Verständlich erklärt

Der richtige Ansprechpartner

Wer dich berät, entscheidet mit – und haftet im Ernstfall. Worauf du achten solltest.

Warum das zählt

Wer haftet, wenn
etwas schiefgeht?

Die PKV begleitet dich ein Leben lang. Trotzdem vermitteln viele ohne Zulassung – und im Schadenfall stehst du dann allein da. Ein prüfender Blick auf die Person gegenüber gehört dazu.

Zulassung
Absicherung
Dokumentation
Die Zulassung · § 34d GewO
versichert.richtig

Erlaubt – und im Register prüfbar.

„Berater“ darf sich jeder nennen – entscheidend ist die Qualifikation – Versicherungsfachmann (BWV) bzw. -kaufmann/-frau (IHK) – plus Zulassung (§ 34d).

IHK-Erlaubnis

Wer Versicherungen vermittelt, braucht eine behördliche Erlaubnis (§ 34d GewO) – mit Sachkunde-Nachweis.

Vermittlerregister

Jeder Zugelassene hat eine Registernummer – öffentlich prüfbar auf vermittlerregister.info.

Geordnete Verhältnisse

Erlaubnis nur bei Zuverlässigkeit – ohne relevante Einträge. Ein eingebauter Vertrauensfilter.

Die Absicherung · VSH

Bei einem Beratungsfehler: geschützt – oder allein?

Mit Zulassung
Pflicht-VSH

Unterläuft dem Berater ein Fehler, haftet seine Vermögensschaden-Haftpflicht. Du bist geschützt.

Ohne Zulassung
keine VSH

Keine Pflichtversicherung, oft keine Haftung – im Schadenfall bleibst du darauf sitzen.

versichert.richtigProfi-Tipp Lass dir die Registernummer geben und prüfe sie auf vermittlerregister.info. Eine Minute, die im Ernstfall alles ändert.
Beim Antrag · deine Rechte
versichert.richtig

Lass dir alles zeigen.

Kopie des Antrags

Lass sie dir aushändigen – schwarz auf weiß, was eingereicht wurde.

Gesundheitsfragen geprüft

Wurde alles korrekt eingetragen und weitergeleitet?

Beratungsprotokoll

Schriftlich – lass es dir geben. Es hält fest, was beraten wurde.

Google-Bewertungen
Bewertungen & Web-Präsenz

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Noch offene Fragen?

Diese Seite erklärt ein Thema von vorne. Wenn du wissen willst, was davon für deinen Fall gilt, sag Bescheid.

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