Verständlich erklärt
Nicht brutto zählt –
Profi-Tipp
Sobald sich Nachwuchs abzeichnet: zvE des Vorjahres prüfen und mit Beitragsvorauszahlung gezielt unter 175.000 € steuern. Das rechne ich dir kostenlos durch.
Ehrlich dazu
Die Höhe deines Elterngeldes ändert die Vorauszahlung nicht – die wird mit pauschalen Abzügen berechnet (§ 2e BEEG). Sie wirkt auf den Anspruch und auf die Steuernachzahlung.
Elterngeld für Gutverdiener
Seit 2025 schneller weg, als man denkt – und wie kluge Planung es rettet.
Die Einkommensgrenze fällt
In zwei Jahren fast halbiert.
300.000 €
bis 03/2024
Paare
Paare
200.000 €
ab 04/2024
einheitlich
einheitlich
175.000 €
ab 04/2025
Paare & Alleinerziehende
Paare & Alleinerziehende
Schon 1 € über der Grenze = voller Verlust des Anspruchs. Quelle: BMFSFJ / Bundesregierung.
Der entscheidende Punkt
Nicht brutto zählt –
sondern das zu versteuernde Einkommen.
Maßgeblich ist das zvE aus dem Steuerbescheid – aus dem Jahr vor der Geburt. 175.000 € zvE entsprechen ca. 207.000 € Brutto (kinderloses Paar). Wer das zvE im Vorjahr senkt, bleibt im Anspruch.
Deshalb gilt: früh planen – die Weichen werden im Kalenderjahr vor der Geburt gestellt, nicht danach.
Der Hebel über die PKV
Beiträge im Voraus → Einkommen runter.
bis 25.200 €
mögliches Elterngeld (max. 1.800 € × 14 Monate).
Worauf es ankommt
Timing ist alles.
Der Hebel wirkt nur im Kalenderjahr vor der Geburt. Wer erst danach rechnet, ist zu spät. Bis zu 25.200 € Elterngeld stehen auf dem Spiel – das ist die Planung wert.
Profi-Tipp
Sobald sich Nachwuchs abzeichnet: zvE des Vorjahres prüfen und mit Beitragsvorauszahlung gezielt unter 175.000 € steuern. Das rechne ich dir kostenlos durch.
§ 1 Abs. 8 BEEG (Anspruchsgrenze 175.000 € zu versteuerndes Einkommen, Geburten ab 01.04.2025) · § 11 Abs. 2 EStG (Abflussprinzip: die Zahlung wirkt im Kalenderjahr der Zahlung) · keine Steuerberatung.
Auch ohne 175.000 € relevant
Elterngeld ist steuerfrei – und erhöht deinen Steuersatz
Der Progressionsvorbehalt. Deshalb liegt im Jahr darauf oft ein Steuerbescheid mit Nachzahlung im Briefkasten – und auch dagegen wirkt die Vorauszahlung.
Ehrlich dazu
Die Höhe deines Elterngeldes ändert die Vorauszahlung nicht – die wird mit pauschalen Abzügen berechnet (§ 2e BEEG). Sie wirkt auf den Anspruch und auf die Steuernachzahlung.
§ 32b EStG (Progressionsvorbehalt für Elterngeld und andere Lohnersatzleistungen) · § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG (Pflicht zur Steuererklärung, wenn Lohnersatzleistungen über 410 € im Jahr bezogen wurden) · § 2e BEEG (pauschalierte Abzüge bei der Elterngeldberechnung) · § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Wie hoch die Nachzahlung ausfällt, hängt vom Einzelfall ab – maßgeblich ist dein Steuerbescheid. Keine Steuerberatung.
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