Status · Stand 2026

Als Unternehmer entscheidet nicht dein Einkommen, sondern dein Status.

Von Goran Ovčar, Versicherungsmakler nach § 34d GewO

Kurz beantwortet: Wer ein Gewerbe oder ein Unternehmen selbst führt, ist nicht abhängig beschäftigt und damit nicht gesetzlich versicherungspflichtig. Die PKV steht dir offen, egal was du verdienst. Die Ausnahme ist der angestellte Geschäftsführer ohne maßgebliche Beteiligung: für den gilt die Einkommensgrenze wie für jeden Angestellten.

Warum die Einkommensgrenze für dich nicht gilt

Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung knüpft an eine abhängige Beschäftigung an (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Wer sein Unternehmen selbst führt, ist nicht abhängig beschäftigt. Damit greift die Pflicht nicht, und die Jahresarbeitsentgeltgrenze spielt für dich keine Rolle.

Das gilt für Einzelunternehmer, Gewerbetreibende, Personengesellschafter und für Gesellschafter-Geschäftsführer mit maßgeblichem Einfluss. Du kannst dich privat versichern, ab dem ersten Tag, unabhängig davon, ob du 20.000 € oder 300.000 € Gewinn machst.

Die eine Ausnahme: der Fremdgeschäftsführer

Führst du eine GmbH, ohne selbst maßgeblich beteiligt zu sein, giltst du sozialversicherungsrechtlich als Angestellter. Dann brauchst du ein regelmäßiges Jahresbrutto über der Grenze, wie jeder andere Angestellte auch.

Wo genau die Schwelle zwischen beherrschendem und Fremdgeschäftsführer liegt, hängt an Beteiligungshöhe, Stimmrechten und Sperrminorität. Das ist kein Detail: davon hängt ab, ob dir die PKV offensteht. Mehr dazu auf der Seite zum GmbH-Geschäftsführer.

Gut zu wissen

Ein maßgeblich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer ist versicherungsfrei, ein Fremdgeschäftsführer nicht. Wenn du unsicher bist, welcher Fall bei dir vorliegt: das klärt ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung, verbindlich und kostenlos.

Worauf es bei Unternehmern besonders ankommt

Krankentagegeld ist kein Zubehör, sondern die Existenzsicherung. Es gibt keine Lohnfortzahlung und kein Krankengeld. Fällst du aus, laufen die Fixkosten weiter. Das Tagegeld muss deine Privatentnahme und die betrieblichen Kosten abdecken, die nicht warten. Mehr unter Krankentagegeld.

Schwankende Gewinne. Anders als in der gesetzlichen Kasse hängt dein PKV-Beitrag nicht am Einkommen. In guten Jahren ist das ein Vorteil, in schwachen ein Fixkostenblock. Die Selbstbeteiligung ist der Hebel, mit dem du das steuerst.

Steuerlich absetzbar. Die Beiträge zur Basisabsicherung sind nach § 10 EStG als Vorsorgeaufwendungen abziehbar. Was das netto ausmacht, steht unter Brutto und Netto.

Rechnen wir es durch

Als Unternehmer entscheidest du frei, und genau deshalb lohnt sich die Rechnung mit deinen Zahlen statt mit Durchschnitten.

Weitere Infos zum Thema

Fristen und Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab. Angaben nach dem Stand 2026, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Gesetz und Vertragsbedingungen.
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