In zwei Jahren fast halbiert.
300.000 € bis 03/2024 Paare 200.000 € ab 04/2024 einheitlich 175.000 € ab 04/2025 Paare & Alleinerziehende Schon 1 € über der Grenze = voller Verlust des Anspruchs. Quelle: BMFSFJ / Bundesregierung.
Die Grenze im Wortlaut
Die Regel steht in § 1 Abs. 8 BEEG. Der Anspruch entfällt, wenn das zu versteuernde Einkommen im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt mehr als 175.000 € beträgt. Genau 175.000 € schaden also nicht.
Paare
Haben beide Eltern Anspruch, zählt die Summe beider Einkommen. Ob ihr zusammen oder einzeln veranlagt werdet, ändert daran nichts. Verdient einer 150.000 € und der andere 30.000 €, liegt ihr mit 180.000 € darüber, und beide verlieren den Anspruch.
Alleinerziehende
Hier zählt nur das eigene zu versteuernde Einkommen. Die Grenze ist seit dem 1. April 2025 dieselbe wie für Paare.
Welches Jahr?
Maßgeblich ist das Kalenderjahr vor der Geburt. Kommt dein Kind im März 2027, zählt 2026. Eine Vorauszahlung wirkt in dem Jahr, in dem sie abfließt (§ 11 Abs. 2 EStG). Für 2026 muss sie also noch 2026 beim Versicherer sein.
Nicht brutto zählt, sondern das zu versteuernde Einkommen.
Maßgeblich ist das zvE aus dem Steuerbescheid, aus dem Jahr vor der Geburt. 175.000 € zvE entsprechen ca. 207.000 € Brutto (kinderloses Paar). Wer das zvE im Vorjahr senkt, bleibt im Anspruch. Deshalb gilt: früh planen, die Weichen werden im Kalenderjahr vor der Geburt gestellt, nicht danach.
Der Hebel über die PKV
PKV-Beitragsvorauszahlung bis 3 Jahre im Voraus Der Anteil für die Basisabsicherung (rund 80 %) ist im Zahljahr absetzbar und senkt dein zvE gezielt unter die Grenze. bis 25.200 € mögliches Elterngeld für beide Eltern zusammen (max. 1.800 € × 14 Monate).
Weitere Hebel Basisrente/Rürup (~12.000 €/Person), betriebliche Altersvorsorge.
Wie viel Vorauszahlung es braucht
Eine Beispielrechnung mit frei gewählten Zahlen, damit die Größenordnung klar wird:
| Rechenweg | Betrag |
|---|---|
| zu versteuerndes Einkommen beider Eltern im Jahr vor der Geburt | 180.000 € |
| Grenze nach § 1 Abs. 8 BEEG | 175.000 € |
| zusätzlich abzuziehen | 5.000 € |
| absetzbarer Basisanteil der PKV, angenommen | 80 % |
| nötige Vorauszahlung (5.000 € : 0,8) | 6.250 € |
| Obergrenze bei 600 € Monatsbeitrag (3 × 7.200 €) | 21.600 € |
Zwei Punkte, die in dieser Rechnung stecken. Absetzbar ist nur der Basisanteil deines Beitrags, nicht Chefarzt oder Einbettzimmer, mehr dazu auf Brutto und Netto. Und vorausbezahlte Beiträge für künftige Jahre wirken im Zahljahr nur bis zum Dreifachen der Beiträge des laufenden Jahres (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5 EStG).
Plane einen Puffer ein. Wer auf den Euro genau rechnet, verliert den Anspruch schon durch eine kleine Abweichung im Steuerbescheid.
Die Vorauszahlung wirkt auch in den Folgejahren nach, besonders bei Angestellten mit Arbeitgeberzuschuss. Diese Rechnung gehört vor der Umsetzung auf den Tisch deines Steuerberaters. Die Versicherungsseite rechne ich, und ich kläre mit deinem Versicherer, bis wann die Vorauszahlung beantragt sein muss. Wie der Hebel grundsätzlich funktioniert, steht auf Steuern senken mit Vorauszahlung.
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Der Hebel wirkt nur im Kalenderjahr vor der Geburt. Wer erst danach rechnet, ist zu spät. Bis zu 25.200 € Elterngeld für euch beide stehen auf dem Spiel, das ist die Planung wert.
Sobald sich Nachwuchs abzeichnet: zvE des Vorjahres prüfen und mit Beitragsvorauszahlung gezielt unter 175.000 € steuern.
Was auf dem Spiel steht
Elterngeld ersetzt 67 % des Einkommens vor der Geburt. Bei höherem Einkommen sinkt der Satz schrittweise bis auf 65 %. Gezahlt werden mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat (§ 2 BEEG).
Eltern haben zusammen Anspruch auf zwölf Monate Basiselterngeld, dazu zwei Partnermonate, wenn beide Einkommen verlieren. Gleichzeitig beziehen können beide nur in einem der ersten zwölf Lebensmonate, von Ausnahmen etwa bei Frühgeburten und Mehrlingen abgesehen. Statt eines Monats Basiselterngeld gibt es auf Wunsch zwei Monate ElterngeldPlus (§ 4 BEEG).
Steuerfrei, aber nicht folgenlos
Elterngeld ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen (Progressionsvorbehalt, § 32b EStG). Wer mehr als 410 € im Jahr bezieht, muss eine Steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). An der Höhe des Elterngelds ändert die Vorauszahlung nichts, weil dafür pauschale Abzüge angesetzt werden (§ 2e BEEG).
Und die PKV in der Zeit?
Das Elterngeld zahlt deinen Beitrag nicht mit, und ohne Gehalt entfällt der Arbeitgeberzuschuss. Was das für dich heißt, steht auf Elternzeit in der PKV.
Eine Reform ist in Arbeit
Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesfamilienministerium vom Juli 2026 sieht vor, Basiselterngeld auf zwölf Monate zu verkürzen und den Höchstbetrag auf 1.900 € anzuheben. Die Grenze von 175.000 € soll bleiben. Im Juli 2026 war der Entwurf noch in der Abstimmung der Ministerien. Bis ein Gesetz beschlossen ist, gilt das bisherige Recht. Was für deinen Geburtstermin gilt, prüfe ich mit dir über die Anfrage.
Das rechne ich kostenlos durch.
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Ich rechne, ob sich mit Beitragsvorauszahlung dein Anspruch sichern lässt, steuerlich sauber und rechtzeitig vor dem Geburtsjahr. Kostenlos und unverbindlich.
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