Geld pro Tag, nicht für die Rechnung
Wofür du das Geld verwendest, entscheidest du.
Was der Vertrag verspricht, und was nicht
Das Gesetz beschreibt es in einem Satz: Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung zahlt der Versicherer das vereinbarte Krankenhaustagegeld (§ 192 Abs. 4 VVG). Eine Rechnung musst du dafür nicht einreichen. Der Versicherer will aber den Aufenthalt belegt sehen.
Die Musterbedingungen des PKV-Verbands regeln Krankheitskosten und Krankenhaustagegeld gemeinsam (§ 1 Abs. 1 b MB/KK). Daraus ergeben sich drei Grenzen, die du kennen solltest.
Kur und Reha
Für Kur, Sanatorium und Rehabilitation der gesetzlichen Träger wird nur gezahlt, wenn dein Tarif es vorsieht (§ 5 Abs. 1 d MB/KK).
Gemischte Kliniken
Behandelt eine Klinik auch Kurgäste oder nimmt sie Genesende auf, zahlt der Versicherer nur, wenn er vorher schriftlich zugesagt hat (§ 4 Abs. 5 MB/KK). Das gilt auch für das Tagegeld.
Wie gezählt wird
Ob Aufnahme- und Entlassungstag beide zählen, ob es eine Höchstdauer gibt und was bei teilstationärer Behandlung gilt, steht in deinen Tarifbedingungen. Das ist tarifabhängig, ich sehe für dich nach.
Und die Steuer?
Das ausgezahlte Tagegeld ist steuerfrei (§ 3 Nr. 1 a EStG). Der Beitrag dafür gehört aber nicht zur Basisabsicherung (§ 1 KVBEVO). Er fällt in den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen von 2.800 € oder 1.900 € im Jahr (§ 10 Abs. 4 EStG), und der ist durch die Krankenversicherung meist schon voll. Mehr dazu auf Steuern senken mit Vorauszahlung.
Vollversichert? Dann meist überflüssig.
Zahlt dein Tarif Zweibettzimmer und Chefarzt, bleiben im Krankenhaus keine Kosten für dich übrig. Das Tagegeld deckt dann nichts ab. Es ist Zusatzeinkommen, das du mit deinem Beitrag bezahlst.
In der Kasse sieht die Rechnung anders aus
Gesetzlich Versicherte zahlen im Krankenhaus 10 € je Tag zu, für höchstens 28 Tage im Jahr. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Zuzahlung auf 15 € je Tag (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz). Die Übersicht steht auf Zuzahlungen in der GKV.
Dazu kommt: Die Kasse zahlt die allgemeinen Krankenhausleistungen, also Mehrbettzimmer und den Arzt, der Dienst hat. Zweibettzimmer und Chefarzt sind Wahlleistungen und nicht dabei. Für gesetzlich Versicherte ist das Tagegeld deshalb eher ein Thema als für Vollversicherte. Wie es dort mit einer Zusatzversicherung zusammenspielt, zeige ich dir.
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Beamte: Je nach Beihilfeverordnung deines Bundeslandes zahlst du im Krankenhaus selbst zu. Ein Tagegeld kann das auffangen.
Wer beim Beitrag sparen will: Du wählst einen günstigeren Tarif mit Mehrbettzimmer und nimmst ein Tagegeld dazu. Im Ernstfall bezahlst du davon das Zweibettzimmer. Ob das aufgeht, hängt vom Krankenhaus ab.
Bevor du ein Krankenhaustagegeld abschließt oder behältst, schau nach, was dein Tarif im Krankenhaus schon zahlt. Oft zahlst du für etwas, das du nicht brauchst.
Was die Beihilfe im Krankenhaus abzieht
Für Bundesbeamte mindert die Beihilfe die Kosten für vollstationäre Krankenhausleistungen um 10 € je Kalendertag, für höchstens 28 Tage im Jahr (§ 49 Abs. 2 BBhV). Das Zweibettzimmer als Wahlleistung ist nur bis zu einer festen Obergrenze je Tag beihilfefähig (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 BBhV).
In den Ländern gilt eigenes Beihilferecht. In manchen sind Wahlleistungen gar nicht beihilfefähig, in anderen nur gegen einen monatlichen Betrag, den du selbst zahlst. Welche Lücke bei dir entsteht, hängt also vom Dienstherrn ab. Die Übersicht der typischen Lücken steht auf Beihilfelücken.
Für diese Lücken gibt es Ergänzungstarife und Tagegelder. Was davon zu deinem Land passt, prüfe ich für dich.
Mehrbettzimmer plus Tagegeld
Bei dieser Variante zahlt das Tagegeld einen festen Betrag. Der Zuschlag der Klinik für das Zweibettzimmer ist je nach Haus verschieden. Die Arztrechnung eines Chefarztes hängt dagegen an der Behandlung und steht vorher nicht fest. Dazu kommen die Rechnungen der übrigen Wahlärzte. Beim Chefarzt geht die Rechnung deshalb oft nicht auf.
Ersatz-Tagegeld im Tarif
Manche Vollversicherungstarife zahlen ein Tagegeld, wenn du im Krankenhaus auf Zweibettzimmer oder Chefarzt verzichtest. Ob dein Tarif so etwas enthält und in welcher Höhe, steht in den Tarifbedingungen. Das ist tarifabhängig, und ich prüfe es über die Anfrage für dich.
Brauchst du es wirklich?
Ich schaue mit dir, was dein Tarif im Krankenhaus zahlt und ob ein Tagegeld für dich Sinn macht. Kostenlos und unverbindlich.
Maßgeblich sind deine Versicherungsbedingungen. Unverbindliche Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.