Familie · Stand 2026

Kindernachversicherung

Kurz erklärt: Ein neugeborenes Kind kommt ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeiten und ohne Risikozuschlag in die private Krankenversicherung. Das steht im Gesetz und ist keine Kulanz. Es hängt aber an zwei Bedingungen und an einer Frist von zwei Monaten.
Rechtsgrundlage: § 198 VVG
Warum diese Klausel so viel wert ist

Das einzige Mal, dass Gesundheit keine Rolle spielt

In der privaten Krankenversicherung entscheidet der Gesundheitszustand über Beitrag, Ausschlüsse und darüber, ob es überhaupt einen Vertrag gibt. Bei einem Neugeborenen ist das anders: Der Versicherer muss aufnehmen, ohne zu fragen.

Das ist mehr als eine Formalie. Ein Kind, das mit einer Fehlbildung, einer Frühgeburt oder einer chronischen Erkrankung zur Welt kommt, wäre auf dem normalen Weg praktisch nicht privat versicherbar. Über die Kindernachversicherung ist es versichert, als wäre nichts.

Die Bedingungen

Drei Monate vorher, zwei Monate nachher

BedingungWas genau gilt
VorversicherungszeitEin Elternteil muss am Tag der Geburt seit mindestens drei Monaten versichert sein
AnmeldefristSpätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt, rückwirkend zum Geburtstag
UmfangNicht höher und nicht umfassender als der Schutz des versicherten Elternteils
Rechtsgrundlage§ 198 Abs. 1 und 2 VVG

Die dritte Zeile ist die, die im Alltag am meisten kostet. Das Kind erbt den Tarif der Eltern, nicht den besten am Markt. Wer selbst in einem einfachen Tarif steckt, kann seinem Kind über diesen Weg keinen besseren verschaffen.

Und bei einer Adoption?

Das Gesetz stellt die Adoption eines minderjährigen Kindes der Geburt gleich. Auch dann gilt die Frist von zwei Monaten. Anders als beim Neugeborenen darf der Versicherer bei einem höheren Risiko einen Zuschlag verlangen, höchstens in Höhe des einfachen Beitrags. Manche Gesellschaften nehmen Adoptivkinder ohne Gesundheitsfragen auf, andere wollen dafür einen Antrag mit Gesundheitsfragen. Was bei deiner Gesellschaft gilt, frage ich für dich ab.

Profi-Tipp

Wer einen Wechsel in einen besseren Tarif ohnehin erwägt und Familienplanung hat, sollte ihn vor der Geburt machen, nicht danach. Nach der Geburt entscheidet der Tarif, den du an dem Tag hattest, darüber, was dein Kind bekommt. Die drei Monate Vorversicherungszeit musst du dabei mitrechnen.

Was viele übersehen

Die Frist läuft ab dem Geburtstag, nicht ab der Geburtsurkunde

Zwei Monate klingen großzügig. In den ersten Wochen mit einem Neugeborenen sind sie es nicht. Die Geburtsurkunde kommt oft erst nach zwei bis drei Wochen, die Krankenkassenfrage steht neben hundert anderen Dingen.

Melde die Geburt beim Versicherer deshalb sofort formlos, per Mail oder Nachricht, mit Name, Geburtsdatum und dem Hinweis, dass die Unterlagen nachgereicht werden. Damit ist die Frist gewahrt, der Papierkram kann warten.

Wenn beide Eltern versichert sind

Bei wem das Kind landet

Sind beide Elternteile privat versichert, könnt ihr wählen, über wen die Nachversicherung läuft. Es lohnt sich, kurz zu vergleichen: Der Vertrag mit dem besseren Leistungsumfang bestimmt, was das Kind bekommt, der mit dem günstigeren Kindertarif bestimmt, was es kostet. Das ist nicht immer derselbe.

Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, wird es komplizierter, und zwar nicht in der PKV, sondern in der GKV: Das Kind kann dann nicht beitragsfrei über die Familie mitversichert werden, wenn der privat versicherte Elternteil mehr verdient und über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Was das im Einzelfall heißt, steht auf der Seite PKV und Ehepartner.

Ist kein Elternteil privat versichert, gibt es die Nachversicherung nach § 198 VVG nicht. Einzelne Gesellschaften versichern Kinder trotzdem privat, auch ohne dass ein Elternteil dort versichert ist, dann aber mit Gesundheitsfragen. Ob das für dein Kind geht, frage ich für dich ab.

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Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 3 SGB V, § 198 VVG

Häufige Fragen

Kindernachversicherung

Was ist die Kindernachversicherung? Das Recht, ein Neugeborenes rückwirkend ab dem Tag der Geburt versichern zu lassen, ohne Wartezeiten, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschlag.

Wie lange habe ich Zeit? Zwei Monate ab dem Tag der Geburt. Danach wird das Kind wie jeder andere Antragsteller geprüft.

Kann das Kind einen besseren Tarif bekommen als ich? Nein. Der Schutz darf nicht höher oder umfassender sein als der des versicherten Elternteils.

Gilt das auch bei Adoption? Ja. Hier ist allerdings ein Risikozuschlag zulässig, höchstens in Höhe des einfachen Beitrags.

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