Für Ehepaare · Stand 2026

PKV & Ehepartner: Was für euch als Paar wirklich zählt

Die PKV-Entscheidung trifft man nicht allein, sie betrifft Partner und Kinder mit. Hier liest du ehrlich, was die PKV für Ehepaare kann, was nicht, und wie ihr richtig rechnet.

Kurz beantwortet: In der PKV gibt es keine beitragsfreie Mitversicherung, jeder Partner und jedes Kind braucht einen eigenen Vertrag. Ob sich das für euch rechnet, entscheidet die Familien-Gesamtrechnung: Bei zwei gut verdienenden Partnern oft ja, beim Alleinverdiener mit Kindern häufig nein.

Ehrlich zuerst: Die PKV kennt keine Familienversicherung

Das ist der größte strukturelle Unterschied zur GKV, und ich sage ihn dir als Erstes, nicht im Kleingedruckten. In der gesetzlichen Kasse sind Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder beitragsfrei mitversichert. In der PKV zahlt jede Person ihren eigenen Beitrag. Dafür bekommt auch jede Person ihren eigenen, vollen Leistungsanspruch. Kinderbeiträge sind dabei deutlich günstiger als Erwachsenenbeiträge, weil keine Alterungsrückstellungen im gleichen Umfang aufgebaut werden müssen. Aber: Kostenlos ist in der PKV niemand versichert.

Die 565-€-Grenze: Wann dein Partner in der GKV bleiben kann

Wechselst du in die PKV, kann dein Partner nicht bei dir „mitversichert“ werden, die PKV kennt das Konstrukt nicht. Ist dein Partner selbst gesetzlich versichert (pflichtversichert oder freiwillig), ändert sich für ihn zunächst nichts. Interessant wird es umgekehrt: Ein Partner ohne nennenswertes eigenes Einkommen kann in der GKV des anderen nur familienversichert bleiben, solange sein regelmäßiges Gesamteinkommen 565 €/Monat (Stand 2026) nicht übersteigt. Bist du aber privat versichert, gibt es diese Option bei dir gar nicht, dein Partner braucht dann eine eigene Absicherung: entweder freiwillig in der GKV (mit eigenem Beitrag, auch ohne Erwerbseinkommen) oder ebenfalls privat.

Ab 2028 kostet der mitversicherte Partner auch in der GKV

Die beitragsfreie Mitversicherung des Partners ist das stärkste Argument der gesetzlichen Kasse. Ab dem 1. Januar 2028 wird sie teurer. Wer den Ehe- oder Lebenspartner beitragsfrei mitversichert, zahlt dann einen Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten auf das beitragspflichtige Einkommen. Der Arbeitgeber beteiligt sich daran nicht, das Mitglied trägt ihn allein. Für Rentner beginnt es am 1. Juli 2028. Mitversicherte Kinder bleiben beitragsfrei.

Gerechnet auf die Beitragsbemessungsgrenze 2026 sind das 145,31 €/Monat, also rund 1.744 € im Jahr. Steigt die Grenze bis 2028, steigt auch der Betrag.

Ausgenommen bleibt ihr, wenn einer dieser Punkte zutrifft:

  • Ein Kind unter zwölf Jahren lebt im Haushalt, oder ein Kind mit Behinderung.
  • Ihr pflegt einen Angehörigen ab Pflegegrad 2, mindestens zehn Stunden in der Woche.
  • Der Partner hat die Regelaltersgrenze erreicht.
  • Der Partner hat Pflegegrad 3 bis 5, volle Erwerbsminderung oder einen GdB ab 60.

Für eure Rechnung heißt das: Trifft keine dieser Ausnahmen zu, kostet die beitragsfreie Mitversicherung ab 2028 rund 145 € im Monat. Das ändert nichts daran, wer in die PKV darf, aber es ändert den Betrag, gegen den ihr die PKV rechnet.

Quelle: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz; § 242b SGB V, § 3 Satz 3 SGB V; Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 29.7.2026. Rechenbeispiel: 2,5 % auf die Beitragsbemessungsgrenze 2026 (5.812,50 €/Monat) = 145,31 €/Monat. Weitere Ausnahmen gelten für Auszubildende bis 325 €/Monat und Freiwilligendienstleistende.

Wann eure Kinder nicht beitragsfrei in die GKV dürfen

Viele Paare planen so: „Einer geht in die PKV, die Kinder laufen kostenlos beim GKV-Partner mit.“ Das funktioniert nicht immer. Dann kann das Kind nicht beitragsfrei über die Familie mitversichert werden, wenn der PKV-versicherte Elternteil über der JAEG (2026: 77.400 €/Jahr) verdient und zugleich mehr als der GKV-versicherte Elternteil. Genau diese Konstellation ist bei PKV-Wechslern der Normalfall, wer in die PKV darf, liegt ja über der JAEG. Das Kind braucht dann einen eigenen Vertrag: freiwillig gesetzlich mit eigenem Beitrag oder privat. Für die Familienrechnung ist das ein echter Posten, kein Detail.

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Typische Konstellationen, ehrlich eingeordnet

Beide verdienen gut (beide über der JAEG): Die stärkste PKV-Konstellation. Jeder hat seinen eigenen Vertrag, jeder Angestellte bekommt seinen eigenen Arbeitgeber-Zuschuss von bis zu 613,22 €/Monat (2026, KV + Pflege). In der GKV würdet ihr dagegen beide Richtung Höchstbeitrag von rund 1.226 €/Monat inkl. Pflege (2026) laufen, da schneidet die PKV beim Preis-Leistungs-Verhältnis oft klar besser ab.

Alleinverdiener mit Partner ohne Einkommen (und Kindern): Hier kippt die Rechnung häufig. In der GKV wären Partner und Kinder beitragsfrei mitversichert; in der PKV zahlst du zwei, drei oder vier Beiträge aus einem Einkommen, und der Arbeitgeber-Zuschuss deckt nur einen Teil davon. Zur Orientierung: Der durchschnittliche PKV-Beitrag liegt 2026 laut PKV-Verband voraussichtlich bei rund 617 €/Monat. Es gibt Fälle, in denen die PKV trotzdem passt (etwa bei hohem Leistungsanspruch oder absehbar zweitem Einkommen), aber das muss man nüchtern durchrechnen, nicht schönreden.

Woran ihr als Paar vor der Entscheidung denken solltet

  • Lebensplanung einpreisen: Elternzeit, Teilzeit oder eine Selbstständigkeit des Partners verändern die Rechnung. Plant mit dem Familienbild in 5–10 Jahren, nicht nur mit dem heutigen.
  • Jedes Kind einzeln kalkulieren, prüft vor dem Wechsel, ob eure Kinder beitragsfrei mitversichert bleiben können, und rechnet den Kinderbeitrag von Anfang an mit ein.
  • Rückweg kennen, ab 55 gilt für die Rückkehr in die GKV eine Zusatzregel, die zwei Bedingungen zusammenbringt; offen bleibt vor allem die Familienversicherung über den gesetzlich versicherten Partner. Eine Paar-Entscheidung für die PKV ist langfristig, behandelt sie auch so.
    Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 3a SGB V
Profi-Tipp

Vergleicht niemals nur deinen Einzelbeitrag mit deinem GKV-Beitrag. Entscheidend ist die Familien-Gesamtrechnung: alle Beiträge beider Systeme für alle Familienmitglieder, abzüglich Arbeitgeber-Zuschüsse, über mehrere Lebensphasen. Erst diese Zahl sagt euch, was die PKV für euch als Familie wirklich kostet, oder spart.

Häufige Fragen

Wann können Kinder nicht beitragsfrei über den GKV-Elternteil versichert werden?

Dann kann das Kind nicht beitragsfrei über die Familie mitversichert werden, wenn der privat versicherte Elternteil über der Versicherungspflichtgrenze (JAEG, 2026: 77.400 Euro/Jahr) verdient und zugleich mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil.

Bis zu welchem Einkommen ist der Ehepartner in der GKV beitragsfrei mitversichert?

Die Familienversicherung in der GKV ist möglich, solange das regelmäßige Gesamteinkommen des Partners 565 Euro im Monat (Stand 2026) nicht übersteigt. Darüber ist eine eigene Versicherung nötig.

Was kostet euch die PKV als Familie wirklich?

Rechnet eure Gesamtsituation durch, oder lasst es euch von mir kostenlos rechnen.

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