Er läuft weiter, als wäre nichts
In der gesetzlichen Kasse endet mit der Scheidung die beitragsfreie Familienversicherung, der Ehegatte muss sich neu versichern. In der privaten Krankenversicherung gibt es diese Konstruktion nicht. Jeder hat einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag, eigenem Eintrittsalter und eigenen Alterungsrückstellungen.
Das ist in diesem Fall ein Vorteil: Es gibt keine Gesundheitsprüfung, keine neue Wartezeit und keinen Verlust der Alterungsrückstellungen. Der Vertrag merkt von der Scheidung nichts.
Wo es teuer wirdBeihilfe, wenn sie wegfällt
Wer als Ehegatte eines Beamten berücksichtigungsfähig war, hatte typischerweise einen Beihilfesatz von 70 Prozent und musste nur die restlichen 30 Prozent privat absichern. Mit der Rechtskraft der Scheidung entfällt dieser Anspruch.
Der Restkostentarif muss dann auf hundert Prozent aufgestockt werden. Ob und zu welchen Bedingungen das geht, hängt vom Tarif ab. Viele Beihilfetarife enthalten für genau diesen Fall eine Umstellungsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung, oft mit einer Frist von wenigen Monaten. Diese Frist ist der Punkt, an dem es schiefgeht, weil in einer Scheidung niemand an Versicherungsbedingungen denkt.
Such die Umstellungsoption in deinen Bedingungen, sobald das Verfahren läuft, nicht wenn es abgeschlossen ist. Die Frist beginnt in der Regel mit dem Wegfall des Beihilfeanspruchs, und sie ist kürzer, als man denkt.
Krankenvorsorgeunterhalt ist ein eigener Posten
Besteht ein Unterhaltsanspruch, gehören die Kosten einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung nach § 1578 Abs. 2 BGB zum Lebensbedarf. Sie werden zusätzlich zum Elementarunterhalt geschuldet und nicht aus ihm bestritten.
Das ist der Grund, warum der Beitrag in einer Unterhaltsberechnung als eigene Zeile auftauchen sollte. Wird er dort vergessen, zahlt ihn faktisch der Unterhaltsberechtigte aus dem Elementarunterhalt mit.
Die KinderWer zahlt, und wer verwaltet
Der Vertrag des Kindes läuft unverändert. Zu regeln ist nur, wer den Beitrag trägt und wer den Vertrag führt, also Rechnungen einreicht und Änderungen meldet. Beides gehört schriftlich in die Vereinbarung.
Ein Punkt, der leicht untergeht: Wenn das Kind über die Kindernachversicherung beim Vertrag eines Elternteils hängt, hat der Leistungsumfang dieses Elternteils den Umfang des Kindes bestimmt. An dieser Bindung ändert die Scheidung nichts. Mehr dazu auf der Seite Kindernachversicherung.
Häufige FragenScheidung und PKV
Endet mein Vertrag? Nein. Jeder ist in der PKV für sich versichert, die Scheidung berührt den Vertrag nicht.
Was ist Krankenvorsorgeunterhalt? Der Teil des Unterhalts für eine angemessene Kranken- und Pflegeversicherung, § 1578 Abs. 2 BGB, zusätzlich zum Elementarunterhalt.
Was passiert mit der Beihilfe? Der Anspruch des geschiedenen Ehegatten entfällt. Der Tarif muss auf hundert Prozent aufgestockt werden.
Und die Kinder? Ihr Vertrag läuft weiter. Zu klären ist, wer zahlt und wer ihn führt.