Was ein Portal zeigen würde
| Im Monat | PKV | heutige GKV |
|---|---|---|
| Beitrag brutto | 650,24 € | 1.226,44 € |
| Arbeitgeberzuschuss | 325,12 € | 613,22 € |
| Dein Anteil, vor Steuer | 325,12 € | 613,22 € |
| Ersparnis, wie ein Portal sie rechnet | 288,10 € | – |
| dieselbe Ersparnis, im Jahr | 3.457,20 € | – |
Ein Portal rechnet Brutto gegen Brutto, nur nach dem Arbeitgeberzuschuss. So sähe es aus, als sparst du 288,10 € im Monat, 3.457,20 € im Jahr.
Schritt 2Was du wirklich zahlst
| Im Monat | PKV | heutige GKV |
|---|---|---|
| Dein Anteil nach Arbeitgeberzuschuss | 325,12 € | 613,22 € |
| davon steuerlich absetzbar | 195,07 € | 592,88 € |
| Steuerersparnis bei 42 % | 81,93 € | 249,01 € |
| Beitrag netto | 243,19 € | 364,21 € |
| Wirkliche Ersparnis gegenüber der GKV | 121,02 € | – |
| dieselbe Ersparnis, im Jahr | 1.452,27 € | – |
| zum Vergleich: Ersparnis laut Portal | 288,10 € | – |
Nach Zuschuss und Steuer bleiben davon 121,02 € im Monat, 42 % der Portal-Zahl. Den Rest holt sich das Finanzamt, weil du mit dem niedrigeren Beitrag weniger absetzt.
Absetzbar ist in der PKV der Basisanteil deines Beitrags, die Pflegepflicht zählt ganz. Davon geht der Arbeitgeberzuschuss ab, denn der ist steuerfrei. Den GKV-Beitrag setzt du fast ganz ab: den Pflegeanteil voll, den Krankenanteil zu 96 %, weil 4 % auf das Krankengeld entfallen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG).
Schritt 3Am Jahresende: Worst Case und Best Case
| Im Monat, wenn nicht anders genannt | PKV |
|---|---|
| netto aus Schritt 2 | 243,19 € |
| Selbstbeteiligung im Jahr | 300,00 € |
| höchste Beitragsrückerstattung im Jahr | 1.284,28 € |
| Rückerstattung nach Steuer, im Jahr | 744,88 € |
| Rückerstattung nach Steuer, im Monat | 62,07 € |
| Worst Case: Selbstbeteiligung ganz verbraucht | 268,19 € |
| Best Case: keine Rechnung, volle Rückerstattung | 181,12 € |
Am Jahresende liegt dein Beitrag zwischen 181,12 € und 268,19 € im Monat, je nachdem, ob du Rechnungen einreichst.
Annahme zur Rückerstattung: Sie mindert im Jahr der Auszahlung deinen Steuerabzug in voller Höhe. Von ihr bleibt deshalb nur der Teil übrig, den du nicht als Steuer zurückzahlst, bei 42 % also 58 %. So rechnet auch das Beispiel auf der Seite Brutto und Netto. Die Selbstbeteiligung ist kein Beitrag, sie ist nicht absetzbar und wird nicht bezuschusst.
Vereinfachte Rechnung, keine Steuerberatung. Sie rechnet mit einem festen Grenzsteuersatz, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, und teilt den GKV-Beitrag bei Angestellten hälftig. Den Zuschlag für Kinderlose trägst du in der GKV allein, dein Anteil ist dann etwas höher. Arbeitgeberzuschuss zur PKV höchstens 613,22 € im Monat, davon 508,59 € für die Kranken- und 104,63 € für die Pflegeversicherung (Stand 2026).
Warum die Portal-Zahl zu hoch ist
Ein Portal zieht vom Beitrag den Arbeitgeberzuschuss ab und vergleicht das mit deiner heutigen GKV. Die Steuer lässt es weg. Genau dort geht ein großer Teil der Ersparnis verloren: Zahlst du weniger Beitrag, setzt du weniger ab. Und in der PKV zählt nur der Basisanteil, in der GKV fast der ganze Beitrag.
Wie das zusammenhängt, mit einem echten Vergleich über drei Tarife, steht auf der Seite Brutto und Netto. Wie der Basisanteil zustande kommt, erklärt PKV steuerlich absetzen.
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