Was der Übertragungswert ist
In deinem Beitrag steckt jeden Monat ein Sparanteil. Er wird zurückgelegt, damit dein Beitrag im Alter nicht so stark steigt, wie es die Kosten allein verlangen würden. Diese Alterungsrückstellung ist der Grund, warum ein früher Einstieg günstiger ist als ein später.
Lange galt: Wer den Versicherer wechselt, lässt sie vollständig zurück. Das machte einen Wechsel nach vielen Jahren praktisch unmöglich und band Versicherte auch dann an ihr Unternehmen, wenn es schlecht kalkulierte. Seit dem 1. Januar 2009 ist das anders. Seither wandert bei neu geschlossenen Verträgen ein Teil mit, der Übertragungswert.
Er ist kein Guthaben, das du dir auszahlen lassen kannst. Er wird ausschließlich von Versicherer zu Versicherer übertragen und dort in deinen neuen Vertrag eingerechnet.
Die Grenze, die dazugehörtWarum es nicht die volle Rückstellung ist
Der Übertragungswert wird im Umfang des Basistarifs berechnet, also auf dem Leistungsniveau, das gesetzlich für alle offensteht. Wer einen Komforttarif hat, hat mehr zurückgelegt, als dieser Maßstab abbildet. Die Differenz bleibt beim bisherigen Versicherer.
Das ist die ehrliche Seite der Sache, und sie gehört genannt, bevor jemand mit falscher Erwartung kündigt. Der Satz „deine Rückstellungen sind weg“ ist trotzdem falsch: Ein erheblicher Teil geht mit, und er wirkt sofort beitragsmildernd. Wie groß dieser Teil ist, hängt von deinem Alter, der Vertragsdauer und deinem Tarif ab. Eine allgemeine Prozentzahl gibt es nicht, und wer dir eine nennt, hat sie geschätzt.
Die JahreszahlAb 2009, und was das für ältere Verträge heißt
Die Portabilität kam mit der Gesundheitsreform, die zum 1. Januar 2009 wirksam wurde. Sie gilt für Verträge, die ab diesem Tag geschlossen wurden.
Wer seinen Vertrag früher abgeschlossen hat, hat diesen Anspruch nicht. Seine Rückstellung bleibt beim bisherigen Versicherer, auch wenn er wechselt. Für Altverträge ist der Tarifwechsel im eigenen Haus deshalb fast immer der bessere Weg, denn dort wandert die Rückstellung vollständig mit. Siehe Tarifwechsel nach § 204 VVG.
Das Datum ist damit die erste Frage, die vor jeder Wechselüberlegung steht. Sie ist in einer Minute beantwortet: Es steht auf deinem Versicherungsschein.
In der PraxisWie du erfährst, wie hoch er ist
- Schriftlich beim eigenen Versicherer anfragen. Formlos genügt: Vertragsnummer, die Bitte um Bezifferung des Übertragungswerts zu einem bestimmten Stichtag, und die Frage, auf welchen Zeitpunkt sich die Angabe bezieht.
- Den Stichtag mitdenken. Der Wert wächst mit jedem Monat, den du im Vertrag bleibst. Eine Auskunft von vor zwei Jahren ist keine Grundlage für eine Entscheidung heute.
- Beim möglichen neuen Versicherer nachrechnen lassen, was der Betrag dort bewirkt. Erst dieser Vergleich ist eine Entscheidungsgrundlage, nicht der Betrag allein.
Ein Musterschreiben für die Anfrage liegt bei den Vorlagen. Wenn du magst, mache ich die Anfrage mit dir zusammen, das kostet dich nichts.
Was er nicht kannDrei Missverständnisse
- Er ersetzt keine Gesundheitsprüfung. Beim neuen Versicherer wird deine Gesundheit vollständig neu geprüft. Wer Vorerkrankungen hat, klärt das vorher über eine anonyme Voranfrage, nicht über einen Antrag.
- Er hält dein Eintrittsalter nicht fest. Der neue Vertrag rechnet mit deinem heutigen Alter. Das ist der Posten, der einen späten Wechsel teuer macht, und der Übertragungswert gleicht ihn nur teilweise aus.
- Er wird nicht ausgezahlt. Wer den Vertrag ohne Nachfolger kündigt, bekommt kein Geld, sondern verliert den Anspruch. Eine Vollversicherung lässt sich ohnehin nur mit Nachweis einer Anschlussversicherung kündigen (§ 205 Abs. 6 VVG).
Erst sichern, dann kündigen
Diese Reihenfolge ist der Unterschied zwischen einem geordneten Wechsel und einem Schaden, der sich nicht mehr reparieren lässt:
- Übertragungswert erfragen und den eigenen Tarif prüfen lassen.
- Beide Wege nebeneinanderlegen: Tarifwechsel im eigenen Haus gegen Wechsel des Unternehmens mit Übertragungswert.
- Falls Wechsel: neuen Vertrag fest abschließen, Annahme schriftlich abwarten, samt aller Zuschläge und Ausschlüsse.
- Erst dann kündigen, mit lückenlosem Übergang. Kein Tag ohne Schutz.
Das Musterschreiben für die Kündigung mit Vorbehalt sorgt dafür, dass deine Zusatzbausteine nicht mitgekündigt werden, falls der Nachweis der Folgeversicherung scheitert.
Meine EinordnungWann sich der Weg rechnet, und wann nicht
Er kann sich rechnen, wenn dein Unternehmen über viele Jahre deutlich stärker angepasst hat als der Markt, wenn dein Tarif geschlossen ist und keine jungen Versicherten mehr aufnimmt, oder wenn du gesundheitlich unauffällig bist und deshalb anderswo zu guten Bedingungen angenommen wirst.
Er rechnet sich selten, wenn dein Vertrag von vor 2009 stammt, wenn seit dem Abschluss viele Jahre vergangen sind und das neue Eintrittsalter entsprechend hoch wäre, oder wenn eine Vorerkrankung dazugekommen ist. Dann ist der Tarifwechsel im eigenen Haus meist der ruhigere Weg.
Welcher der beiden es ist, sagen deine Zahlen, keine Regel. Ich sehe mir beides an und sage dir, was herauskommt, auch wenn das Ergebnis „bleib, wo du bist“ lautet.
Häufige FragenÜbertragungswert
Bekomme ich meine Alterungsrückstellung beim Wechsel mit? Bei Verträgen ab dem 1. Januar 2009 einen Teil davon, den Übertragungswert im Umfang des Basistarifs. Er senkt den Beitrag beim neuen Versicherer.
Und bei älteren Verträgen? Dort gibt es den Anspruch nicht, die Rückstellung bleibt beim bisherigen Versicherer.
Wie hoch ist er? Das hängt von Alter, Vertragsdauer und Tarif ab. Dein Versicherer beziffert ihn auf Anfrage, eine allgemeine Prozentzahl gibt es nicht.
Kann ich ihn mir auszahlen lassen? Nein. Er wird nur von Versicherer zu Versicherer übertragen.
Erspart er mir die Gesundheitsprüfung? Nein. Beim neuen Versicherer wird die Gesundheit vollständig neu geprüft.