Schritt 1
Welcher Fall ist deiner?
Du wechselst nur von einer Krankenkasse zur anderen? Dann brauchst du kein Kündigungsschreiben. Die neue Kasse beendet die alte Mitgliedschaft für dich. Achte nur auf die Bindung von 12 Monaten und auf längere Bindungen aus einem Wahltarif.
Sobald du einen Fall wählst, erscheint hier dein Schreiben.
Schritt 2
Frist und Nachweis in jedem Fall
Krankenkasse kündigen, weil du in die PKV wechselst
Zwei volle Monate zum Monatsende. Kommt dein Schreiben im September an, endet die Mitgliedschaft mit dem 30. November.
Der Kasse muss spätestens am letzten Tag der Mitgliedschaft ein Nachweis deiner neuen Versicherung vorliegen, am besten an einem Werktag. Fehlt er, wird die Kündigung nicht wirksam.
Die Mitgliedschaft in der Kranken- und in der Pflegekasse. Beides steht im Schreiben.
Rechtsgrundlage: § 175 SGB V (Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch)
Austritt nach dem Ende der Pflicht- oder Familienversicherung
Endet deine Pflicht- oder Familienversicherung, führt die Kasse dich automatisch als freiwilliges Mitglied weiter. Willst du das nicht, erklärst du deinen Austritt.
Zwei Wochen, nachdem dich die Kasse auf die Möglichkeit zum Austritt hingewiesen hat. Dieser Hinweis kommt oft erst Wochen später.
Der Austritt gilt nur, wenn du nachweist, dass du anders für den Krankheitsfall abgesichert bist, zum Beispiel mit der Bestätigung deiner PKV.
Rechtsgrundlage: § 188 Abs. 4 SGB V (obligatorische Anschlussversicherung)
Kündigung nach einer Beitragsanpassung
Zwei Monate ab dem Tag, an dem die Mitteilung über die Erhöhung bei dir angekommen ist. Die Kündigung gilt ab dem Tag, an dem der neue Beitrag gelten soll. Dasselbe Recht hast du, wenn der Versicherer Leistungen kürzt.
Innerhalb von zwei Monaten nach deiner Kündigung zeigst du, dass du beim neuen Versicherer ohne Lücke versichert bist. Liegt der Kündigungstermin später, reicht es bis zu diesem Termin.
Der Nachweis schützt nur die Grundversicherung. Zahn, Wahlleistungen im Krankenhaus oder Krankentagegeld wären sonst auch dann gekündigt, wenn der Wechsel scheitert.
Rechtsgrundlage: § 205 Abs. 4 und Abs. 6 VVG (Versicherungsvertragsgesetz)
Kündigung, weil du pflicht- oder familienversichert wirst
Drei Monate ab Beginn der Versicherungspflicht. Die Kündigung wirkt dann rückwirkend zu diesem Tag, der Versicherer bekommt den Beitrag nur bis dahin. Später geht es auch, dann aber erst zum Ende des Monats, in dem du die Versicherungspflicht nachweist.
Fordert dich der Versicherer schriftlich auf, die Versicherungspflicht nachzuweisen, hast du dafür zwei Monate. Sonst ist die Kündigung unwirksam, es sei denn, du kannst für die Verspätung nichts.
Du kannst Teile als Zusatzversicherung zur Krankenkasse weiterführen, etwa für Zahn und Krankenhaus, oder den Vertrag als Anwartschaft ruhen lassen.
- Gleich behandelt werden der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung und der dauerhafte Anspruch auf Heilfürsorge aus einem Beamten- oder ähnlichen Dienstverhältnis.
- Umstritten ist die Versicherungspflicht in einem anderen Land der EU, des EWR oder in der Schweiz, und ebenso ein freiwilliger Beitritt zur Krankenkasse, etwa nach Feststellung einer Schwerbehinderung. In diesen Fällen lass uns vorher sprechen.
Rechtsgrundlage: § 205 Abs. 2 VVG, für die Anwartschaft § 204 Abs. 4 VVG
Kündigung nach der Umstellung deines Tarifs
Dein Vertrag sieht vor, dass ab einem bestimmten Alter oder Ereignis ein anderer Beitrag gilt, etwa beim Wechsel aus dem Ausbildungs-, Kinder- oder Jugendtarif in einen Tarif mit Alterungsrückstellungen. Steigt dadurch dein Beitrag, darfst du kündigen.
Zwei Monate nach der Umstellung, mit Wirkung zu dem Tag, an dem sie gilt.
Du zeigst innerhalb von zwei Monaten nach deiner Kündigung, dass die versicherte Person beim neuen Versicherer ohne Lücke versichert ist.
Rechtsgrundlage: § 205 Abs. 3 und Abs. 6 VVG
Ordentliche Kündigung für den Wechsel zu einem anderen Versicherer
Drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Wann das endet, legt deine Gesellschaft fest: am 31. Dezember (Kalenderjahr), am Jahrestag deines Vertragsbeginns (Versicherungsjahr) oder, nur bei der SDK, am 30. Juni (Geschäftsjahr).
Vorher geht es nicht. Die Mindestvertragsdauer beträgt höchstens zwei Jahre, manche Versicherer verkürzen sie auf ein Jahr. Was bei deiner Gesellschaft gilt, steht in der Liste je Gesellschaft.
Kündigst du mehr als zwei Monate vor dem Termin, muss der Nachweis der neuen Versicherung spätestens zum Kündigungstermin vorliegen.
Rechtsgrundlage: § 205 Abs. 1 und Abs. 6 VVG
Das Schreiben dafür steht fertig bei den Musterschreiben, mit Vorbehalt und mit Feldern zum Ausfüllen. Zum Schreiben: Ordentliche Kündigung mit Vorbehalt →
Für jede Kündigung einer PKV
- Mehrere Personen im Vertrag? Kündigst du nur für eine, schreib ausdrücklich, wer unverändert versichert bleibt. Dasselbe gilt für einzelne Tarife, die du behalten willst. Die Felder dafür findest du unten.
- Mitversicherte Angehörige unter derselben Versicherungsnummer: Für sie musst du nach dem Bundesgerichtshof nicht zwingend einen eigenen Nachweis vorlegen. Du musst sie aber über die Kündigung informieren.
- Wer unterschreibt: immer der Versicherungsnehmer. Dazu die versicherte Person, deren Vertrag gekündigt wird, wenn sie 14 Jahre oder älter ist. Bei Kindern und Jugendlichen auch der zweite Elternteil. Hast du das alleinige Sorgerecht, steht das im Schreiben.
Dein Schreiben
Bevor du das abschickst: Ich prüfe für dich, ob dein neuer Vertrag steht. Kündige nie, bevor die Zusage des neuen Versicherers da ist.
Meine Kündigung prüfen lassen →So kommt dein Schreiben sicher an
Eine Kündigung gilt erst, wenn sie beim Empfänger ankommt. Deshalb zählt nicht, wann du sie abschickst, sondern wann sie dort ist.
- Schriftlich und unterschrieben. Ein Fax oder das unterschriebene Schreiben als PDF im Anhang einer E-Mail kann genügen. Lass dir dann bestätigen, dass es angekommen ist und in dieser Form anerkannt wird.
- Nur eine E-Mail ohne unterschriebenes Schreiben reicht in der Regel nicht. Sie ersetzt die Schriftform nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur.
- Ältere Verträge: Wurde dein Vertrag vor dem 1. Oktober 2016 geschlossen und war dort Schriftform vereinbart, gilt die Schriftform weiter. Die Versicherer sehen das zum Teil anders, entschieden ist es nicht.
- Wochenende und Feiertag: Fällt der Termin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, würde eigentlich der nächste Werktag gelten. Ob das bei Versicherungen greift, ist umstritten. Plane so, dass dein Schreiben vorher ankommt.
Rechtsgrundlage: § 126a BGB (elektronische Form), § 193 BGB (Fristende am Wochenende)
Schick die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein und leg den Beleg zu deiner Kopie. Dann kannst du jederzeit beweisen, dass sie rechtzeitig angekommen ist.
Wenn dein Fall nicht dabei ist
- Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft: Sie berechtigt zur außerordentlichen Kündigung der Krankheitskosten-Vollversicherung, nicht der Pflegepflichtversicherung.
- Freiwilliger Beitritt zur Krankenkasse, etwa nach Feststellung einer Schwerbehinderung: Ob das zur Kündigung berechtigt, ist umstritten.
- Du erfüllst die Voraussetzungen deines Tarifs nicht mehr: Dann brauchst du keine Kündigung, unter Umständen aber eine Umstellung, damit du ohne Lücke versichert bleibst.
Für diese Fälle schreibe ich dir das passende Schreiben, nachdem ich deinen Vertrag gesehen habe. Schreib mir kurz, worum es geht.