Leistungen · Stand 2026

Reha in der PKV

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft:

Kurz erklärt: Reha ist gesetzlich Aufgabe der Sozialversicherung, nicht der Krankenversicherung (§ 6 SGB IX). Privatversicherte haben keinen solchen Träger, deshalb zahlt die Reha nur, wer sie im Tarif eingeschlossen hat. Kritisch wird das vor allem für Rentner und Selbstständige.

Drei Bereiche, die PKV deckt zwei.

Primär Ambulante Behandlung beim niedergelassenen Arzt. PKV zahlt. ✓ Akut Stationäre Versorgung im Krankenhaus. PKV zahlt. Reha Gesetzlich Aufgabe der Sozialversicherung, nicht der PKV (§ 6 SGB IX).

Wer zahlt die Reha?

Bei Privatversicherten nur der Tarif.

Die gesetzlichen Stellen zahlen nur unter Bedingungen. Genau die fehlen Rentnern und vielen Selbstständigen.

Rentenversicherung Zahlt die Reha, damit du wieder arbeiten kannst. Dafür brauchst du 15 Jahre in der Rentenversicherung oder 6 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 2 Jahren. Wer schon Altersrente bekommt, geht leer aus.

Unfallversicherung Zahlt nur nach einem Unfall bei der Arbeit, auf dem Arbeitsweg oder bei einer Berufskrankheit. Selbstständige sind dort nur versichert, wenn ihre Berufsgenossenschaft das vorschreibt oder sie sich freiwillig anmelden.

Krankenkasse Springt ein, wenn sonst niemand zahlt. Für Rentner ist sie deshalb zuständig, aber nur für gesetzlich Versicherte.

Rechtsgrundlage: §§ 10 bis 12 SGB VI, §§ 3, 6, 8, 9 SGB VII, § 40 Abs. 4 SGB V

Nicht verwechseln

Kur, AHB und Reha sind drei Dinge.

Anschluss-Reha (AHB) Schließt direkt an den Klinikaufenthalt an. Das Krankenhaus stellt den Bedarf fest und leitet ein, nicht der Patient.

Reha-Maßnahme Vom Patienten beantragt, etwa geriatrisch, onkologische Nachsorge, Entwöhnung, Mütter/Väter.

Vorsorge (§ 23/24) Keine Reha. Wird verordnet und nur von gesetzlichen Kassen bezahlt. In PKV-Bedingungen heißt sie oft noch „Kur“.

Worauf es ankommt

Steht Reha im Tarif?

Im Kleingedruckten der PKV ist Reha erst einmal ausgeschlossen, außer dein Tarif schließt sie ausdrücklich ein. Vier Fragen zeigen, ob er es tut.

1 · Nur direkt nach dem Krankenhaus? Manche Tarife zahlen die Reha nur, wenn sie an den Klinikaufenthalt anschließt. Eine Reha, die du selbst beantragst, etwa nach einer Krebserkrankung, zahlen sie nicht.

2 · Nur bestimmte Diagnosen? In echten Bedingungen: nur nach Herzinfarkt, Bypass, Schlaganfall, Gelenkersatz oder Krebs, angetreten binnen zwei Wochen. Schulter-OP oder Transplantation fallen durch.

3 · Auch ohne Übernachtung? Zahlt der Tarif nur Reha mit Übernachtung in der Klinik, bekommst du für eine Reha in deiner Nähe nichts.

4 · Gibt es einen Deckel? Ein Tarif zahlt 50 € am Tag für höchstens 28 Tage, zusammen 1.400 €. Ein guter erstattet ambulant und stationär bis zum 1,5-Fachen der GKV-Sätze.

Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 1 d MB/KK

Profi-Tipp

Lass dir die Reha-Klausel im Wortlaut zeigen, nicht die Kurzfassung im Angebot. Sonst zahlst du als Rentner im Ernstfall selbst.

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