Das einzige Mal, dass Gesundheit keine Rolle spielt
In der privaten Krankenversicherung entscheidet der Gesundheitszustand über Beitrag, Ausschlüsse und darüber, ob es überhaupt einen Vertrag gibt. Bei einem Neugeborenen ist das anders: Der Versicherer muss aufnehmen, ohne zu fragen.
Das ist mehr als eine Formalie. Ein Kind, das mit einer Fehlbildung, einer Frühgeburt oder einer chronischen Erkrankung zur Welt kommt, wäre auf dem normalen Weg praktisch nicht privat versicherbar. Über die Kindernachversicherung ist es versichert, als wäre nichts.
Die BedingungenDrei Monate vorher, zwei Monate nachher
| Bedingung | Was genau gilt |
|---|---|
| Vorversicherungszeit | Ein Elternteil muss am Tag der Geburt seit mindestens drei Monaten versichert sein |
| Anmeldefrist | Spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt, rückwirkend zum Geburtstag |
| Umfang | Nicht höher und nicht umfassender als der Schutz des versicherten Elternteils |
| Rechtsgrundlage | § 198 Abs. 1 VVG |
Die dritte Zeile ist die, die im Alltag am meisten kostet. Das Kind erbt den Tarif der Eltern, nicht den besten am Markt. Wer selbst in einem einfachen Tarif steckt, kann seinem Kind über diesen Weg keinen besseren verschaffen.
Wer einen Wechsel in einen besseren Tarif ohnehin erwägt und Familienplanung hat, sollte ihn vor der Geburt machen, nicht danach. Nach der Geburt entscheidet der Tarif, den du an dem Tag hattest, darüber, was dein Kind bekommt. Die drei Monate Vorversicherungszeit musst du dabei mitrechnen.
Die Frist läuft ab dem Geburtstag, nicht ab der Geburtsurkunde
Zwei Monate klingen großzügig. In den ersten Wochen mit einem Neugeborenen sind sie es nicht. Die Geburtsurkunde kommt oft erst nach zwei bis drei Wochen, die Krankenkassenfrage steht neben hundert anderen Dingen.
Melde die Geburt beim Versicherer deshalb sofort formlos, per Mail oder Nachricht, mit Name, Geburtsdatum und dem Hinweis, dass die Unterlagen nachgereicht werden. Damit ist die Frist gewahrt, der Papierkram kann warten.
Wenn beide Eltern versichert sindBei wem das Kind landet
Sind beide Elternteile privat versichert, könnt ihr wählen, über wen die Nachversicherung läuft. Es lohnt sich, kurz zu vergleichen: Der Vertrag mit dem besseren Leistungsumfang bestimmt, was das Kind bekommt, der mit dem günstigeren Kindertarif bestimmt, was es kostet. Das ist nicht immer derselbe.
Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, wird es komplizierter, und zwar nicht in der PKV, sondern in der GKV: § 10 Abs. 3 SGB V kann die beitragsfreie Familienversicherung für das Kind ausschließen, wenn der privat versicherte Elternteil mehr verdient und über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Was das im Einzelfall heißt, steht auf der Seite PKV und Ehepartner.
Häufige FragenKindernachversicherung
Was ist die Kindernachversicherung? Das Recht aus § 198 Abs. 1 VVG, ein Neugeborenes rückwirkend ab dem Geburtstag aufzunehmen, ohne Wartezeiten, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschlag.
Wie lange habe ich Zeit? Zwei Monate ab dem Tag der Geburt. Danach wird das Kind wie jeder andere Antragsteller geprüft.
Kann das Kind einen besseren Tarif bekommen als ich? Nein. Der Schutz darf nicht höher oder umfassender sein als der des versicherten Elternteils.
Gilt das auch bei Adoption? Ja, nach § 198 Abs. 2 VVG. Hier ist allerdings ein Risikozuschlag zulässig, höchstens in Höhe des einfachen Beitrags.