Bestand & Betreuung · Stand 2026

Deinen PKV-Beitrag senken

Kurz erklärt: Du bist privat versichert, und der Beitrag drückt. Vier Hebel senken ihn, und der erste ist fast immer der Tarifwechsel im eigenen Haus. Kündigen ist der teuerste Weg, weil deine Alterungsrückstellungen dabei größtenteils beim alten Versicherer bleiben. Was für deinen Vertrag geht, sage ich dir, nachdem ich ihn gesehen habe.
Rechtsgrundlage: § 204 VVG
Der häufigste Grund für deinen Anruf

Vier Hebel, und sie wirken sehr verschieden

Wer eine Beitragserhöhung im Briefkasten hat, denkt zuerst ans Kündigen. Das ist meistens der teuerste Weg: Was du über die Jahre angespart hast, bleibt zum größten Teil bei deinem Versicherer, und beim neuen zahlst du mit deinem heutigen Alter neu ein. Wie viel davon mitwandert, steht beim Übertragungswert. Vier Hebel gibt es, und drei davon wirken, ohne dass du deinen Vertrag aufgibst.

HebelWas dabei passiertWas er dich kostetWann er passt
Tarifwechsel im eigenen HausDu bleibst bei deiner Gesellschaft und wechselst in einen anderen Tarif. Deine Alterungsrückstellungen wandern vollständig mit.Nichts. Gesundheitsfragen darf der Versicherer nur für Leistungen stellen, die über deinen heutigen Tarif hinausgehen.Fast immer der erste Griff. Mehr dazu beim Tarifwechsel beim eigenen Versicherer.
Selbstbeteiligung erhöhenDu trägst mehr Rechnungen selbst, dafür sinkt der Monatsbeitrag.Im Krankheitsjahr zahlst du drauf. Zurück in die niedrigere Stufe kommst du oft nur mit Gesundheitsprüfung.Wenn du selten einreichst und die Summe im Notfall wirklich liegen hast. Siehe Selbstbeteiligung.
BeitragsentlastungDu zahlst heute etwas mehr, damit der Beitrag ab einem festen Alter dauerhaft sinkt.Heute Geld, und die Wirkung kommt erst später.Wenn du bei deiner Gesellschaft bleiben willst. Siehe Beitragsentlastung im Alter.
AnbieterwechselNeuer Versicherer, neue Gesundheitsprüfung. Mit wandert nur der Übertragungswert.Oft viel. Je länger dein Vertrag läuft, desto teurer wird dieser Schritt.Selten, und meist nur in den ersten Jahren. Siehe Anbieterwechsel.

Rechtsgrundlage: § 204 VVG

Die Reihenfolge entscheidet

In dieser Reihenfolge prüfe ich

  1. Erst sehen, was du hast. Gesellschaft, Tarif, Beitrag und die Frage, ob dein Tarif überhaupt noch Neukunden aufnimmt. Ein geschlossener Tarif verhält sich anders als ein offener, und der Beitragsverlauf zeigt ehrlicher als jede Prognose, wie dein Tarif sich bisher entwickelt hat.
  2. Dann der Tarifwechsel im eigenen Haus. Er kostet nichts und bringt am meisten. Die Liste deiner Wechseltarife kannst du bei deiner Gesellschaft verlangen, und ich fordere sie für dich an und rechne sie mit dir durch.
    Rechtsgrundlage: § 204 Abs. 1 VVG
  3. Dann die Selbstbeteiligung. Sie wirkt sofort, aber sie verschiebt das Risiko zu dir. Deshalb kommt sie nach dem Tarifwechsel, nicht davor.
  4. Dann die Steuer. Beiträge lassen sich absetzen, und mit einer Vorauszahlung holst du dir einen Teil über die Steuererklärung zurück. Am Beitrag selbst ändert das nichts, an deinem Geldbeutel schon.
  5. Zuletzt der Anbieterwechsel. Er steht am Ende, weil er als Einziger etwas kostet, das du nicht zurückbekommst. Das heißt nicht, dass er falsch wäre. Richtig ist er, wenn dein Tarif geschlossen ist und schlecht kalkuliert, wenn die Kennzahlen deiner Gesellschaft über Jahre schwach bleiben, oder wenn dir eine Leistung fehlt, die dein Tarif baulich nicht hergibt. Ob er dir offensteht, entscheidet deine Gesundheit und nicht dein Wunsch: beim neuen Anbieter wird neu geprüft, und eine Ablehnung dort kostet dich nichts, aber sie ändert nichts an deinem alten Vertrag. Deshalb sehen wir uns das zusammen an, bevor irgendwo gekündigt wird.
Profi-Tipp

Nach einer Beitragserhöhung hast du zwei Monate ein Sonderkündigungsrecht. Nutze die Zeit zum Rechnen: Bringt ein Tarifwechsel im eigenen Haus genug, oder ist der Wechsel zu einer anderen Gesellschaft der bessere Weg? Beides gehört nebeneinander gelegt, bevor die Frist abläuft. Der Tarifwechsel selbst hat keine Frist, den kannst du jederzeit verlangen. Die zwei Monate gelten nur für die Kündigung.
Rechtsgrundlage: § 205 Abs. 4 VVG, § 204 VVG

Ist dein Tarif noch offen oder schon geschlossen?

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Was oft verwechselt wird

Sparen am Beitrag ist nicht dasselbe wie Geld zurückbekommen

Zwei Dinge sehen nach Ersparnis aus und sind keine Beitragssenkung. Die Beitragsrückerstattung bekommst du dafür, dass du ein Jahr lang keine Rechnung einreichst. Das lohnt sich nur, solange die eingereichten Kosten kleiner sind als die Erstattung, und diese Rechnung geht jedes Jahr neu auf oder eben nicht. Der Arbeitgeberzuschuss wiederum senkt deinen Anteil, nicht den Beitrag. Fällt er weg, zum Beispiel in der Elternzeit, trägst du plötzlich den ganzen.

Und wenn der Beitrag dauerhaft nicht mehr zu stemmen ist, gibt es das Auffangnetz aus Basis- und Standardtarif und den Notlagentarif. Beide sind keine Sparidee, sondern eine Notbremse, und beide kosten Leistung. Wer stattdessen über den Rückweg in die gesetzliche Kasse nachdenkt, liest am besten zuerst, welche Wege es dafür überhaupt gibt: von der PKV zurück in die GKV.

Steigt dein Beitrag 2027?

Die Gesellschaften kündigen ihre Anpassungen für 2027 an. Für manche Tarife gibt es eine Beitragsgarantie, für andere eine angekündigte Erhöhung, für viele noch gar nichts. Was für deinen Tarif bekannt ist, bekommst du von mir.

AllianzAlte OldenburgerARAGAXABarmeniaBayerische Beamten­krankenkasseConcordiaContinentaleDBVDebekaDEVKDKVERGOGeneraliGothaerHallescheHanseMerkurHUK-COBURGINTERLandeskrankenhilfeLVMMecklenburgischeMünchener VereinNÜRNBERGERottonovaProvinzial HannoverR+VSIGNAL IDUNASüddeutsche KrankenversicherungUnion KrankenversicherunguniVersaVersicherer im Raum der KirchenWürttembergische

Drei Wege für Privatversicherte

Was du von mir bekommst

Auskunft und Einordnung sind kostenlos und unverbindlich. Was für deinen Tarif angekündigt ist, ob es eine Garantie gibt und ob deine Gesellschaft Rabatte gewährt, sage ich dir. Rabatte nenne ich mit Ja oder Nein, die Höhe bekommst du auf Anfrage.

Wenn du magst, schauen wir uns auch eine konkrete Alternative für deinen Vertrag an. Mit deiner Vollmacht hole ich die Angaben dazu direkt bei deinem Versicherer ein.

Lass uns prüfen, ob wir zusammenpassen. Dann sehen wir, ob ich dein Mandat übernehmen kann. Wie der Wechsel der Betreuung abläuft, steht beim Maklerwechsel.

Häufige Fragen

Verliere ich beim Tarifwechsel meine Alterungsrückstellungen?

Nein. Innerhalb derselben Gesellschaft wandern sie vollständig mit. Verloren geht der Teil erst, wenn du den Versicherer wechselst.

Muss ich für einen Tarifwechsel neue Gesundheitsfragen beantworten?

Nur für den Teil, der mehr leistet als dein heutiger Tarif. Für gleichwertige Leistungen darf der Versicherer weder fragen noch einen Zuschlag verlangen.

Kann ich die Selbstbeteiligung später wieder senken?

Das ist eine Mehrleistung, deshalb prüft der Versicherer dabei in der Regel deine Gesundheit. Wer die Stufe erhöht, sollte damit rechnen, dass der Weg zurück nicht offensteht.

Lohnt sich der Wechsel zu einem günstigeren Versicherer?

Selten. Der neue Beitrag wird mit deinem heutigen Alter gerechnet, die Gesundheitsprüfung kommt dazu, und der größte Teil deiner Alterungsrückstellungen bleibt zurück. In den ersten Vertragsjahren kann es aufgehen, danach fast nie.

So fängst du an

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