Größe und Gewicht · Einordnung nach WHO

Wie hoch ist dein BMI?

Im PKV-Antrag fragt jede Gesellschaft nach Größe und Gewicht. Daraus ergibt sich dein Body-Mass-Index. Hier rechnest du ihn aus.

Deine Angaben

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Dein BMI

Einordnung für Erwachsene nach der Weltgesundheitsorganisation (WHO): Untergewicht unter 18,5, Normalgewicht 18,5 bis unter 25, Übergewicht 25 bis unter 30, Adipositas ab 30. Für Kinder und Jugendliche gilt diese Einordnung so nicht, dort zählen Altersperzentilen.

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BMI in der PKV

Warum dein BMI im Antrag zählt

Ob dein BMI bei einer Gesellschaft ohne Zuschlag geht, unterscheidet sich stark. Die meisten Häuser rechnen mit dem BMI, manche mit einer eigenen Formel oder Tabelle, die Alter, Geschlecht und Tarif berücksichtigt. Ab einem bestimmten Wert folgt je nach Haus ein Zuschlag, eine Rückfrage oder eine Einzelprüfung. Wie das bei den einzelnen Gesellschaften aussieht, steht auf ihren Seiten unter Gesellschaften.

Welche Grenze bei welcher Gesellschaft gilt, sage ich dir persönlich. Das prüfe ich anonym für dich, bevor du einen Antrag stellst. Wie die Gesundheitsprüfung abläuft, erkläre ich gesondert.

Unverbindliche Information. Der BMI ersetzt keine ärztliche Einschätzung.

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