Familie · Stand 2026

Mutterschaftsgeld in der PKV

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft:

Kurz erklärt: Privat Versicherte bekommen kein Mutterschaftsgeld von einer Krankenkasse. Sie erhalten nach § 19 Abs. 2 MuSchG eine einmalige Zahlung des Bundesamts für Soziale Sicherung von höchstens 210 €. Den weit größeren Teil zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss nach § 20 MuSchG.
Warum die 210 Euro so klein wirken

Sie sind nicht der Ersatz, sondern der Rest

Bei gesetzlich Versicherten zahlt die Krankenkasse bis zu 13 € je Kalendertag, der Arbeitgeber legt die Differenz zum Nettoentgelt drauf. Privat Versicherte haben keine Kasse, die zahlt. An ihre Stelle tritt das Bundesamt, und zwar mit einem gedeckelten Einmalbetrag.

Der Arbeitgeberzuschuss bleibt davon unberührt. Er berechnet sich nach § 20 MuSchG genauso wie bei gesetzlich Versicherten, aus der Differenz zwischen 13 € kalendertäglich und dem durchschnittlichen kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelt. Unter dem Strich landen Angestellte deshalb meist auf einem ähnlichen Betrag.

 Gesetzlich versichertPrivat versichert
Von der Kassebis 13 € je Kalendertagnichts
Vom Bundesamtnichtseinmalig höchstens 210 €
Vom ArbeitgeberDifferenz zwischen 13 € je Kalendertag und dem Nettoentgelt, § 20 MuSchG
Beitrag zur Krankenversicherungruhtläuft weiter
Profi-Tipp

Die letzte Zeile ist der eigentliche Unterschied, nicht die 210 €. Gesetzlich Versicherte zahlen im Mutterschutz keinen Beitrag, privat Versicherte zahlen ihn voll weiter, und ohne Arbeitsentgelt fällt auch der Arbeitgeberzuschuss zum Beitrag weg. Das ist der Posten, den man einplanen muss.

Selbstständige

Kein Arbeitgeber, kein Zuschuss

Wer selbstständig ist, hat weder eine Kasse noch einen Arbeitgeber, der zuzahlt. Der Verdienstausfall rund um die Geburt ist damit vollständig privat zu tragen, es sei denn, ein Krankentagegeld greift.

Ob es das tut, ist Tariffrage und muss vorher geklärt werden. Viele Tarife leisten bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, und eine Schwangerschaft ist keine Krankheit. Frag das ausdrücklich ab, bevor du dich darauf verlässt.

Der Antrag

Frühestens sieben Wochen vorher

Gestellt wird er beim Bundesamt für Soziale Sicherung, zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin. Die Bescheinigung darf frühestens sieben Wochen vor dem Termin ausgestellt werden.

Häufige Fragen

Mutterschaftsgeld und PKV

Bekomme ich Mutterschaftsgeld? Nicht von einer Kasse. Vom Bundesamt für Soziale Sicherung einmalig höchstens 210 €.

Wer zahlt den Rest? Der Arbeitgeber, nach § 20 MuSchG.

Und als Selbstständige? Weder das eine noch das andere. Hier hilft nur ein Krankentagegeld, und auch das nur, wenn der Tarif es hergibt.

Wo stelle ich den Antrag? Beim Bundesamt für Soziale Sicherung, frühestens sieben Wochen vor dem Termin.

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