Im Ruhestand entscheidet, wie du die zweite Hälfte deines Berufslebens versichert warst.
Von Goran Ovčar, Versicherungsmakler nach § 34d GewO
Die 9/10-Regelung, in einem Satz
Maßgeblich ist die zweite Hälfte der Zeit zwischen erster Erwerbstätigkeit und Rentenantrag. In dieser Spanne musst du zu neun Zehnteln gesetzlich versichert gewesen sein, als Mitglied oder familienversichert. Dann bist du pflichtversichert in der KVdR und zahlst nur auf Rente und bestimmte weitere Einkünfte Beiträge.
Wer 20 Jahre privat versichert war, erfüllt das fast nie. Das ist kein Nachteil, den man übersehen hätte, sondern die logische Folge einer Systementscheidung. Mehr dazu unter Die 9/10-Regelung.
Was Privatversicherte im Ruhestand bekommen
Einen Zuschuss der Rentenversicherung. Er entspricht dem halben allgemeinen Beitragssatz auf deine gesetzliche Rente, begrenzt auf deinen tatsächlichen Beitrag. Beantragt wird er zusammen mit der Rente.
Die Alterungsrückstellungen, die jetzt arbeiten. Genau für diesen Zeitpunkt wurden sie über Jahrzehnte aufgebaut. Bundesweit liegen 366 Mrd € zurück. Was das im echten Verlauf bedeutet, zeigt der echte Beitragsverlauf.
Den 10-Prozent-Zuschlag, der wegfällt. Er wird bis zum 60. Lebensjahr erhoben und ab 65 zur Beitragssenkung eingesetzt. Für viele ist das die erste spürbare Entlastung im Ruhestand.
Den Zuschuss der Rentenversicherung musst du beantragen, er kommt nicht von selbst. Am einfachsten zusammen mit dem Rentenantrag, sonst später gesondert. Rückwirkend wird er nur begrenzt gezahlt.
Was Pensionäre unterscheidet
Beamtinnen und Beamte im Ruhestand behalten ihren Beihilfeanspruch. Der Bemessungssatz liegt im Ruhestand in der Regel höher als im aktiven Dienst, häufig bei 70 Prozent. Der private Anteil sinkt entsprechend.
Wichtig ist, dass der Beihilfeergänzungstarif zum neuen Satz passt. Wer im Dienst 50 Prozent abgesichert hatte und im Ruhestand 70 Prozent Beihilfe bekommt, zahlt sonst für einen Schutz, den er nicht mehr braucht. Das ist ein klassischer Fall für den Tarifwechsel nach § 204 VVG.
Was du vor dem Ruhestand prüfen solltest
Den Tarif, nicht die Gesellschaft. Ein Wechsel nach § 204 VVG nimmt die Rückstellungen mit. Ein Anbieterwechsel im Alter kostet sie fast vollständig.
Die Beitragsentlastung. Wenn du sie hast, greift sie jetzt. Wenn nicht, lohnt der Blick, ob sie sich noch rechnet. Siehe Beitragsentlastung im Alter.
Das Krankentagegeld. Es endet mit dem Ruhestand und kann gekündigt werden, das senkt den Beitrag sofort.
Was dein Beitrag im Alter macht
Ob Rentenzuschuss, Beitragsentlastung oder ein Tarifwechsel greift, hängt an deinem Vertrag. Der Beitragsverlauf zeigt es am ehrlichsten.