Welches Recht wann greift
| Weg | Grundlage | Frist |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung | § 205 Abs. 1 VVG | drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres |
| Eintritt der Versicherungspflicht | § 205 Abs. 2 VVG | drei Monate ab Eintritt, wirkt rückwirkend |
| Nach einer Beitragserhöhung | § 205 Abs. 4 VVG | zwei Monate ab Zugang der Mitteilung |
| Nach einer Leistungsänderung | § 205 Abs. 4 VVG | zwei Monate ab Zugang der Mitteilung |
Über allem steht eine Regel: Deine Kündigung gilt erst, wenn du nachweist, dass du anderswo versichert bist. Warum das eher hilft als bremst, steht gleich darunter. Ohne diesen Nachweis läuft der Vertrag weiter, egal was du geschrieben hast. Das Schreiben für deinen Weg füllst du im Kündigungs-Assistenten aus.
Kündigungs-Assistent: das richtige Schreiben für deinen Fall
Lesen →Rechtsgrundlage: § 205 Abs. 6 VVG
Kündigen in zwei Schritten
Eine Kündigung der Vollversicherung ist kein einziger Vorgang, sondern zwei. Das eine hat mit der Frist zu tun, das andere mit der Wirksamkeit, und dazwischen liegen Wochen.
- Schritt eins: die Erklärung. Sie wahrt die Frist. Du kündigst rechtzeitig: drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres, oder innerhalb von zwei Monaten nach einer Beitragserhöhung. Damit ist der Termin gesichert. Mehr passiert an dieser Stelle noch nicht.
Rechtsgrundlage: § 205 Abs. 1 und 4 VVG - Schritt zwei: der Nachweis. Erst er macht sie wirksam. In Deutschland musst du krankenversichert sein. Deshalb gilt deine Kündigung erst, wenn du einen Nachweis bringst: dass du bei einem neuen Versicherer ohne Lücke weiter versichert bist. Dafür hast du zwei Monate ab dem Tag, an dem du kündigst. Liegt das Vertragsende später, hast du bis dahin Zeit.
Rechtsgrundlage: § 205 Abs. 6 und § 193 Abs. 3 VVG
Zwei Dinge gehören trotzdem dazu. Erstens gilt das nur für die Vollversicherung, also für den Schutz, der deiner Versicherungspflicht genügt. Für eine Zusatzversicherung brauchst du diesen Nachweis nicht. Zweitens ist der bequemere Weg trotzdem der, die Zusage vorher in der Hand zu haben. Der Joker ist für die Fälle da, in denen die Frist sonst verfällt, nicht für jeden Wechsel.
Hast du die Frist im Nacken, kündige fristgerecht und reiche den Nachweis der neuen Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach. Bleibt er aus, wird die Kündigung nicht wirksam, und dein alter Vertrag läuft weiter.
Wann du bei deiner Gesellschaft kündigen kannst
Die ordentliche Kündigung hat überall drei Monate Frist, aber jede Gesellschaft legt selbst fest, wozu gezählt wird. Kalenderjahr heißt: Der Vertrag endet am 31. Dezember, die Kündigung muss bis 30. September da sein. Versicherungsjahr heißt: Er endet am Jahrestag deines Vertragsbeginns.
Für den Wechsel zählt beides doppelt: Verpasst du den Termin, bleibst du ein weiteres Jahr. Und vor Ablauf der Mindestvertragsdauer geht die ordentliche Kündigung gar nicht.
| Gesellschaft | Mindestvertragsdauer | Kündigung: 3 Monate zum Ende des … |
|---|---|---|
| Advigon | 1 Jahr | Kalenderjahr |
| Allianz | 2 Jahre | Kalenderjahr |
| Alte Oldenburger | 2 Jahre | Versicherungsjahr |
| ARAG | 2 Jahre | Kalenderjahr |
| AXA | 2 Jahre | Kalenderjahr |
| Barmenia | 2 Jahre | Versicherungsjahr |
| Bay. Beamten KK | 2 Jahre | Versicherungsjahr (Kalenderjahr bei Verbundtarifen mit der UKV) |
| Concordia | 2 Jahre | Kalenderjahr |
| Continentale | 2 Jahre (1 Jahr bei Bisextarifen) | Versicherungsjahr (Kalenderjahr bei alten Mannheimer-Tarifen) |
| DBV (Niederlassung der AXA) | 2 Jahre | Kalenderjahr |
| Debeka | 1 Jahr | Versicherungsjahr |
| DEVK | 1 Jahr | Kalenderjahr |
| die Bayerische | 1 Jahr | Versicherungsjahr |
| DKV | 2 Jahre | Kalenderjahr |
| DFV | keine | täglich |
| ERGO Direkt | keine | fristlos zum Ende eines Monats |
| Generali (ehem. Central) | 2 Jahre | Kalenderjahr |
| Gothaer | 2 Jahre | Kalenderjahr |
| Hallesche | 2 Jahre | Versicherungsjahr |
| HanseMerkur | 2 Jahre | Kalenderjahr |
| HUK-Coburg | 1 Jahr | Kalenderjahr |
| Inter | 2 Jahre (1 Jahr bei Bisextarifen) | Versicherungsjahr |
| Janitos | 2 Jahre | Versicherungsjahr |
| LKH | 2 Jahre | Kalenderjahr |
| LVM | 2 Jahre | Kalenderjahr |
| Mecklenburgische | 1 Jahr | Kalenderjahr |
| Münchener Verein | 2 Jahre | Kalenderjahr |
| Nürnberger | 2 Jahre | Kalenderjahr |
| ottonova | 2 Jahre | Kalenderjahr |
| Provinzial | 2 Jahre | Kalenderjahr |
| R+V | 2 Jahre | Kalenderjahr |
| SdK | 2 Jahre | zum 30.06. |
| Signal Iduna | 2 Jahre | Versicherungsjahr (Kalenderjahr bei Tarifen der Marke DR) |
| Stuttgarter | 1 Jahr | Versicherungsjahr |
| Union | 2 Jahre | Kalenderjahr |
| uniVersa | 2 Jahre | Versicherungsjahr |
| vigo | 2 Jahre | Versicherungsjahr |
| VRK | 1 Jahr (2 Jahre bei Bisextarifen) | Kalenderjahr |
| Württembergische | 2 Jahre | Kalenderjahr |
Die Regel gilt für den größten Teil der Tarife einer Gesellschaft. Ausnahmen sind möglich, zum Beispiel bei Auslandsreise- und Pflegetarifen.
Für ein Krankentagegeld beträgt die Mindestvertragsdauer grundsätzlich 1 Jahr, bei der LKH 2 Jahre.
Bisextarife sind ältere Tarife, bei denen Männer und Frauen noch unterschiedliche Beiträge zahlen.
Bei einem Wechsel kannst du den neuen Vertrag üblicherweise frühestens 6 Monate vor seinem Beginn beantragen.
Quelle: psp Software, Kündigungsregelungen, Stand 11.2024, ohne Gewähr. Die Sonderrechte nach einer Beitragserhöhung oder bei Versicherungspflicht gelten unabhängig davon.
Der eigentliche Preis steht nicht im Kündigungsschreiben
Der Beitrag, den du zahlst, enthält einen Sparanteil: die Alterungsrückstellung. Sie sorgt dafür, dass der Beitrag im Alter nicht ins Unendliche steigt. Bei einer Kündigung bleibt sie zum größten Teil beim Versicherer.
Der zweite Verlust wiegt oft schwerer. Bei Vertragsschluss wurde dein Gesundheitszustand geprüft, und das Ergebnis ist eingefroren. Wer kündigt und Jahre später zurückwill, wird neu geprüft, mit dem Gesundheitszustand von dann. Was zwischenzeitlich passiert ist, kann den Weg zurück verschließen.
Ist der Beitrag der Grund, gibt es zwei Wege: den Wechsel in einen anderen Tarif deines Versicherers, bei dem deine Alterungsrückstellungen vollständig mitgehen, und den Wechsel der Gesellschaft. Welcher sich rechnet, zeige ich dir, bevor du kündigst.
Rechtsgrundlage: § 204 VVG, § 205 Abs. 2 VVG
Bevor du kündigst
Tarifwechsel beim eigenen Versicherer. Ein Recht, kein Entgegenkommen. Der Versicherer muss in jeden Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz wechseln lassen, die Rückstellungen wandern mit.
Anwartschaft. Wenn die Unterbrechung vorübergehend ist, etwa bei einem Auslandsaufenthalt oder in einer Phase der Versicherungspflicht, hält sie den Vertrag für einen Bruchteil des Beitrags offen. Details auf Anwartschaft.
Selbstbeteiligung und Bausteine. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag sofort. Das ist der kleinste Hebel, aber der schnellste.
PKV kündigen
Kann ich einfach kündigen? Ordentlich ja, mit drei Monaten Frist. Ob das Jahr am 31. Dezember oder am Jahrestag deines Vertrags endet, steht in der Liste je Gesellschaft. Eine Vollversicherung aber nur mit dem Nachweis, dass du danach weiter versichert bist.
Und wenn ich pflichtversichert werde? Dann rückwirkend ab Beginn der Pflicht, innerhalb von drei Monaten.
Was verliere ich? Alterungsrückstellungen und den eingefrorenen Gesundheitszustand.
Gibt es Alternativen? Ein anderer Tarif beim selben Versicherer, eine Anwartschaft (ruhender Vertrag), eine höhere Selbstbeteiligung.