Was den Beitrag im Alter wirklich senkt
Exemplarischer VerlaufEin Beispielvertrag von 35 bis 90. Stufe 1 ist der Vertrag, wie er von allein läuft, von 35 bis 90. Darüber liegen zwei Stufen, die ab Rentenbeginn wirken: der Rentenzuschuss und die Beitragsentlastung.
Der ganze Vertrag ohne einen einzigen Eingriff: 500 € mit 35, Höchststand 945 € um 65, danach die automatischen Entlastungen. Wegfall des gesetzlichen Zuschlags mit 60, Wegfall des Krankentagegelds zum Rentenbeginn, Verrechnung der Überschüsse ab 80. Durchgezogen bis zum Rentenbeginn, gestrichelt danach, weil ab dort gerechnet und nicht mehr abgelesen wird. Weiß und Grau sind dieselbe Linie.
Die gesetzliche Rentenversicherung beteiligt sich am Beitrag, § 106 SGB VI. Er muss beantragt werden, am einfachsten mit dem Rentenantrag.
Zusätzlich mit dem BET-Baustein. Heute etwas mehr zahlen, damit der Beitrag ab Rentenbeginn dauerhaft sinkt.
Exemplarischer Verlauf, keine Zusage. Grundlage: § 106 SGB VI für den Rentenzuschuss. Die Höhe eines BET-Bausteins hängt von Eintrittsalter, Gesellschaft und Zielentlastung ab.
„Der GKV-Rentner zahlt doch fast nichts.“
Stimmt nicht. Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wird ein Beitrag von der Rente abgezogen, auf Betriebsrenten sogar der volle Satz. Wer ehrlich vergleicht, rechnet beide Seiten netto. KVdR, die Krankenversicherung der Rentner, setzt voraus: in der 2. Hälfte des Erwerbslebens zu ≥ 90 % gesetzlich versichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V · „9/10-Regelung“).
Der GKV-Rentner · Beispiel 2026Auch im Alter wird abgezogen.
Gesetzliche Rente 2.300 € pro Monat, ohne Betriebsrente.
| Abzug | Satz | Betrag |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 7,3 % | 167,90 € |
| Zusatzbeitrag | ~1,45 % | 33,35 € |
| Pflegeversicherung | 3,6 % | 82,80 € |
| Abzug von der Rente | ≈ 284 € |
Zusätzlich überweist der Rententräger ~201 € direkt an die Kasse (wie ein „Arbeitgeberanteil“), diesen Teil sieht niemand.
Exemplarisch, Stand 2026.
Der PKV-RentnerVier Hebel senken den Beitrag im Alter.
Alterungsrückstellungen Das in jungen Jahren angesparte Kapital dämpft den Beitrag genau dann, wenn die Kosten steigen.
10-%-Zuschlag zurück Der gesetzliche Zuschlag (22–60 J.) fließt ab 60 in die Beitragsdämpfung zurück.
Beitragsentlastung (BEA) Ein optionaler Baustein senkt den Beitrag ab Rentenbeginn gezielt und planbar.
Bausteine entfallen Krankentagegeld & Co. fallen im Ruhestand weg, plus Zuschuss des Rententrägers.
Worauf es ankommtMit Verstand geplant, im Alter nicht teurer.
Die Sorge ist verständlich, aber bei guter Planung unbegründet. Entscheidend ist, die Hebel früh zu setzen, dann ist der Beitrag im Alter kalkulierbar.
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