Als Unternehmer entscheidet nicht dein Einkommen, sondern dein Status.
Von Goran Ovčar, Versicherungsmakler nach § 34d GewO
Warum die Einkommensgrenze für dich nicht gilt
Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung knüpft an eine abhängige Beschäftigung an (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Wer sein Unternehmen selbst führt, ist nicht abhängig beschäftigt. Damit greift die Pflicht nicht, und die Jahresarbeitsentgeltgrenze spielt für dich keine Rolle.
Das gilt für Einzelunternehmer, Gewerbetreibende, Personengesellschafter und für Gesellschafter-Geschäftsführer mit maßgeblichem Einfluss. Du kannst dich privat versichern, ab dem ersten Tag, unabhängig davon, ob du 20.000 € oder 300.000 € Gewinn machst.
Die eine Ausnahme: der Fremdgeschäftsführer
Führst du eine GmbH, ohne selbst maßgeblich beteiligt zu sein, giltst du sozialversicherungsrechtlich als Angestellter. Dann brauchst du ein regelmäßiges Jahresbrutto über der Grenze, wie jeder andere Angestellte auch.
Wo genau die Schwelle zwischen beherrschendem und Fremdgeschäftsführer liegt, hängt an Beteiligungshöhe, Stimmrechten und Sperrminorität. Das ist kein Detail: davon hängt ab, ob dir die PKV offensteht. Mehr dazu auf der Seite zum GmbH-Geschäftsführer.
Ein maßgeblich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer ist versicherungsfrei, ein Fremdgeschäftsführer nicht. Wenn du unsicher bist, welcher Fall bei dir vorliegt: das klärt ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung, verbindlich und kostenlos.
Worauf es bei Unternehmern besonders ankommt
Krankentagegeld ist kein Zubehör, sondern die Existenzsicherung. Es gibt keine Lohnfortzahlung und kein Krankengeld. Fällst du aus, laufen die Fixkosten weiter. Das Tagegeld muss deine Privatentnahme und die betrieblichen Kosten abdecken, die nicht warten. Mehr unter Krankentagegeld.
Schwankende Gewinne. Anders als in der gesetzlichen Kasse hängt dein PKV-Beitrag nicht am Einkommen. In guten Jahren ist das ein Vorteil, in schwachen ein Fixkostenblock. Die Selbstbeteiligung ist der Hebel, mit dem du das steuerst.
Steuerlich absetzbar. Die Beiträge zur Basisabsicherung sind nach § 10 EStG als Vorsorgeaufwendungen abziehbar. Was das netto ausmacht, steht unter Brutto und Netto.
Rechnen wir es durch
Als Unternehmer entscheidest du frei, und genau deshalb lohnt sich die Rechnung mit deinen Zahlen statt mit Durchschnitten.
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