Leistungen · Stand 2026

Reha in der PKV

Kurz erklärt: Nach dem Gesetz zahlt die Sozialversicherung die Reha, etwa die Rentenversicherung, nicht die Krankenversicherung. Für Privatversicherte ist niemand zuständig. Deshalb zahlt die PKV die Reha nur, wenn sie im Tarif steht. Kritisch wird das vor allem für Rentner und Selbstständige.
Rechtsgrundlage: § 6 SGB IX

Drei Bereiche, die PKV deckt zwei.

✓ Primär Ambulante Behandlung beim niedergelassenen Arzt. PKV zahlt. ✓ Akut Stationäre Versorgung im Krankenhaus. PKV zahlt. Reha Nach dem Gesetz Sache der gesetzlichen Sozialversicherung, nicht der PKV.

Rechtsgrundlage: § 6 SGB IX

Wer zahlt die Reha?

Bei Privatversicherten nur der Tarif.

Die gesetzlichen Stellen zahlen nur unter Bedingungen. Genau die fehlen Rentnern und vielen Selbstständigen.

Rentenversicherung Zahlt die Reha, damit du wieder arbeiten kannst. Dafür brauchst du 15 Jahre in der Rentenversicherung oder 6 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 2 Jahren. Wer schon Altersrente bekommt, geht leer aus.

Unfallversicherung Zahlt nur nach einem Unfall bei der Arbeit, auf dem Arbeitsweg oder bei einer Berufskrankheit. Selbstständige sind dort nur versichert, wenn ihre Berufsgenossenschaft das vorschreibt oder sie sich freiwillig anmelden.

Krankenkasse Springt ein, wenn sonst niemand zahlt. Für Rentner ist sie deshalb zuständig, aber nur für gesetzlich Versicherte.

Rechtsgrundlage: §§ 10 bis 12 SGB VI, §§ 3, 6, 8, 9 SGB VII, § 40 Abs. 4 SGB V

Nicht verwechseln

Kur, AHB und Reha sind drei Dinge.

Anschluss-Reha (AHB) Schließt direkt an den Klinikaufenthalt an. Das Krankenhaus stellt den Bedarf fest und leitet ein, nicht der Patient.

Reha-Maßnahme Vom Patienten beantragt, etwa geriatrisch, onkologische Nachsorge, Entwöhnung, Mütter/Väter.

Vorsorge Keine Reha. Wird verordnet und nur von gesetzlichen Kassen bezahlt. In PKV-Bedingungen heißt sie oft noch „Kur“.

Rechtsgrundlage: §§ 23 und 24 SGB V

Auf einen Blick

Vier Maßnahmen, wer sie bezahlt

MaßnahmeZielWer zahlt
Stationäre HeilbehandlungHeilung, Linderung, Besserung einer Krankheit, etwa ein künstliches Hüftgelenk bei Arthrosegesetzliche Kasse oder private Krankenversicherung
Anschlussheilbehandlung (AHB)die Gesundheit nach dem Krankenhaus wiederherstellen, etwa Mobilisierung nach einem neuen GelenkUnfallversicherung bei Arbeits- oder Wegeunfall, Rentenversicherung, sonst andere Träger; ohne Vorleistung eines anderen Trägers GKV oder PKV
Rehabilitationmit den Folgen einer Krankheit oder eines Unfalls umgehen lernen, Arbeitskraft und Teilhabe erhaltenwie bei der AHB (Leistungsträger nach § 6 SGB IX)
Vorsorge-KurGesundheit und Arbeitskraft erhalten, bevor eine Krankheit entsteht oder sich verschlimmertgesetzliche Kasse (§ 23 SGB V) oder private Krankenversicherung, wenn der Tarif Kurleistungen vorsieht

Wer zuerst geprüft wird

TrägerVoraussetzungen
1 · RentenversicherungArbeits- oder Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert; 6 Kalendermonate Pflichtbeiträge in den letzten 2 Jahren; letzte Reha länger als 4 Jahre her (Ausnahme: der Zustand hat sich verschlechtert); kein Arbeitsunfall und keine Berufskrankheit
2 · BerufsgenossenschaftArbeitsunfall, Wegeunfall oder Berufskrankheit; die Beiträge zur Berufsgenossenschaft sind bezahlt; Behandlung durch einen Durchgangsarzt (D-Arzt)
3 · Krankenkassekein anderer Träger ist vorrangig zuständig (§ 40 Abs. 4 SGB V); zuständig etwa für Rentner und Pflegebedürftige

Privat Versicherte trifft das doppelt: Für Rentner und viele Selbstständige greift keine der ersten beiden Stufen, und die dritte gilt nur für gesetzlich Versicherte. Dann zahlt allein der Tarif. Ob deiner Reha und Anschlussheilbehandlung voll abdeckt, sehe ich für dich nach. Reha im Tarif prüfen lassen

Quellen: Übersicht „Stationäre Heilbehandlung, AHB, Rehabilitation, Vorsorge-Kur“ (Leistungsträger nach § 6 SGB IX, § 40 SGB V, § 23 SGB V; in der PKV nach AVB und Tarifbedingungen) und Schulungsfolie „Die Rehabilitation, wer trägt die Kosten, Prüfmechanismus“ aus meinen Unterlagen.

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Worauf es ankommt

Steht Reha im Tarif?

Im Kleingedruckten der PKV ist Reha erst einmal ausgeschlossen, außer dein Tarif schließt sie ausdrücklich ein. Vier Fragen zeigen, ob er es tut.

1 · Nur direkt nach dem Krankenhaus? Manche Tarife zahlen die Reha nur, wenn sie an den Klinikaufenthalt anschließt. Eine Reha, die du selbst beantragst, etwa nach einer Krebserkrankung, zahlen sie nicht.

Profi-Tipp

Lass dir die Reha-Klausel im Wortlaut zeigen, nicht die Kurzfassung im Angebot. Sonst zahlst du als Rentner im Ernstfall selbst.

2 · Nur bestimmte Diagnosen? In echten Bedingungen: nur nach Herzinfarkt, Bypass, Schlaganfall, Gelenkersatz oder Krebs, angetreten binnen zwei Wochen. Schulter-OP oder Transplantation fallen durch.

3 · Auch ohne Übernachtung? Zahlt der Tarif nur Reha mit Übernachtung in der Klinik, bekommst du für eine Reha in deiner Nähe nichts.

4 · Gibt es einen Deckel? Ein Tarif zahlt 50 € am Tag für höchstens 28 Tage, zusammen 1.400 €. Ein guter erstattet ambulant und stationär bis zum 1,5-Fachen der GKV-Sätze.

Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 1 d MB/KK

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