Grundlagen · Stand 2026

Der richtige Ansprechpartner

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft:

Kurz erklärt: Wer Versicherungen vermittelt, braucht eine Erlaubnis nach § 34d GewO und hat eine Registernummer, die jeder im Vermittlerregister nachschlagen kann. Nur mit Zulassung gibt es eine Vermögensschaden-Haftpflicht, die bei einem Beratungsfehler für dich einspringt.
Warum das zählt

Wer haftet, wenn etwas schiefgeht?

Die PKV begleitet dich ein Leben lang. Trotzdem vermitteln viele ohne Zulassung, und im Schadenfall stehst du dann allein da. Ein prüfender Blick auf die Person gegenüber gehört dazu.

Drei Dinge lassen sich vorher prüfen: die Zulassung, die Absicherung und die Dokumentation.

Die Zulassung · § 34d GewO

Erlaubt, und im Register prüfbar.

„Berater“ darf sich jeder nennen, entscheidend ist die Qualifikation: Versicherungsfachmann (BWV) oder Versicherungskaufmann und -kauffrau (IHK), dazu die Zulassung nach § 34d.

Woran du es erkennstWas dahintersteckt
IHK-ErlaubnisWer Versicherungen vermittelt, braucht eine behördliche Erlaubnis nach § 34d GewO, mit Sachkunde-Nachweis.
VermittlerregisterJeder Zugelassene hat eine Registernummer, öffentlich prüfbar auf vermittlerregister.info.
Geordnete VerhältnisseDie Erlaubnis gibt es nur bei Zuverlässigkeit, ohne relevante Einträge. Ein eingebauter Vertrauensfilter.
Die Absicherung · VSH

Bei einem Beratungsfehler: geschützt, oder allein?

Mit Zulassung · Pflicht-VSHOhne Zulassung · keine VSH
Unterläuft dem Berater ein Fehler, haftet seine Vermögensschaden-Haftpflicht. Du bist geschützt.Keine Pflichtversicherung, oft keine Haftung. Im Schadenfall bleibst du darauf sitzen.
Profi-Tipp

Lass dir die Registernummer geben und prüfe sie auf vermittlerregister.info. Eine Minute, die im Ernstfall alles ändert.

Beim Antrag · deine Rechte

Lass dir alles zeigen.

Kopie des Antrags. Lass sie dir aushändigen, schwarz auf weiß, was eingereicht wurde.

Wer hat unterschrieben? Auf dem Antrag steht ein Vermittlername. Prüfe, ob es derselbe ist, der Dich beraten hat. Stehen dort zwei verschiedene Personen, ist im Streitfall unklar, wer für die Beratung einsteht, und das ist genau der Fall, in dem es darauf ankommt.

Gesundheitsfragen geprüft. Wurde alles korrekt eingetragen und weitergeleitet?

Beratungsprotokoll. Schriftlich, lass es dir geben. Es hält fest, was beraten wurde.

Bewertungen und Web-Präsenz. Keine Präsenz, keine Bewertungen? Eher Finger weg.

Kein Verkauf, nur Klarheit

Lern mich in Ruhe kennen.

Zugelassen, abgesichert und sauber dokumentiert. Beratung, die du nachprüfen kannst. Kostenlos, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.

Unverbindliche Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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