DEBEKA Krankenversicherungsverein a.G.
Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit Sitz in Koblenz. Das heißt: Das Unternehmen gehört seinen Mitgliedern, nicht Aktionären.
| Anschrift | Ferdinand-Sauerbruch-Str. 18, 56073 Koblenz |
| Telefon | 0261 498-0 |
| kundenservice@debeka.de | |
| BaFin-Nummer | 4028 |
| Sparte | Vollversicherung |
Noch keine Ankündigung zu Debeka
Zum Stand 16.09.2026 liegt uns zu Debeka keine Ankündigung zur Beitragsentwicklung vor. Kommt eine dazu, steht sie hier.
Ob dein Beitrag steigt und welche Wege du hast, kannst du über mich abrufen: die Tarife, in die du wechseln darfst, und deinen Beitragsverlauf, beide Wege mit echten Zahlen gerechnet.
Debeka und dein Vertrag
Wie erreiche ich Debeka?
Anschrift, Telefon und E-Mail stehen oben in der Tabelle. Geht es um deinen Beitrag oder einen Tarifwechsel: Die Liste der Tarife, in die du wechseln darfst, und deinen Beitragsverlauf fordere ich für dich an.
Was kann ich tun, wenn mein Beitrag steigt?
Es gibt zwei Wege: den Tarif bei Debeka wechseln (§ 204 VVG, deine Alterungsrückstellungen gehen mit) oder die Gesellschaft wechseln (neue Leistung, neue Gesundheitsprüfung). Welcher sich für dich rechnet, entscheidet sich an deinen Zahlen. Ich lege dir beide nebeneinander.
Kann ich nach einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja, binnen zwei Monaten ab Zugang der Mitteilung (§ 205 Abs. 4 VVG). Wirksam wird die Kündigung erst mit dem Nachweis des neuen Versicherungsschutzes. Kündige deshalb erst, wenn der neue Vertrag steht. Den Wechsel begleite ich bis zum Schluss.
Was ich dazu sageMeine Einordnung
Ob du bei Debeka bleibst, den Tarif wechselst oder die Gesellschaft, entscheidet sich an deinem Vertrag. Ich rechne dir alle Wege durch, bevor du etwas unterschreibst oder kündigst.
Dein Vertrag bei Debeka
Du bekommst die Wege nebeneinander: bleiben, Tarif wechseln, Gesellschaft wechseln. Kostenlos und unverbindlich.
Anschrift, Kontakt und BaFin-Nummer aus unserer Übersicht der Krankenversicherer, Stand 11.09.2026. Ankündigungen der Gesellschaften laufend beobachtet, Stand 16.09.2026. Rechtsgrundlagen: §§ 204, 205 VVG. Keine Wertung der Gesellschaft, kein Vergleich mit anderen Häusern.