Verständlich erklärt

Reha in der PKV

Die Wissenslücke, die teuer werden kann: Reha ist gesetzlich nicht Sache der PKV.

So ist die Versorgung gegliedert

Drei Bereiche, und die Reha fällt heraus.

Primär

Ambulante Behandlung beim niedergelassenen Arzt. PKV zahlt.

Akut

Stationäre Versorgung im Krankenhaus. PKV zahlt.

!Reha

Gesetzlich Aufgabe der Sozialversicherung – nicht der PKV (§ 6 SGB IX).

Wer zahlt die Reha?
versichert.richtig

Bei Privatversicherten nur der Tarif.

Renten- und Unfallversicherung sind die Hauptträger; die GKV zahlt nachrangig. Privatversicherte haben keinen solchen Träger.

Gesetzlich versichert

Renten-/Unfallversicherung oder die GKV (nachrangig) übernehmen die Reha – immer abgesichert.

Leistungsträger nach § 6 SGB IX (RV, GKV, Unfall-/BG u. a.)
Privat versichert

Reha zahlt nur, wer sie im Tarif eingeschlossen hat. Es gibt keinen Träger, der einspringt.

Besonders kritisch für Rentner und viele Selbstständige.
Der Prüfmechanismus

Wer zahlt – in dieser Reihenfolge

Ein fester gesetzlicher Ablauf klärt die Zuständigkeit. Diesen abgestuften Träger-Mechanismus haben Privatversicherte nicht.

1Rentenvers. (RV)
  • Erwerbsfähigkeit gefährdet/gemindert
  • 6 Monate Pflichtbeiträge in 2 Jahren
  • letzte Reha > 4 Jahre her
2Berufsgen. (BG)
  • Arbeits-/Wegeunfall oder Berufskrankheit
  • BG-Beiträge gezahlt
  • Behandlung durch D-Arzt
3GKV (nachrangig)
  • kein anderer Träger vorrangig zuständig (§ 40 Abs. 4 SGB V)
  • u. a. Rentner & Pflegebedürftige
Nicht verwechseln

Kur, AHB und Reha – drei Dinge.

Anschluss-Reha (AHB)

Schließt direkt an den Klinikaufenthalt an (spätestens 2 Wochen nach Entlassung). Das Krankenhaus stellt den Bedarf fest und leitet ein – nicht der Patient.

Reha-Maßnahme

Vom Patienten beantragt – geriatrisch, onkologische Nachsorge, Entwöhnung, Mütter/Väter.

Vorsorge (§ 23/24)

Keine Reha. Wird verordnet und nur von gesetzlichen Kassen bezahlt. In PKV-Bedingungen heißt sie oft noch „Kur“.

Worauf es ankommt

Steht Reha im Tarif?

Im Kleingedruckten der PKV ist Reha erst einmal ausgeschlossen, außer dein Tarif schließt sie ausdrücklich ein. Vier Fragen zeigen, ob er es tut.

1 · Nur direkt nach dem Krankenhaus?

Manche Tarife zahlen die Reha nur, wenn sie an den Klinikaufenthalt anschließt. Eine Reha, die du selbst beantragst, etwa nach einer Krebserkrankung, zahlen sie nicht.

2 · Nur bestimmte Diagnosen?

In echten Bedingungen: nur nach Herzinfarkt, Bypass, Schlaganfall, Gelenkersatz oder Krebs, angetreten binnen zwei Wochen. Schulter-OP oder Transplantation fallen durch.

3 · Auch ohne Übernachtung?

Zahlt der Tarif nur Reha mit Übernachtung in der Klinik, bekommst du für eine Reha in deiner Nähe nichts.

4 · Gibt es einen Deckel?

Ein Tarif zahlt 50 € am Tag für höchstens 28 Tage, zusammen 1.400 €. Ein guter erstattet ambulant und stationär bis zum 1,5-Fachen der GKV-Sätze.

versichert.richtig Profi-Tipp Lass dir die Reha-Klausel im Wortlaut zeigen, nicht die Kurzfassung im Angebot. Sonst zahlst du als Rentner im Ernstfall selbst.
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