die Einschätzung stimmt
Ein Zuschlag ist nur so genau wie die Angaben, auf denen er beruht. Bevor ich anonym bei Versicherern anfrage, brauche ich zu jeder Vorerkrankung drei Dinge:
Die Diagnose. Was genau lag vor, in der ärztlichen Bezeichnung.
Den Verlauf. Von wann bis wann, wie oft, womit behandelt.
Die Prognose. Abgeschlossen seit wann, oder nur noch zur Kontrolle.
Laufende Behandlungen, die noch nicht abgeschlossen sind, werden fast nie normal angenommen. Oft ist es besser, eine Behandlung erst abzuschließen und dann den Antrag zu stellen.
Ein zweiter Punkt: Was deine Krankenkasse gespeichert hat, stimmt nicht immer. Abrechnungsdiagnosen sind häufig Verdachtsdiagnosen oder wurden über Quartale weitergeschrieben. Ob eine Diagnose falsch ist, kann nur der behandelnde Arzt bestätigen. Wie du damit umgehst, steht unter Anzeigepflichtverletzung.
Mit sauberen Angaben frage ich für dich anonym an, ohne deinen Namen, und zeige dir schwarz auf weiß, wer was zugesagt hat.
Wie stuft dich ein Versicherer ein?
Ich kläre das über eine anonyme Voranfrage, bevor irgendetwas aktenkundig wird. Kostenlos, unverbindlich und mit echten Einschätzungen. Unverbindliche Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Zwei Wege, den Zuschlag wieder loszuwerden: Ist die Erkrankung ausgeheilt, kannst du verlangen, dass er wegfällt. Den Antrag auf Überprüfung stelle ich mit dir. Und wenn dein Tarif ein Optionsrecht hat, kommst du an seinen Stichtagen ganz ohne neue Prüfung höher.