Sie sind nicht der Ersatz, sondern der Rest
Bei gesetzlich Versicherten zahlt die Krankenkasse bis zu 13 € je Kalendertag, der Arbeitgeber legt die Differenz zum Nettoentgelt drauf. Privat Versicherte haben keine Kasse, die zahlt. An ihre Stelle tritt das Bundesamt, und zwar mit einem gedeckelten Einmalbetrag.
Der Arbeitgeberzuschuss bleibt davon unberührt. Er berechnet sich nach § 20 MuSchG genauso wie bei gesetzlich Versicherten, aus der Differenz zwischen 13 € kalendertäglich und dem durchschnittlichen kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelt. Unter dem Strich landen Angestellte deshalb meist auf einem ähnlichen Betrag.
| Gesetzlich versichert | Privat versichert | |
|---|---|---|
| Von der Kasse | bis 13 € je Kalendertag | nichts |
| Vom Bundesamt | nichts | einmalig höchstens 210 € |
| Vom Arbeitgeber | Differenz zwischen 13 € je Kalendertag und dem Nettoentgelt, § 20 MuSchG | |
| Beitrag zur Krankenversicherung | ruht | läuft weiter |
Die letzte Zeile ist der eigentliche Unterschied, nicht die 210 €. Gesetzlich Versicherte zahlen im Mutterschutz keinen Beitrag, privat Versicherte zahlen ihn voll weiter, und ohne Arbeitsentgelt fällt auch der Arbeitgeberzuschuss zum Beitrag weg. Das ist der Posten, den man einplanen muss.
Kein Arbeitgeber, kein Zuschuss
Wer selbstständig ist, hat weder eine Kasse noch einen Arbeitgeber, der zuzahlt. Der Verdienstausfall rund um die Geburt ist damit vollständig privat zu tragen, es sei denn, ein Krankentagegeld greift.
Ob es das tut, ist Tariffrage und muss vorher geklärt werden. Viele Tarife leisten bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, und eine Schwangerschaft ist keine Krankheit. Frag das ausdrücklich ab, bevor du dich darauf verlässt.
Der AntragFrühestens sieben Wochen vorher
Gestellt wird er beim Bundesamt für Soziale Sicherung, zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin. Die Bescheinigung darf frühestens sieben Wochen vor dem Termin ausgestellt werden.
Häufige FragenMutterschaftsgeld und PKV
Bekomme ich Mutterschaftsgeld? Nicht von einer Kasse. Vom Bundesamt für Soziale Sicherung einmalig höchstens 210 €.
Wer zahlt den Rest? Der Arbeitgeber, nach § 20 MuSchG.
Und als Selbstständige? Weder das eine noch das andere. Hier hilft nur ein Krankentagegeld, und auch das nur, wenn der Tarif es hergibt.
Wo stelle ich den Antrag? Beim Bundesamt für Soziale Sicherung, frühestens sieben Wochen vor dem Termin.