Familie · Stand 2026

Mutterschaftsgeld in der PKV

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft:

Kurz erklärt: Privat Versicherte bekommen kein Mutterschaftsgeld von einer Krankenkasse. Sie bekommen einmalig höchstens 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Den weit größeren Teil zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss.
Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 2 und § 20 MuSchG
Warum die 210 Euro so klein wirken

Sie sind nicht der Ersatz, sondern der Rest

Bei gesetzlich Versicherten zahlt die Krankenkasse bis zu 13 € je Kalendertag, der Arbeitgeber legt die Differenz zum Nettoentgelt drauf. Privat Versicherte haben keine Kasse, die zahlt. An ihre Stelle tritt das Bundesamt, und zwar mit einem gedeckelten Einmalbetrag.

Der Arbeitgeberzuschuss bleibt davon unberührt. Er wird genauso berechnet wie bei gesetzlich Versicherten: dein durchschnittliches Netto pro Kalendertag minus 13 €. Unter dem Strich landen Angestellte deshalb meist auf einem ähnlichen Betrag.

Rechtsgrundlage: § 20 MuSchG

 Gesetzlich versichertPrivat versichert
Von der Kassebis 13 € je Kalendertagnichts
Vom Bundesamtnichtseinmalig höchstens 210 €
Vom ArbeitgeberDifferenz zwischen 13 € je Kalendertag und dem Nettoentgelt, § 20 MuSchG
Beitrag zur Krankenversicherungruhtläuft weiter
Profi-Tipp

Plane für den Mutterschutz den vollen PKV-Beitrag ein. Gesetzlich Versicherte zahlen in dieser Zeit keinen Beitrag, privat Versicherte zahlen ihn weiter, und ohne Arbeitsentgelt fällt auch der Arbeitgeberzuschuss weg.

Selbstständige

Kein Arbeitgeber, kein Zuschuss

Wer selbstständig ist, hat weder eine Kasse noch einen Arbeitgeber, der zuzahlt. Der Verdienstausfall rund um die Geburt ist damit vollständig privat zu tragen, es sei denn, ein Krankentagegeld greift.

Ob es das tut, ist Tariffrage und muss vorher geklärt werden. Viele Tarife leisten bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, und eine Schwangerschaft ist keine Krankheit. Frag das ausdrücklich ab, bevor du dich darauf verlässt.

Der Antrag

Frühestens sieben Wochen vorher

Gestellt wird er beim Bundesamt für Soziale Sicherung, zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin. Die Bescheinigung darf frühestens sieben Wochen vor dem Termin ausgestellt werden.

Häufige Fragen

Mutterschaftsgeld und PKV

Bekomme ich Mutterschaftsgeld? Nicht von einer Kasse. Vom Bundesamt für Soziale Sicherung einmalig höchstens 210 €.

Wer zahlt den Rest? Der Arbeitgeber, nach § 20 MuSchG.

Und als Selbstständige? Weder das eine noch das andere. Hier hilft nur ein Krankentagegeld, und auch das nur, wenn der Tarif es hergibt.

Wo stelle ich den Antrag? Beim Bundesamt für Soziale Sicherung, frühestens sieben Wochen vor dem Termin.

Werkzeuge

Verschaff dir Klarheit, in Minuten und kostenlos.

Frage zu diesem Thema?

Hol dir Klarheit, oder lade die passende Unterlage herunter.

Du vermisst ein Thema? Schreib mir, was dir fehlt.